Donnerstag, 31. Oktober 1918

    

Die Wohnungen der Ueberängstlichen. Die zuständigen Stellen sind von maßgeblicher Seite angewiesen worden, ihr besonderes Augenmerk auf die Wohnungen zu richten, die von Ueberängstlichen schon verlassen worden sind. Diese Wohnungen sollen aufgrund des Notstandsgesetzes an erster Stelle für Wohnungsbedürftige mit Beschlag belegt werden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

   

Auf dem Bonner Wochenmarkt waren gestern unter anderem auch ausnahmsweise einmal Baumnüsse und Eßkastanien zu haben, ebenfalls Mispeln und Quitten. Sonst war der Markt im allgemeinen nicht besonders gut beschickt. Der Verkauf war aber durchweg flott. Hauptsächlich war Gemüse, Endivien- und Feldsalat sowie Kleinzeug vorhanden. Wirsing kommt in letzter Zeit etwas reichlicher auf den Markt, Rotkohl dagegen im öffentlichen Verkehr überhaupt nicht. Auch gabs wieder hier und da hiesige Trauben, Knoblauch, Teltower Rübchen, Senf- und Einmachgurken, sowie hiesige Tomaten, letztere aber überwiegend unreif und grün. Hiesiger Blumenkohl war in teils schöner Ware von 70 Pfg. das Stück an zu haben, dicke Sellerieknollen von 25 Pfg. das Stück an. Auf unserem Großmarkt auf dem Stiftsplatz waren die Zufuhren gestern nicht nennenswert. Auch der städtische Verkauf auf dem Wochenmarkt hatte gestern nicht viel Auswahl an Waren, auch der Verkauf ließ zu wünschen übrig. An Weißkohl wurde noch jede gewünschte Menge abgegeben, hiesige Zwiebeln nur drei Pfund pro Person zu 28 Pfg. das Pfund gegen Warenkarte Nr. 6. Außerdem wurden noch Kohlrabien, Kürbisse, Mohrrüben, Wirsing, Sellerie und Breitlauch verkauft.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Die Lichter auf den Friedhöfen verboten. Jede Beleuchtung im Freien ist durch Polizeiverordnung verboten. Aufgrund dieser Bestimmung ist der fromme Brauch, die Gräber am Allerheiligen- und Allerseelentage mit brennenden Kerzen und Lampen zu schmücken, unzulässig.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)