Freitag, 4. Oktober 1918
Nachrichten des Lebensmittelamts der Stadt Bonn.
[…]
Kartoffeln. Auf die am 1. Oktober erlassene und in den Tageszeitungen veröffentlichte Verordnung über Kartoffelverbrauchsregelung im Stadtkreise Bonn, die alles nähere über den zulässigen Verbrauch an Kartoffeln sowie über Einkellerung von Kartoffeln in den Privathaushaltungen enthält, wird auch an dieser Stelle verwiesen.
Anträge auf Abgabe der zum Einkellern für die Zeit vom 2. Dezember 1918 bis 27. April 1919 freigegebenen 165 Pfund sind unter Vorlage des Lebensmittelkartenumschlages und der Kartoffelkarten in der Zeit vom 21. bis 30. Oktober im Zimmer 7 des Lebensmittelamtes zu stellen. Der Kaufpreis muß vor der Aushändigung des Bezugsscheines bei der Kasse des Lebensmittelamtes entrichtet werden.
Gegen den Schleichhandel in Schuhen. Auf Grund einer Verordnung darf neues, bedarfscheinpflichtiges Schuhwerk nur feilgehalten, angeboten oder gegen Entgelt veräußert werden: 1. von Herstellern, die Gesellschafter einer Schuhwarenherstellungs- und Vertriebsgesellschaft sind, und zwar nach den vom Ueberwachungsausschuß der Schuhindustrie erlassenen Bestimmungen; 2. von denjenigen Schuhwarenhändlern, die auf Anweisung des Hauptverteilungsausschusses des Schuhhandels beliefert werden; 3. von Handwerkern, die eine Bodenlederkarte haben. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 15.000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Auch kann daneben auf Einziehung der Schule erkannt werden.
Aenderung der Verordnung zum Schutze der Mieter.
Von zuständiger Seite wird uns mitgeteilt: Die Bundesrats-Verordnung zum Schutze der Mieter vom 23. Sept. 1918, die bereits mit ihrer Verkündigung in Kraft getreten ist, hat die Befugnisse der Mieteinigungsämter wesentlich erweitert. […]
Das städtische Einigungsamt für Miet- und Hypothekenangelegenheiten in Bonn bleibt, wie bisher, weiter mit der Aufgabe betraut, bei Streitigkeiten irgendwelcher Art über das Mietverhältnis und die Mietsache sowie ferner bei Streitigkeiten zwischen Hypothekengläubigern und Hypothekenschuldnern zum Zwecke eines billigen Ausgleichs der Interessen zu vermitteln. Weiter ist das Einigungsamt als Schiedsstelle zur Regelung von Streitigkeiten über Sammelheizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen in Mieträumen bestimmt.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Kolonialkrieger-Spende. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß am Samstag, 5., und Sonntag, 6. ds. Mts., Straßensammlungen anläßlich der Opfertage für die Kolonialkriegerspende stattfinden. Ihre Exzellenz Frau Schnee, die Gattin des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, hat es übernommen, über Deutsch-Ostafrikas Leben während des Krieges am Samstag, 5. ds. Mts., in der Lese zu sprechen. Die Lichtspieltheater bringen während der Opfertage einen kolonialen Trickfilm. Bei den Herren Bezirkspfarrern liegen während der Opfertage Listen zum Einzeichnen für die Spende auf.
Mitbürger! Wenn Euch am 5. und 6. Oktober ds. Js. die Sammelbüchsen entgegengestreckt werden, dann opfert Euer Scherflein auf dem Altar des Vaterlandes und spendet reichlich. Denn es gilt für eine hohe vaterländische Sache, es sollen die Leiden unserer so ehrenhaft kämpfenden Kolonialkrieger gelindert werden.
Mitteilungen der Ortskohlenstelle. Den Zentralheizungsbesitzern wird, wie früher bereits bekannt gemacht wurde, die Hälfte ihres Koksbedarfs zugeteilt werden. Von der hiernach zustehenden Koksmenge kann indes mit Rücksicht auf die geringe Zuweisung durch den Reichskommissar z. Zt. nur ein Teil geliefert werden. Es ist Anordnung getroffen worden, daß die Kohlenhändler zunächst denjenigen in den Kundenlisten eingetragenen Verbrauchern, welche keine Vorräte besitzen, vorläufig eine Fuhre im Gewichte von etwa 50 Zentner liefern.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Bonner Wehrbund. Die Jugendkompagnie tritt am Sonntag, den 6. Oktober, am Springbrunnen am Baumschuler Wäldchen nachmittags 2½ Uhr zu einer Uebung an.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)