Bonn 1914-1918
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    • Sachbücher
    • Belletristik
  • Textbeiträge
    • Das erste Kriegsjahr
    • Liebesgabenfahrten 1914
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      • -- Dokumente
    • Der Kriegswinter 1916/17
    • Die letzten Monate
  • Exkursionen
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Dienstag, 26. Dezember 1916

Am zweiten Weihnachtstag erschienen in Bonn keine Zeitungen.

Mittwoch, 27. Dezember 1916

 

Das Weihnachtsfest brachte in diesem Jahr ganz kalenderwidriges Wetter. Vom Winter war nicht eine Spur zu entdecken. Am ersten Feiertag tobten, wie auch an den Vortagen, herbstmäßige Stürme, der zweite Feiertag brachte dagegen ruhiges und fast frühlingsgemäß mildes Wetter. Außer den Weihnachtsfeiern in den Familien gab es auch diesmal wieder zahlreiche größerer, mehr oder weniger öffentliche Feiern, vor allem in den Lazaretten, in den Kirchen für die Kinder, in vielen Vereinen usw. Der Reise- und Ausflugsverkehr war verhältnismäßig gering.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

      

Neue Maßnahmen der Reichsbekleidungsstelle. Die in der letzten Zeit beobachtete übermäßige Versorgung des Publikums mit Schuhwaren hat den Bundesrat veranlaßt, auch die Schuhwaren der Regelung durch die Reichsbekleidungsstelle zu unterstellen. Dies ist durch eine Verordnung betreffend Aenderung der Bekanntmachung vom 10. Juni 1916 über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung geschehen, die die Schuhwaren aus Leder, Web-, Wirk- oder Strickwaren, Filz und filzartigen Stoffen der Bezugsscheinpflicht unterwirft. Für manche Luxusschuhwaren, deren Neuanfertigung nur noch in sehr beschränktem Umfange möglich ist, ist eine ähnliche Regelung wie für die hochwertigen Kleidungsstücke vorgesehen; gegen Abgabe eines Paares getragener gebrauchsfähiger Schuhe oder Stiefel mit Lederunterboden wird eine Abgabebescheinigung erteilt, die zur Erlangung eines Bezugsscheines auf ein Paar Luxusschuhe ohne Prüfung der Notwendigkeit der Anschaffung berechtigt, jedoch nur 2 Paar bis Ende 1917. Die Schuhreparatur ist nicht bezugsscheinpflichtig.
   Ferner sind folgende Bestimmungen wichtig:

   Die Bewirtschaftung der getragenen Kleidungs- und Wäschestücke und der getragenen Schuhwaren wird den Kommunalverbänden übertragen, die das Ein- und Verkaufsmonopol für diese Gegenstände erhalten. Niemand darf mehr an andere als an behördlich zugelassene Stellen getragene Kleidungs- und Wäschestücke und getragene Schuhwaren entgeltlich veräußern; der gewerbsmäßige Erwerb solcher Gegenstände ist nur noch solchen Stellen erlaubt. Für den Althandel sind Uebergangsbestimmungen vorgesehen. Den behördlichen Annahmestellen ist gleichzeitig die Ausstellung von Abgabebescheinigungen zur Erlangung von Bezugsscheinen für hochwertige Kleidung und Luxus-Schuhwaren übertragen.
   Während bisher nur der Kleinhandel und die Maßschneiderei der Bezugsscheinpflicht unterworfen war, wir diese jetzt auch auf jede Ueberlassung zu Eigentum oder zur Benutzung erstreckt, wenn diese Ueberlassung durch einen Gewerbetreibenden mit Web-, Wirk- und Strickwaren oder Schuhwaren erfolgt. Demnach fallen jetzt auch die sogenannten Garderobeverleihgeschäfte sowie die Schenkung seitens der Gewerbetreibenden unter die Bezugsscheinpflicht. Nur bei Wäscheverleihgeschäften ist für ihren jetzigen Bestand eine Ausnahme gemacht; sie dürfen jedoch ihren Bestand nicht vermehren. Desgleichen ist allgemein jede Ueberlassung sonstiger Gegenstände für nicht mehr als 3 Tage bezugsscheinpflichtig.
   Ferner ist das bereits früher von der Reichsbekleidungsstelleausgesprochene Verbot, den Preis ganz oder teilweise vor Empfang des abgestempelten Bezugsscheins zu fordern oder anzunehmen, wiederholt.
   Weiter wird vom 15. Januar 1917 ab die Vermittlung der Bezugsscheine durch die Geschäfte oder Wandergewerbetreibenden verboten; nur das Auslegen der Bezugsscheinvordrucke und deren Ausfüllung in den Geschäften kann von den Kommunalverbänden weiter zugelassen werden.
   Endlich wird jeder Hinweis auf die Bezugsscheinpflicht oder die Bezugsscheinvergebung zu Zwecken des Wettbewerbs in einer für die Oeffentlichkeit erkennbaren Weise verboten.

