Bonn 1914-1918
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    • Sachbücher
    • Belletristik
  • Textbeiträge
    • Das erste Kriegsjahr
    • Liebesgabenfahrten 1914
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      • -- Dokumente
    • Der Kriegswinter 1916/17
    • Die letzten Monate
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Freitag, 26. Mai 1916

 

Büchersendungen an unsere Gefangenen in Rußland. Nach den Bestimmungen der russischen Regierung ist die Zusendung folgender Bücher an Kriegsgefangene verboten: 1. gebundene Bücher; 2. nach 1913 erschienene Bücher; 3. gebrauchte Bücher; 4. Bücher, die irgendwelche handschriftliche Notizen, Bemerkungen und auch Bleistiftstriche enthalten; 5. Bücher, die neuere Geschichte, Politik, militärische Wissenschaft oder die Geographie Rußlands oder angrenzender Gebiete behandeln; 6. Bücher, die über Rußland oder einen seiner Verbündeten in ungünstiger Weise sich äußern oder Bemerkungen solcher Art enthalten; 7. Bücher, die auf den jetzigen Krieg irgendwelchen Bezug enthalten.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

        

Anzeige im General-Anzeiger vom 26. Mai 1916Künstliche Beeinflussung der Lage am Lebensmittelmarkt. Der Lebensmittelmarkt wird künstlich beeinflußt, d. h. verteuert
   1.
durch Zurückhaltung und Aufspeichern von Lebensmitteln;
   2.
durch den Ketten- und Schieberhandel;
   3.
durch wucherische Preisforderungen
Aufgabe der Behörden und der Oeffentlichkeit ist es:
   a.
Die Wege dieser Entwicklung und Beeinflussung aufzudecken und
   b.
Fälle, die gegen das Gesetz verstoßen zur Kenntnis der Behörden zu bringen.
In dieser Pflicht für die Oeffentlichkeit fällt der Oeffentlichkeit die Aufgabe zu, mitzuwirken, wobei, um zum Ziel zu kommen, jeder Unterschied zwischen den Urhebern der zur Beurteilung stehenden Fälle ausgeschlossen sein muß. Ob ein Landwirt eine Gans für 120 Mark verkauft oder Landwirte Eß-Kartoffeln zu Saatkartoffelpreisen geliefert haben, oder Handelsfirmen Ware zu steigenden Preisen zurückhalten und dem Kettenhandel Vorschub leisten, bleibt gleich verurteilenswert, gleich anzeigepflichtig, gleich straffällig.
   Fälle, die Anlaß zum Einschreiten der Behörden geben können, müssen einwandfrei feststehen, ebenso wie die Fälle, die Material zur Beurteilung und Abänderung bestehender und als falsch anzusehender Versorgungswege und Preisgestaltungen abgeben sollen.
   Mit unbestimmten Angaben läßt sich nichts anfangen. Bestimmt bezeichnete Fälle aber werden untersucht. Ihre Urheber verfallen dem Gesetz, ganz gleich, ob es sich um Landwirte. Händler oder Verbraucher handelt. Ihr Material aber dient als Unterlage für behördliches Urteil und behördliche Maßnahmen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

       

Jugend-Abteilung des K.-K.-B. Man schreibt uns: Schon zum zweiten Mal in diesem furchtbaren Völkerringen stehen wir an der Wende eines Vereinsjahres und noch immer steht das deutsche Volk in siegesfroher Stimmung in furchtbarem Kampf mit seinen rachesüchtigen Gegnern. Doch in Zuversicht auf unser tapferes Heer ließ sich auch die Abteilung in ihren Bestrebungen nicht ermüden, sondern sich in einer den Verhältnissen entsprechenden Weise in der Fürsorge der kaufmännischen Jugend betätigen. Ihr erstes Bestreben erblickt die Leitung darin, sich den gestellten Aufgaben: „Pflege und Förderung eines tiefreligiösen Geistes, allgemeine und sachwissenschaftliche Bildung sowie edle Geselligkeit und reine Freude unter den Mitgliedern zu fördern.“ Fiel auch schon einmal ein Samenkorn auf einen nicht ganz fruchtbaren Boden, so war die Abteilung immer bestrebt, dasselbe durch besonders sorgfältige Pflege dennoch zur guten Entfaltung zu bringen. Macht sich auch hin und wieder das Fehlen eines väterlichen Einflusses bemerkbar, so hat die Leitung hierdurch erkannt, daß ihr ein weiteres Gebiet eröffnet ist, darin bestehend, einen, wenn auch anscheinend unbedeutenden Ersatz zu bieten. In dem felsenfesten Vertrauen auf den endgültigen Sieg der deutschen Waffen und im dankbaren Gedenken unserer Väter und Brüder, soll die Jugendarbeit weiter geführt werden, zum Nutzen des deutschen Kaufmannstandes und zum Frommen unseres geliebten Vaterlandes. Schulentlassene, junge Kaufleute, welche der Jugend-Abteilung beitreten wollen, werden gebeten, sich beim Vorsitzenden, Herrn P. May, Heerstraße 10, oder beim Schriftführer, Herrn J. Senff, Hohenzollernstraße 2, zu melden.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

