Dienstag, 26. Juni 1917
Goldsammlung durch die Banken. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Goldschmuck- und Juwelensammlung für die glückliche Beendigung des Krieges und die Ernährung unseres Volkes haben die sämtlichen hiesigen Banken sich in uneigennütziger Weise zur Mitarbeit bereit erklärt, daß sie ab 1. Juli während der Geschäftsstunden Goldschmucksachen, Perlen und Juwelen für die hiesige Goldankaufstelle entgegen nehmen. Sie erteilen über die Ablieferungen vorläufige Quittungen und händigen nach Prüfung und Abrechnung der Goldsachen durch die Goldankaufstelle den baren Gegenwert sowie die eisernen Gedenkmünzen aus.
Die Goldankaufstelle hat ferne eiserne Armreifen beschafft. Jede 10. Spenderin erhält einen solchen als Erinnerungszeichen.
Kohleversorgung der gewerblichen Betriebe. Der Reichskommissar für Kohlenverteilung erläßt eine Bekanntmachung, durch die für alle gewerblichen Verbraucher von Kohle, Koks und Briketts mit einem monatlichen Verbrauch von zehn Zentnern und darüber Meldepflicht eingeführt wird. Die erste Meldung muß in der Zeit vom 1. bis 5. Juli erfolgen. Die Anmeldekarten sind bei der örtlichen Kohlenstelle zu haben, diese erteilt auch Auskünfte.
Der Bezugsschein als Erzieher. Wie alle Einrichtungen im staatlichen wie im wirtschaftlichen Leben, übt auch das Bezugsscheinverfahren Wirkungen verschiedener Natur. Nicht nur daß der Bezugsschein in volkswirtschaftlicher Hinsicht eine Aufgabe von außerordentlicher Wichtigkeit zu erfüllen hat, er ist auch als Erziehungsmittel von nicht zu unterschätzender Bedeutung. In Friedenszeiten hat es eine ganze Menge Leute gegeben – namentlich unter der weiblichen Bevölkerung -, die es sich zur Gewohnheit machten, bei ihren Einkäufen jeder Laune zu folgen. Sie kauften, was ihnen gerade gefiel, ohne sich zu fragen, ob ein zwingendes Bedürfnis vorliege. Das ist heute anders geworden. Jeder ist verpflichtet, vor Anforderung eines Bezugsscheines sich selbst die Frage vorzulegen, ob der beabsichtigte Einkauf in der Tat notwendig sei. Denn man weiß, daß man in anderen Fällen von den Beamten der Bezugsscheinstellen, die nach genau festgelegten Vorschriften handeln, unweigerlich zurückgewiesen wird. Gerade die Schwierigkeiten jedoch, mit denen wir heute im wirtschaftlichen Leben zu kämpfen haben, lehren uns, daß einmal erworbene Besitztum doppelt zu schätzen. Sie mehren auch die Freude an dem Besitz und veranlassen uns, die Gegenstände, die zu unserem täglichen Bedarf gehören, in erster Linie unsere Kleidungsstücke, mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Wir erkennen heute, daß Vieles in unserem Leben, was uns früher selbstverständlich erschien, durchaus nicht ohne weiteres als selbstverständlich zu betrachten ist, und diese Erkenntnis erhöht unser Verständnis für den Wert der Dinge, die zu unserem täglichen Leben gehören. Leute, die früher mit ihren Anzügen nachlässig umzugehen pflegten, stellen heute in dieser Beziehung vielfach Muster der Ordnung und Sauberkeit dar. So regelt der Bezugsschein nicht nur die Verhältnisse auf dem Textilwarenmarkt, sondern übt auch erzieherische Wirkungen, die nach dem Kriege nicht schwinden dürften.