Weihnachtsfeier. An vergangenen Sonntag Abend hatte sich der Gesangschor der städischen Realschule unter Leitung seines Gesanglehrers Rech im Lazarett Beethovenhalle eingefunden, um mit den Verwundeten unter lichterstrahlenden Tannenbäumen den hl. Abend zu feiern. Trotz der Ferien und der für viele Familien ungelegenen Zeit waren die Schüler vollständig erschienen und boten eine stattliche Anzahl interessanter alter und neuer Weihnachtsgesänge, Gedichtvorträge usw., die allseitige Aufmerksamkeit und viel Beifall fanden. Vom ältesten deutschen Weihnachtsliede angefangen wurden Christkind- und Hirtenlieder aus allen Jahrhunderten vorgetragen, deren Aufnahme der Gesangleiter durch geschichtliche Bemerkungen vorbereitete. Ein junger Geigenkünstler, von einem Mitschüler auf dem Flügel begleitet, bot mehrere Geigenvorträge. Herr Organist Heyer spielte mit geschmackvoller Registerwahl mehrere Weihnachtsstücke, die den Charakter der Hirtenmusik trugen. Herr Kaplan Kurthen, der kath. Lazarettgeistliche, fand in seiner Ansprache Worte des Trostes und der Aufmunterung für die Verwundeten. Und als die Schüler zum Schlusse mit einer humoristischen Darbietung aufwarteten, war der rechte Uebergang von der feierlichernsten Stimmung zum fröhlichen Weihnachtsfeste gefunden – und beglückt von dem schönen Verkauf des hl. Abends eilten die Knaben nach Hause, wo ihre Eltern sie zur Bescherung erwarteten.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Weihnachtskriegsbrief. Zu Weihnachten hat der Bezirksverein Köln des Verbandes mittlerer Reichs-Post- und Telegraphen-Beamten an seine Mitglieder im Felde den 14. Kriegsbrief versandt, dessen Inhalt stimmungsvoll der dritten Kriegsweihnacht angepaßt war. Eine gemeinsame Ansprache des Bezirksvereinsvorsitzenden und des Herausgebers der Kriegsbriefe, der Herren Goergen und Berghoff in Bonn, gedenkt der jüngsten Erfolge unserer tapferen Truppen und der allgemeinen Kriegslage, die uns hoffentlich mit Gottes Hilfe dem Frieden immer näher bringen werden. Auf denselben Ton gestimmt sind ein weihevolles Gedicht „Christnacht 1916“ von Alois Neumann und ein Weihnachts-Choral von Heinz Böhmer, der feierlich ausklingt: Bring uns die Weihnacht, Laß Frieden sein! Das Andenken von 5 gefallenen Kollegen wird geehrt und ihre Bilder zur bleibenden Erinnerung für das beabsichtigte Kriegsgedenkbuch festgehalten. Weiter berichtet Becker - Köln-Klettenberg über „Köln zur Kriegszeit“. Brüggemannn - Köln setzt seine „Weltpolitische Rück- und Ausblicke“ fort und behandelt die geschichtlichen, politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse der neutralen Staaten. Lintz - Köln-Deutz schreibt über die „Kölner Ausstellung für Kriegsfürsorge“ und Syre - Köln über seine Kriegsweihnacht 1914 im Felde, die den rheinischen Truppen durch die Angriffslust der Feinde vielfach gestört wurde, aber dennoch für die Mitkämpfer eine schöne Erinnerung bleibt.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

