Donnerstag, 14. Dezember 1916

     

Kochvorschriften für Steckrüben. Die Knappheit der Kartoffel und die Notwendigkeit, sie zum Teil durch Kohlrüben zu ersetzen oder vielmehr zu strecken, hat den Kriegsausschuß für Volksernährung veranlaßt, eine Sammlung von wertvollen Kochvorschriften herauszugeben, die Fräulein Elise Hannemann aus dem Lette-Verein in Berlin bearbeitet hat. Die Vorschriften sind sehr leicht verständlich und werden mancher Hausfrau bei der Kartoffelknappheit wertvolle Winke geben. Einzelne Stücke kosten 13 Pfg. einschließlich Porto, bei größeren Mengen stellt sich der Preis für das Stück auf 8 Pfg. einschließlich Porto. Zu beziehen sind die Kochvorschriften beim Schriftführer des Kriegsausschusses für Volksernährung, Sanitätsrat Dr. Albert Moll, Berlin W. 15, Kurfürstendamm 45.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Beschlagnahme der Kohlrüben. Nach einer Bekanntmachung in der vorliegenden Nummer sind im Reiche vorhandenen Kohlrüben (Wruken, Bodenkohlrabi, Steckrüben) für den Kommunalverband beschlagnahmt, in dessen Bezirk sie sich befinden. Im städtischen Schlachthof an der Immenburgstraße ist eine Steckrüben-Ankaufsstelle eingerichtet worden, an die die Anbauer von Steckrüben im Stadtbezirk Bonn die beschlagnahmten Mengen bis zum 31. Dezember d. J. abzuliefern haben. Die Vorräte von Steckrüben sind bis zum 18. Dezember schriftlich anzuzeigen.

Zur Lebensmittelversorgung. In dieser Woche werden 30 Gramm Butter und 30 Gramm Fett (Margarine) abgegeben. In der Zeit vom 18. Dezember bis 1. Januar erhält jeder Bezugsberechtigte 5 Pfund Kartoffeln. Der Kartoffelpreis beträgt 5,50 Mark für den Zentner. Außerdem werden als Zusatz zu den Kartoffeln 4 Pfund Steckrüben abgegeben. Schwerarbeiter erhalten auf eine halbe Kartoffel-Zuatzkarte weitere 2 Pfund Kartoffeln und zwei Pfund Steckrüben. Der Zentner Steckrüben kostet ebenfalls 5,50 Mark.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Universität. Mit der heute erfolgten Immatrikulation des stud. med Erich Haberkamp aus Bochum, z. Zt. Vizewachtmeister der 6. Batterie des Res.-Feldart.-Regts. Nr. 59 im Felde, Sohn des Augenarztes Dr. Haberkamp in Bochum erreichte unsere Universität die Besucherzahl 5000.

Kundenlisten. Von sehr vielen Geschäften wird lebhaft Klage darüber geführt, daß die Kunden mit der Eintragung in die Kundenlisten sehr säumig sind. Da die neuen Kundenlisten bis zum 20. d. Mts. eingereicht sein müssen, wird den Geschäften die Arbeit durch das Eintragenlassen erst in den letzten Tagen sehr erschwert. Die Kunden mögen daher schon in den ersten Tagen in den Geschäften die Eintragung vornehmen lassen; dafür sind die betreffenden Lebensmittelkarten sowie der Umschlag mitzubringen. Auch diejenigen Kunden, die mit den Lieferanten nicht wechseln, müssen sich rechtzeitig neu eintragen und ihre Karten abstempeln lassen. Bisher konnte man jeden neuen Monat wechseln. Das ist jetzt anders geworden. Die neuen Kundenlisten gelten bis zum Ablauf der Lebensmittelkarten, also für drei Monate.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)