Samstag, 27. Mai 1916

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 27. Mai 1916Die Stadtverordneten beschäftigten sich gestern in ihrer öffentlichen Sitzung, die fast 3½ Stunden dauerte, vor allem mit der Lebensmittelversorgung der Stadtbevölkerung. Oberbürgermeister Spiritus legte in einem ausführlichen Vortrage die bisherigen Maßnahmen der städtischen Verwaltung auf diesem Gebiete dar, wobei er u. a. bemerkte, daß die Aufwendungen der Stadt für Lebensmittel bisher 7 ½ Millionen Mark und die täglichen Einnahmen bei den städtischen Verkaufsstellen zurzeit rund 60.000 Mark betragen. Der Oberbürgermeister kam auch auf die Frage der Gemeinschaftsspeisung zu sprechen und betonte die Notwendigkeit, sie zum Herbst auch in Bonn einzuführen. Die Frage, ob sie in der Form der sog. Gulaschkanonen oder von stehenden Küchen Eingang finden solle, müsse aber erst gründlich nach den Erfahrungen anderer Städte geprüft werden. Für die Gemeinschaftsspeisung haben, wie der Oberbürgermeister mitteilen konnte, die Firma Gebr. Sinn 500 M. und der Vaterstädtische Frauenverein 2000 M. bereits gespendet. Es wurde ein Ausschuß gewählt, der die Gemeinschaftsspeisung vorbereiten und später durchführen soll. Wir verweisen auf den ausführlichen Bericht.

Bonn im Blütenschmuck. Nachdem wir uns in unserer Gartenstadt Bonn an der Blütenkerzenpracht der Kastanien in der Poppelsdorfer Allee erfreut haben und nachdem auch die üppig blühenden Glycinen ihr vornehmes Blütengewand abgelegt haben, strahlen jetzt die Rhododendren an verschiedenen Stellen der Stadt in berückender Schönheit. Blumenfreunde und Liebhaber von Rhododendren seien auf die zwei im Garten des Hauses Soennecken blühende Riesenexemplare hierdurch besonders aufmerksam gemacht.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Abgabe von Getreide usw. Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses des Landkreises Bonn macht bekannt, daß sämtliche abgabepflichtigen Brotgetreide-, Gerste- und Hafermengen innerhalb von 14 Tagen an die Kommissäre des Landkreises Bonn abzuliefern sind. Erwünscht ist auch ferner, daß die ersparten Hafermengen abgegeben werden. Falls das zur Abgabe verpflichtete Getreide innerhalb der festgesetzten Frist nicht abgeliefert wird, soll zur Enteignung geschritten werden.

Anzeige im General-Anzeiger vom 27. Mai 1916Neue Kartoffelbestandsaufnahme. Auf Anordnung des Reichskanzlers findet am 29. Mai eine neue Erhebung der Vorräte von Kartoffeln statt. Dieselbe ist auf Kartoffeln – nicht auf Kartoffelprodukte – und nur auf die Vorräte beim Erzeuger beschränkt.