Donnerstag, 28. Dezember 1916

      

Anzeige im General-Anzeiger vom 28. Dezember 1916Ein Weihnachtswunsch. Nachträglich geht uns folgender Weihnachtswunsch zu: „Liebe Schuljugend! Der Feldgraue wendet sich an euch mit einer Bitte. Ihr legt, so oft ihr in eine höhere Klasse aufsteigt, immer einige Bücher fort, weil ihr sie nicht mehr braucht. So habt ihr auch manche Liederbücher fortgelegt, aus denen ihr in der Schule gesungen. Der Feldgraue richtet nun die Bitte an euch, ihm diese abgelegten Schulliederbücher hinauszuschicken ins Feld, damit er nach harter Kriegsarbeit im Ruhequartier sein Gemüt an diesen schönen Liedern der Jugend stärken kann. Dankbar wird er dann der lieben Spender gedenken, die auf ihre Art ein ganz klein wenig mitgeholfen an dem großen Werke des Weltkrieges. Wenn ihr also jetzt in den Weihnachtsferien zu Hause seid, dann sucht die alten Liederbücher heraus und gebt sie an die nächste Musikalienhandlung ab – mit der besonderen Bitte, sie an die „Notensammlung der Königlichen Hausbibliothek, Berlin C. 2“ weiterzubefördern. Und wenn ihr euren Namen und eure Adresse in das Buch geschrieben habt, so sendet euch der Feldgraue gern einen Gegengruß in die teure Heimat. Der Feldgraue.“

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

      

Anzeige im General-Anzeiger vom 28. Dezember 1916Kartoffeln gab es nach längerer Zeit gestern wieder einmal auf unserem Markte. Die Hausfrauen und Käuferinnen machten von der günstigen Gelegenheit, die ersehnten Erdäpfel zu bekommen, recht regen Gebrauch, sodaß die vorhandenen Vorräte bald abgesetzt waren.

„Meine Kinder tun so etwas nicht!“ Das Leipziger Polizeiamt hat eine öffentliche, ernste Mahnung an die Eltern gerichtet, in der es heißt: „ Eltern, überwacht eure Kinder, beobachtet sie scharf und zügelt mit dem nötigen Nachdruck ihre schlimmen Leidenschaften! Kümmert euch um ihren Umgang und schreitet beizeiten ein, ehe es zu spät ist! Allzu große Nachsicht zeitigt immer schlimme Folgen. Mancher Herzenskummer wäre euch erspart geblieben, wenn ihr euch eurer Pflicht bewußt gewesen wäret, die Lebensführung eurer Kinder besser zu überwachen. Kein Stand ist davon ausgeschlossen und das oft gehörte Wort: „Meine Kinder tun so etwas nicht!“ findet nur zu oft in den Tatsachen bittere Widerlegung.“

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Unangebrachte Sparsamkeit. Sparsamkeit ist eine schöne Sache und jetzt im Krieg eine Notwendigkeit. Daß die Stadt aber dazu übergeht, auch Sparsamkeitsrücksichten fast alle Bedürfnisanstalten abends ohne jede Beleuchtung zu lassen, scheint mir doch des Guten zu viel getan. Das bisschen Beleuchtung dieser Stellen könnte die Stadt doch wohl tragen. Ein Bürger.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Sprechsaal“)

       