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Schuhsohlen mit Metallüberzug. Die Mittel, durch die man Schuhsohlen haltbarer zu machen sucht – aufgesetzte Flecke aus Leder oder Metall – erfüllen zwar ihren Zweck, die Lebensdauer der Sohlen zu verlängern. Allein es haften ihnen zwei Uebelstände an: Sie sind beim Gehen unbequem und wirken verderblich auf Fußböden, Linoleumbeläge und Teppiche. M. U. Schoop, der bekannte Erfinder des „Metallspritzverfahrens“, hat sie nun durch etwas erheblich Besseres zu ersetzen verstanden. Nach dem Metallspritzverfahren können Sohlen aus Leder, Holz oder Pappe mit einem sehr fest haftenden Ueberzuge aus Aluminium oder Eisen versehen werden; sie sind dann natürlich sehr viel haltbarer als sonst, dazu auch wasserdicht, ohne daß die Behandlung ihre Biegsamkeit und Geschmeidigkeit verringerte. Auch das Gewicht wird nicht nennenswert erhöht, und da ihre Oberfläche glatt bleibt, werden Fußböden und Bodenbeläge von ihnen nicht stärker angegriffen als von gewöhnlichen Ledersohlen. [...] DieSchoopschen Metallspritzeinrichtungen sind in letzter Zeit so weit verbessert worden, daß ihre Handhabung in der Schuhmacherwerkstatt kaum noch auf Schwierigkeiten stoßen dürfte.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Zur Frage der Erhöhung der Milchpreise ist in letzter Zeit viel geschrieben und gesprochen worden, das meiste freilich vertritt den Standpunkt des Städters und zeigt völlige Unkenntnisse der landwirtschaftlichen Verhältnisse. Es ist viel die Rede gewesen von der Notwendigkeit besseren Verstehens zwischen Stadt und Land. Wie nötig das ist, zeigt auch die in den Städten herrschende Ansicht über die Milchpreise. Aufklärung zu schaffen bezwecken nachstehende Ausführungen: Nicht die Preise der Futtermittel allein sind die Ursache der Erhöhung der Milchpreise. Beschränkung der Futtermittel, besonders des Kraftfutters und Erhöhung der Preise vermindern selbstverständlich die Erzeugung und steigern die Preise ganz abgesehen von den Mehrkosten der Wartung und Pflege. Der Ausfall an Milch und Menge wird aber durch die höheren Preise dem Landwirt ersetzt. In ganz anderem Maße wie durch die Preise der Futtermittel werden aber die Milchpreise durch die Viehpreise beeinflußt. Für das der gesamten Bevölkerung zu Schlachtzwecken von den Landwirten zur Verfügung zu stellende Rindvieh sind Höchstpreise festgesetzt. Welche Preise jedoch der Landwirt für eine Milchkuh zu zahlen hat, ist in keiner Weise beschränkt. In dieser Beziehung ist der Landwirt allein vom freien Handel abhängig. Seit Jahr und Tag liegen die Verhältnisse so, daß der Landwirt zwar vom Viehhändler Milchkühe zu unbeschränkten Preisen kaufen darf, diese Kühe aber, wenn sie abgemolken sind, zu festgesetzten Höchstpreisen als Schlachtvieh verkaufen muß. Der vom Milchwirtschaft treibenden Landwirt zu tragende Unterschied zwischen An- und Verkauf beträgt seit Jahr und Tag mindestens 500 Mark für die Kuh. Daß diese 500 Mark neben Futterkosten, Wartung usw. aus einer Kuh herauszumelken sind, dürfte manchem bei seiner Meinung über die Erhöhung der Milchpreise völlig entgangen sein. Tatsache ist, daß zum Beispiel reine Abmelkwirtschaften bei einem Literpreise von 0,36 Mark 0,15 – 0,17 Mark zusetzen. Es dürfte sich vielleicht empfehlen, daß der Stadtsäckel oder besser gesagt die milchverbrauchenden Gemeinden dazu beitragen sollen, zumal der ärmeren Bevölkerung Milch zu möglichst billigen Preisen zu verschaffen. Dem Notschrei nach billiger Milch sei da vom Standpunkt des Landwirts als Echo entgegengesetzt, „verschafft uns Landwirten Milchvieh zu annehmbaren Preisen“.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)
Mittwoch, 27. Juni 1917
Ernteurlaub für Rekruten. Aus militärischen Gründen war eine Zurückstellung sämtlicher Landwirte des Jahrgangs 1899 bis zum 1. Oktober nicht möglich. Die Ausbildung der eingezogenen Mannschaften wird aber in einer Weise erfolgen, daß die Beurlaubung von Landwirten zu der zeitlich verschieden beginnenden Ernte durchführbar wird. Es können daher auch für die jetzt eingezogenen Rekruten der Landwirtschaft Gesuche um Erteilung von Ernteurlaub eingereicht werden, und zwar wie alle derartigen Gesuche bei dem zuständigen Polizeirevier.