Höchstpreise für Fleisch. Für den Landkreis Bonn ist der Höchstpreis für Rind- und Kalbfleisch auf M. 2,20 festgesetzt. Knochen kosten 60 Pfg. das Pfund. Der festgesetzte Höchstpreis gilt für Inlandfleisch. (Der Unterschied der betr. Preise in Stadt- und Landkreis Bonn ist darauf zurückzuführen, daß im Stadtkreis Auslandsvieh verkauft wird, im Landkreis dagegen Inlandsvieh, das natürlich billiger ist. Red.)

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Eine reiche Waldbeerernte wird aus allen Waldgegenden Westdeutschlands angekündigt. Die Heidelbeerstöcke hängen sehr voll und zeigen nirgends den geringsten Frostschaden, und da die noch vorhandene Bodenfeuchtigkeit auch nicht befürchten läßt, daß die Beeren im Wachstum zurückbleiben, so ist bestimmt auf eine recht erträgliche Ernte zu rechnen. Auch die Maulbeeren werden aller Voraussicht nach gut und reichlich gedeihen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

Sonntag, 28. Mai 1916

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 28. Mai 1916Staatliche Förderung der Schweinemästung. Das Preußische Landesfuttermittelamt teilt mit, daß es ausländischen Mais und vielleicht auch Fischmehl für eine neue Mastperiode zur Verfügung stellen wird. Die Schweine müssen bis zum 30. September abgeliefert sein, und zwar hat der Mäster für je 20 Zentner Mais am Verladeort 940 Pfund, am Empfangsort 840 Pfund Lebengewicht an Schweinen abzuliefern. Das Preußischen Landesfuttermittelamt nimmt sofort Vertragsanmeldungen entgegen.
  
Die Schweinezucht kann auch im Rahmen von Kleintierzucht gepflegt werden. In manchem Haus, Hof oder Garten wird es möglich sein, Verschläge für Schweineställe aufzustellen. Nur durch Fütterung im eigenen Haushalt können alle Küchenabfälle und Reste, die jetzt zum Teil verderben und daher nicht ihrem Werte entsprechende Verwendung finden, voll ausgenutzt werden. Da jetzt eingestellte Jungschweine erst im kommenden Winter schlachtreif sein können, ist nicht zu befürchten, daß das Hausschlachtverbot Aufzucht und Mästung der von den kleinen Schweinhaltern aufgezogenen Tiere unterbindet.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Butterbeschränkung in den Gastwirtschaften. Da einzelne Gemeinden die Butterlieferung an Gastwirtschaften nur auf die Hälfte ihres früheren Bedarfs herabgesetzt haben, hat der Reichskanzler die Zentral-Einkaufsgesellschaft angewiesen, Butter nur noch an solche Gemeinden und Gemeindeverbände abzugeben, in denen der Butterverbrauch der Gast-, Schank- und Speisewirtschaften, der Vereins- und Erfrischungsräume sowie der Bäckereien und Konditoreien auf 1/3 des Durchschnittsverbrauchs im Jahr 1915 beschränkt worden ist. Bei der Durchführung der Beschränkung des Butterverbrauchs soll darauf geachtet werden, daß nicht nur der Bezug der unter Ueberwachung der Gemeinden und Gemeindeverbände ausgegebenen Butter auf 1/3 beschränkt wird, sondern auch der tatsächliche Butterverbrauch. Es fallen also auch die Butterbezüge derartiger Betriebe von außerhalb, insbesondere im Postverkehr, unter die Beschränkung. Erforderlichenfalls können die Gemeinden aufgrund der Verordnung über die Vorsorgeregelung vom 4. November 1915 den Eintritt in vertragliche Bezugsberechtigungen solcher Betriebe für sich beanspruchen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Wallfahrt der katholischen Männer und Jünglinge auf den Kreuzberg. Wir verweisen auch an dieser Stelle auf die Sonntag 3 Uhr stattfindende Veranstaltung […]. Die Beteiligung ist Ehrenpflicht für jeden katholischen Jüngling und Mann, Pflicht insbesondere unseren tapferen Kriegern gegenüber. Sie haben ein Anrecht darauf, daß wir mit der Waffe des Gebets ihnen zur Hülfe kommen. Wer wollte sich dem Vorwurf aussetzen, nicht alles getan zu haben, um an der Dankesschuld abzuzahlen, die wir unseren Kriegern schulden! Daher katholische Männer und Jünglinge nehmt alle teil, damit es eine gewaltige Kundgebung katholischen Glaubens wird.