Der Verein ehemaliger Ulanen versammelte auch dieses Jahr wieder seine Mitglieder und ihre Familien, auch die Familien der im Felde stehenden Kameraden, zu einer schlichten und herzlichen Weihnachtsfeier. Der Vorsitzende, Herr Fink, gedachte in einer kurzen Ansprache der Kameraden an den verschiedenen Fronten, des obersten Kriegsherrn und seiner Friedensangebote, er verknüpfte damit den Wunsch, daß bald wirklich Friede auf Erden werden möchte. Dann wurden die lieben alten Weihnachtslieder gesungen, die Kinder sagten Gedichte auf, und schließlich gab es, damit die Jugend selbst im Kriege ihre Freude habe, noch eine richtige Bescherung mit wohlschmeckenden Sachen, die zu beschaffen in diesem Jahre gewiß nicht ganz leicht gewesen ist. Die schöne Feier wird dazu beitragen, daß die Mitglieder des Ulanen-Vereins auch weiterhin treu zusammenhalten, wie es der Vorsitzende zum Schluß als Weihnachts- und Neujahrswunsch des Vorstandes aussprach.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

Freitag, 29. Dezember 1916

    

Neubau der Universitätsbibliothek. Dank einer im Hinblick auf das bevorstehende Universitätsjubiläum erfolgten hochherzigen Schenkung eines Ehepaares, das vorläufig nicht genannt werden will, ist gestern das rund 4500 Quadratmeter umfassende Besitztum der Erben Weyersberg in Bonn, Poppelsdorfer Allee 25 (neben dem Bürgerverein) um den Preis von 270.000 Mark an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität übergegangen. Sobald die Zeitverhältnisse es gestatten, soll darauf eine neue Universitätsbibliothek errichtet werden, da die Räume der alten, am Coblenzer Tor gelegenen infolge des großen Aufschwungs, den Universität und Bibliothek genommen haben, völlig unzureichend geworden sind.

Für die Kriegswitwen und –Waisen veranstalteten die hiesigen Vaterländischen Vereinigungen gestern nachmittag eine würdige Weihnachtsfeier in der Turnhalle des städtischen Lyzeums. Damen und Herren des Freiwilligen Hilfsausschusses für Truppen hatten dazu die Turnhalle mit mehreren Christbäumen und Tannengrün festlich geschmückt und auch an der Herrichtung des Gabentisches fleißig gearbeitet. Nach einem gemeinsam gesungenen Liede hielt Herr Dr. Krantz eine kurze Ansprache. Bei aller Würdigung der Trauer, die der Krieg in fast alle Familien getragen habe, sei die gegenwärtige Zeit doch keine Zeit des Duldens und Klagens, sondern eine Zeit des Schaffens und Arbeitens. Wir müssen der Trauer Herr werden und an die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder denken. Wie wir zuversichtlich auf den Sieg im Felde hoffen, so müßten wir auch daheim durchhalten und es hinausschreiben in Feld, daß wir freudig uns allen Entbehrungen fügen. Die Frauen sollten ihre Kinder zu tüchtigen deutschen Jungen und Mädchen erziehen, die Kinder aber sollten ihren Müttern dankbar sein und eingedenk der ernsten Zeit ihre jungen Kräfte regen, damit dereinst das Vaterland sich auch auf sie verlassen könne in Not und Gefahr. Alsdann spendeten Schwester Frl. Sauer und Frau Gentrup mehrere prächtige Lieder, bei denen sie von Herrn Kapellmeister Sauer am Harmonium begleitet wurden. Der Aufforderungen an die Kinder, Gedichte vorzutragen, folgte eine ganze Anzahl, und selbst ganz Kleine sagten ihre Verslein furchtlos und verständig auf. Bei der nun folgenden Bescherung wurden 173 Witwen mit Kleidungs- und Gebrauchsstücken im Werte von durchschnittlich 14 bis 15 Mark und 450 Kinder mit Kleidungsstücken oder Schuhen, Süßigkeiten und Spielzeug im durchschnittlichen Werte von etwa 10 Mark bedacht. An der Feier nahmen u. a. auch Oberbürgermeister Spiritus und mehrere Stadtverordnete sowie Geistliche beider Konfessionen teil.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Eine Weihnachtsfeier fand am 1. Weihnachtstage im Soldatenheim des Gesellenhauses statt. Der Leiter der Feier, Herr Klutmann, hatte es ausgezeichnet verstanden, eine schöne und abwechslungsvolle Vortragsreihe zusammen zu stellen. Musik- und Gesangvorträge, von Kindern vorgetragene Gedichte, lebende Bilder sowie ein Weihnachtsspiel „Frau Holle“ ließen die zahlreich erschienenen Feldgrauen für einige Zeit das rauhe Kriegshandwerk vergessen. Kaplan Rütters hatte für die Weihnachtsansprache die Friedensbestrebungen als Thema gewählt. Er sprach vom Frieden, vom wahren Völkerfrieden, den wir alle erhofften, wobei aber die notwendigen Garantien für die zukünftige Sicherheit unseres Vaterlandes gegeben werden müssen, und vom Herzensfrieden, den die Weihnachtsbotschaft uns verkündet und der uns alles, auch das Schwerste, leicht macht. Pfarrer Weber betonte in einer Ansprache vor allem die Pflicht des Durchhaltens, wozu die Religion erst die nötige Kraft gebe.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Ein Austausch von Neujahrswünschen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß in der Zeit vom 29. Dezember bis einschließlich 2. Januar keine nicht amtlichen Briefsendungen über 50 Gr. nach dem Felde (Päckchen) angenommen werden. Im weiteren ist es mit Rücksicht auf die glatte Abwicklung des wichtigen Nachrichtenverkehrs nach dem Felde unbedingt erforderlich, daß der Austausch von Neujahrsglückwünschen zwischen der Heimat und dem Heer unterbleibt. Die Bevölkerung wird daher dringend gebeten, zum bevorstehenden Jahreswechsel von der Versendung solcher Glückwünsche an Angehörige, gute Freunde und Bekannte im Felde Abstand zu nehmen.