Keine Sammelbüchsen mehr! Bekanntlich ist der Kleingeldmangel auch dadurch verschärft worden, daß an vielen Orten aufgestellte Sammelbüchsen nicht regelmäßig geleert worden wind. Nachdem schon vor einigen Monaten von seiten der Reichsfinanzverwaltung auf die beschleunigte Entleerung von Sammelbüchsen und Automaten im Interesse unseres Kleingeldverkehrs hingewiesen worden war, sind nunmehr von der preußischen und von verschiedenen anderen Bundesregierungen die nachgeordneten Behörden angewiesen worden, für die nächste Zeit, etwa bis zum 1. August d. J., das Aufstellen von Sammelbüchsen in Gastwirtschaften, Läden usw. zu verbieten und die bisher hierzu erteilten Genehmigungen ausdrücklich zurückzunehmen. Die aufgestellten Büchsen sind alsbald zu entleeren. Verstöße hiergegen sind je nach Lage des Falles auf Grund des § 11 der Verordnung des Bundesrats vom 15. Februar 1917 mit Geldstrafe oder mit Gefängnis strafbar; der Ertrag der Sammelbüchsen kann zur Staatskasse eingezogen werden. Sammlungen im Umherziehen aus bestimmten Anlässen sollen hierdurch nicht beeinträchtigt werden, sofern Sicherheit gegeben ist, daß die gesammelten Münzen auch sofort wieder in den freien Verkehr gebracht werden.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Wie die festgesetzten Höchstpreise für einzelne Waren auf unserem Wochenmarkte umgangen werden, ohne sich strafbar zu machen. Man schreibt uns: Seit einigen Tagen kann man auf unseren Wochenmarkte beobachten, wie grüne Erbsen und dicke Bohnen fast ausschließlich nur noch literweise und zu verhältnismäßig sehr hohen Preisen verkauft werden. Der Höchstpreis für dicke Bohnen mit Schoten ist auf 28 Pfennig für das Pfund festgesetzt. Nun gehen bekanntlich auf ein Liter dicke Bohnen je nach Qualität durchschnittlich 3 bis 4 Pfund, macht also im äußersten Falle zusammen 4 mal 28 Pfennig, gleich 1,12 Mark. Gestern wurden aber bis zu zwei Mark und dreißig Pfennig für das Liter verlangt und bezahlt, mithin über hundert Prozent über Höchstpreis, allerdings geht die Entschädigung für die hierauf verwandte Arbeit davon ab. Mit grünen Erbsen ist ungefähr dasselbe Verhältnis. Es scheint hiernach einzelnen Verkäuferinnen überhaupt nicht möglich zu sein, ihre Waren zu den doch sicher angemessenen Höchstpreisen zu verkaufen, sie müssen eher Ueberpreise fordern, es ist ihnen zur zweiten Natur geworden. Es wäre nun dringend nötig, daß auch dieses verwerfliche Handeln einzelner erfinderischer Verkäuferinnen auf unserem Wochenmarkte auf irgend eine Art unmöglich zu machen.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Die Anmeldung und Ablieferung der beschlagnahmten Gegenstände, insbesondere der Haushaltsgegenstände aus Kupfer, Messing, Nickel und sonstigen für Heereszwecke nötigen Metallen ist weit hinter den berechtigten Erwartungen zurückgeblieben. Es besteht daher die begründete Vermutung, daß die Ablieferungspflichtigen selbst trotz der bestehenden Strafvorschriften den betreffenden Bestimmungen nicht im vollen Umfange nachgekommen sind. Das Interesse der Landesverteidigung verlangt jedoch eine mit allen Mitteln zu beschleunigende Ablieferung aller beschlagnahmten Gegenstände. Deshalb wird in der Folge eine eingehende Nachprüfung durch vom stellvertretenden Generalkommando unmittelbar beauftragte Revisoren stattfinden.
Wer sich nach Durchführung der genannten Revision noch im Besitze von beschlagnahmten Gegenstände befunden hat, hat eine empfindliche Strafe zu gegenwärtigen. Jedoch wird darauf hingewiesen, daß bei alsbaldiger Ablieferung der genannten Gegenstände von einer Strafanzeige abgesehen wird. [...]