Zur Seifenersparnis schreibt eine praktische Hausfrau: Nicht jedem ist bekannt, daß man sich mit einer gekochten Kartoffel sehr gut die Hände, anstatt mit Seife, waschen kann. Kartoffelwasser reinigt vorzüglich alle Arten von Geschirren, auch bunte Schürzen, durch diese Brühe gezogen, werden wie leicht gestärkt und halten daher viel länger rein. Silbersachen, in Kartoffelwasser gewaschen, werden ohne jede weitere Anwendung eines Putzmittels wunderschön glänzend. Reiben mit einem wollenen Tuch ist erforderlich.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

Montag, 29. Mai 1916

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 29. Mai 1916Der Anbau von Sonnenblumen und Mohn. Der Kriegsausschuß für Oele und Fette macht darauf aufmerksam, daß die Aussaatzeit für Sonnenblumen und Mohn bereits verstrichen ist. Weitere Bestellungen auf Saatgut sind deshalb zwecklos. Dank dem lebhaften Widerhall, den der Aufruf des Kriegsausschusses im ganzen deutschen Volke gefunden hat, sind die Bestellungen von Saatgut aus allen deutschen Gauen so zahlreich eingelaufen, daß bereits zu Beginn dieses Monats über das gesamte Sonnenblumensaatgut verfügt worden war. Die Ablieferung der Sonnenblumenernte regelt sich in einfacher und zweckmäßiger Weise wie folgt: Jede Station aller deutschen Eisenbahnverwaltungen nimmt Sonnenblumensamen gegen ein Entgelt von 40 Pfg. für das Kilogramm entgegen. Möge dem aufgewandten Eifer im Herbst durch eine reiche Ernte ein schöner Erfolg beschieden sein.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

       

Massenspeisung. Man schreibt uns: Gegen die Einführung der Massenspeisung erheben sich mancherlei Vorurteile. Die Vorteile der Massenspeisung sind so bedeutende, daß ihre Einführung, wie auch in einem Erlaß des Preußischen Ministeriums des Inneren betont wird, weiteste Verbreitung, besonders durch die Gemeinden, finden sollte. Der für Massenspeisung notwendige zentralisierte Einkauf gestaltet sich billiger und leichter. Er ist frei von dem Warten und Stehen vor den Läden, wird nur von Wenigen für Viele ausgeübt und erübrigt daher Kräfte für andere Verwendung. Er wirkt also kräftesparend und verbilligend. Die Ausnutzung der Nahrungsstoffe für die Ernährung ist bei der Herstellung im Großen viel ergiebiger, als bei der Einzelherstellung. Es kann gehaltreicher gekocht werden. Die Ernährungsweise wird besser, Unterernährung wird sicherer verhindert als in manchen Einzelhaushalten, in denen hierfür Anpassungsfähigkeit der Frau an bestehende Verhältnisse, weitgehende Kochkenntnisse und schließlich auch die geldlichen Vorbedingungen und die für das Kochen zur Verfügung stehende Zeit mitsprechend bleiben. Durch Massenspeisung allein ist es möglich, besonders den Minderbemittelten und den Aermeren die Wohltat behördlicher Unterstützung zuteil werden zu lassen. In dieser Möglichkeit, - vor dem Kriege Anzeige im General-Anzeiger vom 29. Mai 1916diente die Massenspeisung fast ausschließlich diesem Zweck – liegt auch in der Hauptsache das Vorurteil, das gegen ihre allgemeine Einführung geltend gemacht wird. Es fällt unter dem Zwang der Verhältnisse weg, denn die Notwendigkeit der sparsamen Verwendung von Nahrungsstoffen und der ökonomischen Einteilung und Verwendung der Arbeitskräfte ist so dringend, daß ihr gegenüber Bedenken solcher Art fallen müssen. Kleinlich wirkt demgegenüber das Hervorkehren eines Vorurteils, kleinlich die Annahme, das Familienleben könne leiden, und kleinlich das versteckte Gefühlsmoment gegen diese Einrichtung.