Keine unnötige Unruhe. Es wird geschrieben: Ueber den vaterländischen Hilfsdienst und seine Durchführung werden immer noch die merkwürdigsten Vorstellungen und Gerüchte verbreitet – von Leuten nämlich, die das Gesetz im Wortlaut nie gelesen haben. Leider finden solche Schwätzer vielfach Glauben und es entsteht unnötige Unruhe, ja – man sollte es nicht glauben, aber es ist so – manches Geschäft wurde schon deshalb billig verkauft, manch lieb gewordener Beruf unnötigerweise gewechselt. Deshalb sei es nochmals gesagt: Es ist nicht so, daß irgend eine volksfremde Behörde einen friedlichen Bürger, gleich ob er Gewerbetreibender, Arbeiter usw. ist, urplötzlich mit brutaler Gewalt beim Kragen faßt, um ihn in irgendeine Kriegsindustrie zu stecken, ohne Rücksicht auf Alter, Gesundheit, bisherige Tätigkeit usw. Das Gesetz will überhaupt solange als nur möglich den Zwang vermeiden. Alle persönlichen Verhältnisse werden nach Billigkeit berücksichtigt.

Kartoffelversorgung. Vom 1. Januar 1917 ab werden bis auf weiteres an jeden Berechtigten 4 Pfund Kartoffeln für den Kopf und die Woche ausgegeben. Schwerarbeiter erhalten auf die Kartoffelzusatzkarte weitere 3 Pfund Kartoffeln. Als Zusatz zu den Kartoffeln werden außerdem 6 Pfd. Steckrüben für den Kopf und die Woche auf Warenkarte Nr. 154 in allen Verkaufsstellen abgegeben. Schwerarbeiter erhalten außerdem auf die Zusatzwarenkarte Nr. 3 weitere 2 Pfund Steckrüben. Der Preis für Kartoffeln und Steckrüben beträgt 5,50 für den Zentner.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

Samstag, 30. Dezember 1916

      

Der Zigarren-Abschnitt-Sammelverein bittet uns, darauf hinzuweisen, daß die am nächsten Sonntag im Bonner Bürgerverein zur Aufführung gelangenden sechs Weihnachtsbilder nicht nur für Kinder bestimmt sind, sondern daß sie auch bei allen Erwachsenen einen recht erhebenden Eindruck machen werden. Da die Einnahme für hilfsbedürftige Kinder bestimmt ist, sei auf das in der vorliegenden Zeitung vorliegende Programm besonders aufmerksam gemacht.

