Dienstag, 18. Juni 1918

  

Anzeige im General-Anzeiger vom 18. Juni 1918Personenschmuggel. Es ist eine bekannte Tatsache, dass während des Krieges sowohl deutsche und verbündete Heerespflichtige als auch Kriegs- und Zivilgefangene und andere feindliche Heeresangehörige sich heimlich auf Schleichwegen ins neutrale Ausland begeben haben. Deutsche und verbündete Staatsangehörige bezweckten, sich ihrer Wehrpflicht zu entziehen, feindliche Ausländer, aus der Gefangenschaft zu entkommen, sich ins feindliche Heer zu begeben oder sich der Arbeit in Deutschland zu entziehen. Das Gelingen der Flucht war in vielen Fällen darauf zurückzuführen, daß ihnen von anderen zum Entweichen durch Verschaffung von Zivilkleidern, durch Begleitung bis zur Grenze und durch Zeigen von Schleichwegen Beihilfe geleistet wurde. Den Grund zu dieser Beihilfe bildete meist schnöde Gewinnsucht, indem dafür Geldbeträge angenommen wurden. Ein derartiges Treiben gewissenloser Menschen kann nicht scharf genug verurteilt werden. Die Gerichte haben denn auch in zahlreichen Fällen gegen derartige Personenschmuggler wegen Landesverrat hohe Freiheitsstrafen verhängt. Und dies mit Recht, denn jeder, der einem Kriegs- oder Zivilgefangenen, einem ausländischen Arbeiter oder einem wehrpflichtigen deutschen oder verbündeten Staatsangehörigen zur Flucht über die Grenze verhilft, leistet dem Feinde Vorschub und benachteiligt die deutsche Kriegsmacht, begeht also Landesverrat.

Mitwirkung zum Schutz von Heeresgut. Im Interesse unseres Volkes, insbesondere aber unserer Feldgrauen liegt es, wenn Diebstähle und Unterschlagungen von Heeresgütern jeder Art, Beraubungen von Postsendungen nach und von der Front, Gefangenensendungen, sowie unerlaubter Handel mit militärischen Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken und Schleichhandel zur Kenntnis der Nach- und Abschubüberwachungsstelle Bonn, Vivatsgasse 6 I, schriftlich oder telephonisch unter Nummer 427 gebracht werden. Durch Unterstützung der Zivilbevölkerung gelang es, im Monat Mai eine Anzahl solcher Fälle aufzudecken. Der Heeresverwaltung sind dadurch große Werte gerettet worden. Jeder, der von strafbaren Handlungen vorerwähnter Fälle Kenntnis erhält und dies der Ueberwachungsstelle mitteilt, trägt einen großen Teil zum Durchhalten bei.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 18. Juni 1918Ortsgruppen Bonn und Umgebung der Deutschen Vaterlandspartei. In dem heutigen Besprechungsabend wird der Kgl. Oberlandmesser Eichholtz den einleitenden Vortrag halten über das Thema: Der Grund und Boden als Sicherheit für die Kriegs- und Friedensschulden des Reiches. Am Freitag, 21. ds. Mts. wird ein Marokkodeutscher, Herr Werner Lieb aus Casablanca im Union-Theater einen Lichtbildervortrag halten. Redner war Plantagenbesitzer in Marokko, hat dort drei Jahre französischer Gefangenschaft durchkosten müssen, ist dann aber über die Schweiz ausgeliefert worden.

Barfußgehen. Es wird namentlich den Kindern empfohlen, zur Schonung des Schuhwerks in der wärmeren Jahreszeit barfuß zu gehen. Vorerst ist dies aber mit großen Gefahren verbunden. In den Straßen liegen wochenlang zerbrochene Flaschen und Glasscherben umher. So lange die Erwachsenen sich nicht daran gewöhnen, die Wege und Straßen von Glasscherben frei zu halten, kann man die Kinder nicht barfuß umherlaufen lassen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Am Sonntag, den 23. Juni, von 11½ bis 1 Uhr werden in den drei hiesigen Kinos Vorstellungen für Erwachsene gegeben. Es werden Kriegsfilme nach neuesten, hochinteressanten Aufnahmen an der Westfront vorgeführt. Karten hierfür sind bei den Haussammlern im Laufe der Woche zu haben.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)