Ein großes Schaufenster wurde gestern abend an einem Herrenbekleidungsgeschäft Ecke Wenzelgasse und Brückstraße zertrümmert. Die Auslage mußte vollständig ausgeräumt werden. Der Vorfall hatte eine große Menschenmenge zur Folge.

Sonderzüge für Obst und Gemüse. Um eine schnelle und sichere Obst- und Gemüsebeförderung zu erzielen, sind auch in diesem Jahre mehrere Sonderzüge vorgesehen, die nur für diese Art der Beförderung bestimmt sind. Die Obstzüge, die eine besonders schnelle Fahrgeschwindigkeit besitzen, verkehren sowohl auf der linken als auch auf der rechten Rheinseite.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Montag, 30. Mai 1916

     

Das Turnen der Alten im Rheinland. An der Zuverlässigkeit und Regsamkeit der Altersturner ist der Krieg natürlich nicht spurlos vorübergegangen. Vielmehr haben die im Dienste der deutschen Turnsache ergrauten alten Getreuen zusammenrücken müssen, um an Stelle der im Felde stehenden Turnerkrieger in der Leitung der Geschäfte und in der Vorturnerschaft zu arbeiten. Auf diese Weise ist es möglich geworden, den Uebungsbetrieb für die Jungmannen sowie für die Frauen und Mädchen aufrecht zu erhalten. Durch die Treue der Alten wird die Friedensarbeit der jetzt draußen in Feindesland kämpfenden Turnwarte und Vorturner belohnt. Aber auch in ihren Altersriegen wird unermüdlich weiter geschafft und vorgebaut für die kommenden Friedensjahre. Am Sonntag hatten die Leiter der Altersriegen der rheinischen Turnvereine eine Zusammenkunft in Bonn. Es nahmen 32 Herren hieran teil, die in gemeinsamer Uebung unter Leitung des Ehrenkreisvertreters Schroeter (Berg.-Neukirchen) und der Kreisturnwarte Schroeder (Bonn) und Ring (Essen) reiche Anregung für ihre Abteilungen fanden. Nachmittags wurde eine zweistündige Wanderung in das Siebengebirge unternommen. In einer nachfolgenden Sitzung wurde beschlossen, in diesem Jahre einen Zwölfkampf der Altersturner zum Austrag zu bringen. Also auch in dieser Beziehung wird an eine Ueberlieferung der Deutschen Turnerschaft festgehalten., die sich in Friedenszeiten zumeist auf dem Betätigungsgebiete der „jungen Leute unter 40 Jahren“ und der Jungmannen bewegte.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Die Allgemeine Ortskrankenkasse Bonn hielt am Sonntag vormittag eine Ausschuß-Sitzung ab, in der der Vorstand den Geschäftsbericht für 1915 vorlegte. Was die finanzielle Seite angehe, könne die Lage der Kasse als günstig bezeichnet werden. (...) Die Zahl der Arbeitgeber betrug 5632 (i. V. 5960), die durchschnittliche Mitgliederzahl 16.614 (i. V. 19.411). Es waren 117 Sterbefälle zu verzeichnen, darunter 21 von Kriegsteilnehmern, für die 1676 Mk. Sterbegeld gezahlt wurden. Das Vermögen der Kasse betrug am Schlusse des Jahres 1915 634.405 Mk. gegen 497.959 Mk. Ende 1914. (...) Der Ausschuß gab auf Anregung des Vorsitzenden Herrn Kalt, dem Vorstand anheim, für die in Bonn geplante Gemeinschaftsspeisung bis zu 4000 Mk. zu bewilligen. Der Geschäftsführer der Kasse, Herr Eickhoff, betonte, daß gesetzliche Bedenken nicht beständen, weil die Krankenkasse für die Zwecke allgemeiner Krankheitsverhütung Gelder bewilligen dürfe. (...)
   Der Vorstand hat in der auf die Ausschuß-Sitzung folgenden Vorstandssitzung bereits 4000 Mk. für die Gemeinschaftsspeisung in Bonn bewilligt.