Vermißt wird ein hiesiger Lederhändler. Er hatte sich am Donnerstag voriger Woche mit einem größeren Geldbetrag nach der Grenze begeben, um Leder einzukaufen. Seitdem fehlt jede Nachricht von ihm.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

      

Anzeige im General-Anzeiger vom 30. Dezember 1916Die Polizeistunde am Sylvesterabend. Bis jetzt sind von der Behörde noch keinerlei Bestimmungen getroffen worden, die von dem normalen Betrieb der Wirtschaften bis 11 Uhr abends abweichen.

Kein Umtausch der vor dem 27. Dezember gekauften Schuhwaren. Als am Morgen des 24. Dezember die Einführung der Schuhkarte ab 27. Dezember mitgeteilt wurde, haben viele Käufer noch Schuhwaren jeder Gattung gekauft, auch dann, wenn sie für die gekauften Sorten keine Verwendung hatten. Sie haben geglaubt, das gekaufte Stück auch nach dem 27. Dezember gegen ein passendes umtauschen zu können, ohne einer Schuhkarte zu bedürfen. Diese Auffassung ist irrig. Die Reichsbekleidungsstelle macht darauf aufmerksam, daß auch für den Umtausch bereits gekaufter Schuhe ein Bezugsschein gelöst werden muß. Ebenso liegt es mit der Lösung von Gutscheinen. Wer vor dem 27. Dezember einen Gutschein für ein Paar Schuhe erworben hat, muß, wenn er den Gutschein später gegen die Schuhe eintauschen will, einen Bezugsschein besitzen. Der Verlauf wird erst dann vollständig, wenn die Schuhwaren dem Käufer übergeben worden sind. Die Erwerbung eines Gutscheines stellt keinen Kauf im Sinne der Verordnung dar.

Beschlagnahme von Kalbfellen usw. und Höchstpreisfestsetzung. Mit dem 20. Dezember 1916 ist eine Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Kalbfellen, Schaf-, Lamm- und Ziegenfellen sowie von Leder daraus in Kraft getreten. Durch diese Bekanntmachung werden alle Kalb-, Schaf-, Lamm- und Ziegenfelle aus dem Inlande, einschließlich der bereits eingearbeiteten, beschlagnahmt. Trotz der Beschlagnahme bleibt jedoch die Veräußerung und Verarbeitung der Felle in bestimmtem Umfange gestattet. Gleichzeitig ist eine Bekanntmachung in Kraft getreten, durch die für Schaf-, Kalb-, Lamm- und Ziegenfelle Höchstpreise festgesetzt sind. Der Wortlaut der beiden Bekanntmachungen ist in der heutigen Nummer unseres Blattes abgedruckt.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Der Armenverwaltung hatte eine Frau aus Bonn längere Zeit verschwiegen, daß ihre Verhältnisse sich gebessert hätten und sie nicht mehr die Höhe der bisherigen Unterstützung benötige. Das Schöffengericht sah in dieser Handlungsweise Betrug und verurteilte die Frau, die dadurch zu Unrecht 460 Mark und 28 Zentner Briketts erhalten hatte, mit Rücksicht auf ihre immerhin noch sehr bedürftige Lage zu einer Geldstrafe von 20 Mark.

Die Jugend von der Straße. Zur Neujahrszeit bringen wir in Erinnerung, daß laut einer Verfügung des Gouverneurs der Festung Köln das Herumtreiben Jugendlicher auf den Straßen und Plätzen von Beginn der Dunkelheit an verboten und unter schwere Strafen gestellt ist. Als Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes gelten alle Personen bis zu 16. Lebensjahr einschließlich.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

Sonntag, 31. Dezember 1916

    

Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 31. Dezember 1916Dank des rheinischen Armeekorps für die Weihnachtsliebesgaben. Das Generalkommando des 8. Armeekorps hat am 20. Dezember folgendes Schreiben an den Kölner Regierungspräsidenten ergehen lassen.
Euer Hochwohlgeboren
sage ich im Namen des 8. Armeekorps für die schöne Weihnachtsgabe meinen verbindlichsten Dank. Sie ist für die rheinischen Truppen ein erneutes voll Dankbarkeit begrüßtes Zeichen dafür, daß ihrer die Heimat auch im fernen Osten in Treue gedenkt. Ich hoffe, daß die aus dem Regierungsbezirk Köln erschienenen Herren hier angenehme und interessante Stunden verleben konnten und hierdurch für die Beschwerlichkeiten der weiten Reise entschädigt worden sind. Die Herren werden den Eindruck mitgenommen haben, dass wie die Heimat der Tätigkeit unserer Truppen in dankbarer Bewunderung gedenkt, wir nicht minder stolz und dankbar auf alles das blicken, was in Deutschland selbst ertragen und geleistet wird.
Hingebende, alle Kräfte heranziehende Arbeit daheim, treue Wacht und stete Kampfbereitschaft in Feindesland werden uns den endlichen Sieg erringen helfen.
Indem ich nochmals unserem herzlichen Danke Ausdruck gebe, bin ich mit dem Ausdrucke meiner vorzüglichen Hochachtung Euer Hochwohlgeboren sehr ergebener
(Unterschrift)

Die Polizeistunde in der Neujahrsnacht. Wie uns von der Polizeiverwaltung mitgeteilt wird, dürfen in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar die Wirtschaften bis ein Uhr geöffnet bleiben.

Vermißt wird außer dem Lederhändler Hilger aus der Wenzelgasse, der am 21. Dezember nach der holländischen Grenze gereist ist, um Leder einzukaufen, seit dem 23. Dezember auch der Dienstmann Marx. Er ist auf den Rat eines Fremden, für den er einen Brief an Hilger besorgte, nach Grevenbroich gefahren, um dort Butter und Speck einzukaufen. Die Ermittlungen der Polizeibehörden haben bis gestern zu keinem Ergebnis geführt.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Meldung zur Stammrolle. Laut einer Bekanntmachung des Oberbürgermeisters in der heutigen Nummer werden alle militärpflichtigen jungen Leute, die im Stadtkreise Bonn dauernden Aufenthalt haben, aufgefordert, sich in der Zeit vom 2. bis 15. Januar 1917 im Militärbureau, Rathausgasse 26, wochentags zwischen 9 und 12 Uhr vormittags und 4 bis 6 Uhr nachmittags zu melden.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Arndt-Eiche in Eisen. Arndt wendet sich mit folgenden Worten an alle Bonner: Meinen lieben Mitbürgern bringe ich zum Jahreswechsel meine besten Glück- und Segenswünsche dar. Möge das neue Jahr uns weiteren Sieg, sowie einen ehrenvollen, dauernden Frieden bringen, auf daß die Wunden, die der Krieg geschlagen, allmählich im Laufe der Zeit geheilt werden! Meine lieben Mitbürger und Mitbürgerinnen bitte ich, in der opferwilligen Liebe zu meinen Schützlingen, den Witwen und Waisen der Bonner Krieger, nicht nachlassen zu wollen und mir auch im neuen Jahre ihre Unterstützung nicht zu versagen.

Die U-Deutschland hat bei ihrer letzten Rückfahrt von Amerika auch eine kleine Sendung nach Bonn mitgebracht. Ein Bonner, Herr Carl Florenz-Schüller in Baltimore, hatte die sich ihm dargebotene günstige Gelegenheit nicht unbenutzt gelassen und dem Handelsunterseeboot ein Briefchen mit Weihnachts- und Neujahrsgrüßen für seine Eltern mit Grüßen für seine Freunde und Bekannte mitgegeben. Das Briefchen ist dann, nachdem es glücklich hier an Land gekommen, in Hamburg zur Post gegeben und gestern hier angelangt. Die sehr erfreuten Eltern, die seit langer Zeit nichts mehr von ihrem Sohne gehört hatten, werden das auf diesem nicht ganz gewöhnlichen Wege erhaltene überseeische Schriftstück selbstverständlich als teures Andenken aufbewahren.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

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