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)
Donnerstag, 28. Juni 1917
In der Anthropologischen Gesellschaft sprach Dienstag abend Professor Hübner über Aberglauben, Nerven- und Geisteskrankheiten im Kriege. Der Vortragende führte aus, daß der Aberglauben und namentlich seine Ausbeutung im Kriege zugenommen habe, besonders in Form der Gebetskettenbriefe, ferner der Schutzbriefe gegen Gefahren sei er stärker aufgetreten als im Frieden. Die Schutzbriefe seien zum Teil gedruckt und massenweise verbreitet. Ebenso habe das Wahrsager-, Gesundbeter- und Kurfuschertum trotz der dagegen getroffenen Maßnahmen sich vermehrt, daß ein Mann in gewinnsüchtiger Absicht gewöhnliches Wasser als Lourdeswasser verkauft habe. Die Persönlichkeiten der Wahrsager und Heilkundigen dieser Art seien größtenteils anrüchiger Natur. Manche von ihnen sind vorbestraft, nicht weniger wegen nervöser und geistiger Störungen behandelt worden. Der Redner meint, daß sämtliche Gebildeten, gleichgültig welchem Glauben sie angehören, sich gegen diese Ausbeutung Leichtgläubiger und Abergläubischer tatkräftig wehren müssen, wie das von Seiten sowohl der weltlichen Behörden wie von Seiten der Geistlichkeit bereits geschehen sei. Des weiteren ging Professor Hübner auf einige gerade im Kriege besonderes Aufsehen erregende Typen von Weltverbesserern, Sektierern usw. näher ein. Er zeigte, wie abnorm das Denken und Urteilen dieser Menschen ist, und warnte davor, sie als Märtyrer ihrer Ueberzeugung anzusehen. Schließlich führte Prof. Hübner noch Näheres über die Geistes- und Nervenkrankheiten im Kriege aus. Er warnte davor, die sog. Nervösen in der Oeffentlichkeit allzu sehr zu bemitleiden, weil ihnen das schade. Er zeigte, daß die Behandlungsmethoden, welche man jetzt für derartige Kranke habe, größtenteils geradezu hervorragende Ergebnisse erzielt haben. Den Arbeitgebern der Kriegsbeschädigten empfahl er, im Anfang etwas Rücksicht auf die frisch Entlassenen zu nehmen. Schließlich führte er aus, daß die im Gesetz für andere Kranke vorgesehene Kapital-Abfindung auch für diese Kranken eingeführt werden sollte.
Unwürdiges Benehmen der sog. Wandervögel. In letzter Zeit ist erneut die Beobachtung gemacht worden, daß Abteilungen der sog. Wandervögel beiderlei Geschlechts, namentlich wenn sie von ihren Wanderungen zurückkehren, durch ein dem Ernste der Zeit nicht entsprechendes Verhalten sowie durch ihre oft karnevalsmäßige Kleidung – sie tragen an den mitgeführten Lauten zahlreiche lange bunte Bänder- bei einem großen Teile der Bevölkerung Aegernis erregen; besonders finden die auf den Bahnhöfen durchreisenden Militärpersonen, namentlich die Verwundeten, das Benehmen als höchst unpassend.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Kino. Die Lichtspiele im „Stern“ bringen ein verfilmtes Gedicht von Henrik Ibsen: „Terje Vigen“. Der demokratische Geist des nordischen Dichters lehnt sich darin gegen die politische Unterdrückung seines Vaterlandes durch England zu Beginn des 19. Jahrhunderts auf. Der scharfe Protest spiegelt sich in dem Schicksal des kühnen Lotsen Terje Vigen, der im Kampf mit den brandenden Wogen sich ebenso mutvoll zeigt. Daß eine skandinavische Filmgesellschaft es wagt, derzeit einen solchen flammenden Protest gegen ein geschichtliches Unrecht Englands gegenüber Norwegen szenisch darzustellen, entbehrt nicht des politischen Untertons. Nebenbei ist der Rahmen, die nordische See in ihrer elementaren Gewalt und wilden Schönheit, von bezwingender Wirkung. [...]