Beim Aufspringen auf die Straßenbahn stürzte gestern abend auf der Brückenstraße ein älterer Mann so heftig gegen das Trittbrett, daß ihm eine Kniescheibe zersplittert wurde. Sanitätsmannschaften brachten den Verletzten auf einer Tragbahre zur Klinik.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Die Männer-Wallfahrt zum Kreuzberg, welche am Sonntag nachmittag um 3 Uhr von der Münsterkirche ausging, wies eine für die Kriegszeit sehr zahlreiche Beteiligung auf. Auf dem Kreuzberger hielt Pater Dositheus eine ergreifende Predigt über Glaube und Krieg. Darauf wurde von Pater Remigius das Friedensgebet gebetet und von der Freitreppe der heiligen Stiege aus der sakramentale Segen erteilt. Die Teilnehmer sangen den umbrosianischen Lobgesang, worauf die Prozession wieder zum Münster zurückzog. Dort wurde gegen 6 Uhr der Schlußsegen erteilt.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

Mittwoch, 31. Mai 1916

    

Ein erweiterter Geschäftsverkehr ist am nächsten Sonntag, dem Sonntag vor Pfingsten, gestattet. Die Ladengeschäfte dürfen bis abends 7 Uhr offen gehalten werden.

Reichs-Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichs-Familien-Unterstützung an die Angehörigen der einberufenen Mannschaften, welche bisher an die Inhaber der Ausweiskarten Nr. 1 bis 4000 im Universitäts-Gebäude Am Hof geschah, erfolgt vom 2. Juni ab an diese Karteninhaber in der Geschäftsstelle der städtischen Armen-Verwaltung, Franziskanerstraße 8a. Auf die im Anzeigenteile enthaltene Bekanntmachung wird besonders hingewiesen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  

Anzeige im General-Anzeiger vom 31. Mai 1916Schützengräben und bombensichere Unterstände sind vom Rekrutendepot des 1. Ersatzbatl. Inf.-Regt. 160 Bonn unterhalb der neuen Artilleriekaserne an der Rheindorferstraße angelegt worden. Die Besichtigung dieser Feldstellungen ist am morgigen Christi Himmelfahrtstag nachmittags von 2 bis 7 Uhr gestattet. Den Besuchern werden die Anlagen durch einen sachverständigen Führer erklärt. Der Zutritt ist Erwachsenen für einen Eintrittspreis von 30 Pfg., Kindern für 10 Pfennig gestattet. Die Einnahmen werden der Kriegswohltätigkeit zugeführt.

Zum Himmelfahrtsfeste. Der Himmelfahrtstag ist ein echtes und wahres Fest, das so mitten hinein ins Blühen und Duften der Naturwelt fällt. Es bildet den Vorboten des Pfingstfestes von dem uns nur noch zehn Tage trennen und das auch in diesem Jahre ein wirklich liebliches Fest zu werden verspricht. Der Himmelfahrtstag war für die Jünger ein Tag des Abschieds, er brachte ihnen aber auch die freudige Gewißheit, daß alles erfüllt wurde, was verheißen war. Christi Himmelfahrt wird zum Symbol jener heiligen Zuversicht, daß auch dem irrenden, suchenden Menschen ein letztes und schönstes Auf und Empor beschieden sein wird. Wenn wir am Tage der Himmelfahrt hinauspilgern in die feierlich strahlende, friedvoll und himmelsverklärend erscheinende Herrlichkeit da draußen in der Natur oder zum Gotteshause eilen, dann wird uns alles Ungemach, das wir zu tragen haben, leichter erscheinen. So wollen wir es auch diesmal halten. Wir wollen alle Lasten und Mühen geduldig tragen bis zum siegreichen Ende!

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

      

Viehbestandserhebung. Nach einer Verordnung, die im Anzeigenteil veröffentlicht ist, hat am 2. Juni ds. Js., sodann am 1. September, 1. Dezember und 1. Mai jedes Jahres jeder Besitzer oder Verwalter eines Gehöftes oder Anwesens, einer Stallung, Weide oder Koppel bei dem Vorsteher des Gemeinde- oder Gutsbezirks, in dem sich die Räumlichkeiten befinden, die Zahl der in diesen Räumlichkeiten in der dem Aufnahmetage vorhergehenden Nacht vorhandenen Rinder, Schafe und Schweine anzuzeigen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

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