Montag, 2. Juli 1917

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 2. Juli 1917Verein Deutsche Frauenkleidung – Frauenkultur. Am 3., 4., 5. und 6. Juli von 9 bis 1 und von 4 bis 7 Uhr findet in dem von Herrn Reeb freundlichst zur Verfügung gestellten Laden, Martinsplatz 6, eine Ausstellung von Berufskleidung und Kleidern des Vereins für ländliche Heimat- und Wohlfahrtspflege statt. Die Wanderausstellung von Berufskleidung hat schon in vielen Städten großen Anklang gefunden. Ungefähr 39 Kleider werden gezeigt: Musterkleider für Bureauarbeit, Feld- und Gartenarbeit, für Pflegerinnen, Schaffnerinnen, Schwerarbeiterinnen der verschiedenen Betriebe, dann Ueberkleider für Munitionsarbeiterinnen, Schürzenkleider für Volksküchen und jede Art sozialer Tätigkeit. Die Bestrebungen des Vereins sind nur ein Glied in der großen Kulturbewegung unserer Zeit und stehen auf volkswirtschaftlich so vorbildlichem Boden, daß der Krieg nicht, wie bei so vielen Bestrebungen, Einhalt gebietet, sondern erst recht dazu auffordert, alle Kräfte möglichst anzuspannen. Eine gesunde, zweckmäßige, geschmackvolle Kleidung ist vor allem nötig. Unzweckmäßige Kleidung ist unwirtschaftlich, weil sie schnell verbraucht wird, ganz abgesehen davon, daß derartige Kleidung oft geradezu gesundheitsschädigend ist. Die Kleidung der Industriearbeiterin muß die größte Einfachheit in der äußeren Linie zeigen, weite Röcke, weite Aermel, aufgesetzte Taschen, Gürtel müssen wegfallen. Es gibt schon eine ganze Reihe von Betriebsleitungen, die ihren Arbeiterinnen Kleidung (Uniform) liefern. Möchte die Ausstellung auch hier auf weite Kreise fördernd und anregend wirken zum Wohle der beruflich tätigen Frauen. Außerdem führt der Verein einige Blusen und viele Kinderkleidchen vor, an denen gezeigt wird, wie man bei einfachsten Schnitten und wenig Stoffverbrauch künstlerisch reizvolle Wirkungen hervorrufen kann sogar bei Kleidchen, die aus mehreren Stoffen verfertigt sind. Die Blusen und Kinderkleidchen sind fast alle verkäuflich. Um die Unkosten zu decken, wird ein Eintrittsgeld von 30 Pfg. erhoben.

Bezugsscheine auf Badewäsche. Die Reichsbekleidungsstelle macht bekannt: Bezugsscheine auf Badewäschen (Badeanzüge, Bademäntel, Badelaken usw.) können erteilt werden, wenn die Person, für die der Antrag gestellt wird, noch kein derartiges Stück, wie beantragt wird, im Besitz hat. Mehr als ein Stück jeder Art darf nicht bewilligt werden. Bezugsscheine auf Badehandtücher sind nur insoweit zu gewähren, als dadurch nicht der unter M der Bestandsliste vom 27. März 1917 für Handtücher festgesetzte Bestand überschritten wird.

Brotmarke und Geld sind dieser Tage wieder einem siebenjährigen Kinde, das bei einem Bäcker in der Brüdergasse ein Brot kaufen sollte, abgenommen worden. Die Diebin hat das Kind im Kreuzgang der Remigiuskirche angehalten, es zu der Heiligengrotte geführt und dort dem ahnungslosen Kinde einen Zweimarkschein und die Brotmarke aus der Geldbörse genommen- Auf derselben Stelle hat ebenfalls eine Frau vor etwa acht Tagen einem anderen Kinde Geld und Brotmarke weggenommen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 2. Juli 1917Schärfere Bestimmungen über den Obstverkauf.
Das mit der Reichsstelle verbundene Landesamt für Gemüse und Obst erläßt in sofortiger Wirkung für die preußischen Lande folgende Anordnung:
    Der Absatz von Obst an den Betriebsstätten der Erzeuger (Wirtschaftshöfe, Gärten, Baumanpflanzungen) und in deren unmittelbarer Nähe an Verbraucher [...] ist täglich nur in den Morgenstunden zwischen 6 und 8 Uhr gestattet. Auch dürfen innerhalb dieser Zeit an ein und dieselbe Person nicht mehr als zwei Pfund Obst abgegeben werden.
    Desgleichen ist es in Ortschaften (Städten und Landgemeinden) mit mehr als 10.000 Einwohnern verboten, im Kleinhandelsverkehr einschl. des Handels im Umherziehen an ein und dieselbe Person innerhalb des gleichen Tages mehr als zwei Pfund Obst abzugeben.
[...]
Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. wird belegt, wer den vorstehenden Anordnungen zuwider Obst absetzt oder erwirbt.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Frühkartoffeln. Mit dem 1. Juli tritt die öffentliche Bewirtschaftung der Frühkartoffeln ein. Im Stadtkreise Bonn ist jede Veräußerung der Kartoffeln an private Verbraucher verboten. Zuwiderhandlungen ziehen, abgesehen von der Bestrafung, die sofortige Beschlagnahme der Kartoffeln nach sich. Strenge Ueberwachung wird durchgeführt werden. Es liegt im allgemeinen Interesse, daß das Verbot des Kartoffelverkaufs und des Kartoffelankaufs genauestens beachtet wird; wer es übertritt, gefährdet die gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung, die nur allein das wirtschaftliche Durchhalten ermöglichen kann. Im Stadtkreise Bonn sind nur folgende Stellen berechtigt, Kartoffeln für den Kommunalverband Bonn-Stadt aufzukaufen: 1. Städtisches Kartoffellager Schlachthof, Immenburgstraße 20, 2. Firma Christian Vianden, Kölnstraße 7.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)