Diebstahl. [...] Ein frecher Diebstahl wurde gestern morgen gegen 11 Uhr in der Kriegsküche an der Sandkaule verübt. Eine wohl mit den Räumlichkeiten und auch den Gepflogenheiten der ehrenamtlich dort tätigen Damen stahl aus einem sog. Marktbeutel, der sich in einem verschlossenen Zimmer befunden hatte, eine Handtasche, enthaltend etwa 20 Mark, eine Straßenbahnkarte, einige Briefe und Schlüssel. Spuren von Nagelschuhen deuten darauf hin, daß die diebische Person ihren Weg durch ein wahrscheinlich nicht fest verschlossenes Fenster genommen hat. Der Dieb setzte seiner dreisten Tat durch Verschmutzung des dahinter liegenden Hofes die Krone auf.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Die Frühkartoffeln wurden in ganz vereinzelten Fällen bereits beerntet. Da der Boden genügend Feuchtigkeit besitzt, werden die Kartoffeln jetzt noch sehr an Dicke zunehmen und hält man infolgedessen überall noch mit der Ernte zurück. Die bereits ausgegrabenen Kartoffeln waren schon von ansehnlicher Entwicklung, jedoch läßt sich jetzt von dem Ausfall der Ernte noch kein abschließendes Urteil fällen. Die Aussichten sind allerdings günstig.
Die Leiche, die am 21. Juni vor der Theaterstraße gelandet wurde, ist als die einer Rentnerin aus Neuwied erkannt worden. Die Rentnerin hat vermutlich in einem Schwermutsanfall den Tod im Rhein gesucht und gefunden.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)
Freitag, 29. Juni 1917
Wegen des Feiertages Peter und Paul erscheint der General-Anzeiger an diesem Tag nicht.
Sendung von Liebesgaben an deutsche Gefangene in England. In Uebereinstimmung mit einem vom holländischen Roten Kreuz ausgesprochenem Wunsche wird davor gewarnt, Gaben für Gefangene in England bei privaten Firmen oder Vereinen in Holland zu bestellen, da sie zum Teil unzuverlässig, zum Teil ungeeignet für diese Tätigkeit sind. Insbesondere steht die „Erste Niederländische Reg. Aushilfs-Aktion für deutsche und österreichisch-ungarische Kriegsgefangene“ in Haag mit keiner anerkannten Organisation in irgendwelcher. Sie dient ausschließlich ihren Inhabern als Erwerbszweck, sodaß von einer Inanspruchnahme unbedingt abgeraten werden muß. Es wird dagegen dringend empfohlen, sich der von den deutschen Rote-Kreuz-Organisationen in Holland geschaffenen Einrichtungen zu bedienen, durch die es möglich ist, neun verschiedene Sorten von Paketen, enthaltend Lebensmittel, Rauchwaren und Wäsche, an die Gefangenen in England zu versenden. Ausgenommen von der Versendung sind Brot und andere Teigwaren, die nicht aus Holland ausgeführt werden dürfen. [...] Wenn auch wegen der U-Bootgefahr keine Gewähr für die Sicherheit des Transportes von Holland nach England übernommen werden kann, so bietet die Benutzung der empfohlenen Einrichtung doch den großen Vorteil, daß nicht nur die deutschen Vorräte geschont, sondern auch infolge des Einkaufens der Sachen im Großen die Preise verhältnismäßig niedrig sind. Außerdem verbürgt die Absendung der Pakete im Namen einer neutralen Rote-Kreuz-Organisation zweifellos größerer Sicherheit gegen Diebstahlgefahr, als wenn die Pakete von Privatpersonen abgesandt würden.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Die gemeinnützige Schreibstube zur Beschäftigung Arbeitsloser ist durch den Krieg sehr in Mitleidenschaft gezogen. Während sie in Friedenszeiten durchschnittlich 18 Stellenlose mit schriftlichen Arbeiten jeder Art, die ihr von Fabriken und Geschäften übertragen wurden, beschäftigen konnte, wurden solche Aufträge seit Kriegsbeginn nur noch spärlich erteilt. Indessen konnte die Schreibstube als Ersatz für diesen Ausfall eine Anzahl Stellenloser innerhalb ihre Geschäftsräume bei kaufmännischen Firmen vorübergehen und dauernd unterbringen. Es bleibt der Schreibstube aber immer noch ein Teil Bedürftiger übrig, die selbst in Aushülfs-Posten nicht unterzubringen sind, für die sie aber in anderer Weise besorgt bleiben muß. Es sind dies ältere stellenlose Kaufleute und Schreiber, sowie vor allem bedürftige Kriegerfrauen und Töchter von gefallenen Kriegern, die sich durch einfache schriftliche Arbeiten noch einen kleinen Nebenverdienst sichern wollen. Die Schreibstube kann aber nur dann all diesen Personen eine Beschäftigung geben, wenn sie wie in Friedenszeiten seitens der Fabriken und Firmen durch Ueberweisung von Arbeiten unterstützt wird.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)
Samstag, 30. Juni 1917
Am Tag nach Peter und Paul erscheint die Deutsche Reichs-Zeitung nicht.
Obstkernsammlung. Die Bonner Bevölkerung wird freundlich und dringend gebeten, auch in diesem Jahre alle zur Oelgewinnung geeigneten Obstkerne, Kirschen-, Pflaumen-, Aprikosen- und Kürbiskerne, gut gewaschen, getrocknet und nach Arten getrennt an der Sammelstelle der hauswirtschaftlichen Kriegshilfe, Am Hof 1, abzuliefern. Auf Wunsch werden die Kerne vergütet, müssen dann aber an der Sammelstelle neben dem Milchamt Dienstags, Mittwochs oder Freitags nachmittags zwischen 5 und 6 ½ Uhr abgegeben werden. Kerne, für die keine Vergütung verlangt wird, werden in der Flickschusterei, Am Hof 1, täglich angenommen.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Im Gartenbauverein hielt am Mittwoch abend Herr Professor Füchtjohann einen Vortrag über den Wald als Vorratskammer des Krieges, woran sich eine längere Aussprache schloß.
Allgemein wurde betont, daß die Kenntnis der giftigen Pilze sehr wenig verbreitet sei, sodaß man dazu neige, alle Pilze als giftig anzusehen. Man müsse als eines der Hauptkennzeichen festhalten, daß die giftigen Pilze sämtlich weiße Lamellen oder rotes Hutfutter hätten. Die Volksschulen seien am geeignetsten, Aufklärung über die Giftigkeit von Pilzen zu verschaffen. Den Schluß der Veranstaltung bildete eine Pflanzenverlosung, für die Herr W. Leyer die Pflanzen geliefert hatte.
Polizeibericht. [...] Im Hofgarten wurden in vorgestriger Nacht zwei Männer festgenommen wegen Vergehens gegen den Paragraphen 175.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Brotversorgung.
Auch in der kommenden Woche wird wieder Brot als Kartoffelersatz ausgegeben. Das Nähere ist unter der Ueberschrift „Kartoffeln“ bekanntgegeben.
Fleisch.
Am Samstag werden wie bisher auf die Zusatzfleischkarten Fleisch sowie Blut- und Leberwurst zu den bekannten Preisen verausgabt. Beim Einkauf von 200 Gramm Wurst ist auch die Warenkarte Nr. 104 abzugeben. Auf die Reichsfleischkarte wird am Mittwoch nächster Woche Fleisch und Fleischwurst verkauft. An diesem Tage auch Fleisch und Wurst auf die Zusatzkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter.
Fett.
Im Laufe der nächsten Woche entfallen zusammen 60 Gramm Margarine auf die Butter- und Fettkarte. Butter kommt nicht zur Verausgabung.
Kartoffeln.
Die Kartoffelzufuhr stockt zur Zeit noch gänzlich, sodaß eine Erhöhung der Wochenmenge nicht eintreten kann. Als Ersatz für die an 5 Pfund fehlenden Kartoffeln werden ausgegeben auf Warenkarte Nr. 103 ½ Pfund Brot und auf die Zusatzwarenkarten für Schwerarbeiter Nr. 41 weitere ½ Pfund Brot.
Frühkartoffeln.
Auswärtige Frühkartoffeln sind bisher noch nicht hier eingetroffen. Die Kartoffelerzeuger des Stadtkreises Bonn müssen die geernteten Frühkartoffeln abliefern, und zwar im städtischen Kartoffellager Immenburgstraße 20. Mit dem Ankauf von Frühkartoffeln im Stadtkreise Bonn ist auch die Kartoffelgroßhandlung Vianden, Kölnstraße 7, beauftragt, die in Grau-Rheindorf und Dransdorf besondere Annahmestellen eingerichtet hat. [...] Die Kartoffelausfuhr aus dem Stadtkreise Bonn ist verboten und wird streng bestraft.
Süßstoff.
In der Ueberweisung von Süßstoff ist eine Stockung eingetreten, da die zur Herstellung benötigten Grundstoffe beschlagnahmt sind. Bei erneuter Abgabe von Süßstoff wird die Bevölkerung benachrichtigt.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Nachrichten des städtischen Lebensmittelamtes.“)