Montag, 13. November 1916

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 13. November 1916Zum 50jährigen Bestehen des Vaterländischen Frauen-Vereins hat Oberbürgermeister Spiritus im Namen der Stadt Bonn an die Vorsitzende, Frau Berghauptmann Krümmer, folgendes Glückwunschschreiben gerichtet: „Zu der Feier des 50jährigen Bestehens des Vaterländischen Frauenvereins für den Stadtkreis Bonn beehre ich mich, namens der Bonner Stadtverwaltung und Bürgerschaft wärmsten Glückwunsch auszusprechen. Der Verein hat während seines langjährigen Bestehens und vornehmlich in der jetzigen Kriegszeit unter der Leitung seines tatkräftigen Vorstandes sowohl auf vaterländischem wie auf örtlichem Gebiete in so segensreicher und erfolgreicher Weise gewirkt, daß die Anteilnahme der Stadt an seinem Ehrentage als eine besonders freudige, von der Dankbarkeit gezollte, anzusprechen ist. Ich gebe dem Wunsche und der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck, daß es dem Verein auch fernerhin gelingen wird, seine segensreiche Tätigkeit zu weiterer Entfaltung zu bringen, zum Wohle des Vaterlandes und unserer bedrängten Mitbürger.“ [...]

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

      

Die Ausübung der Jagd durch Ausländer verboten. Unter Aufhebung aller früheren Anordnungen hat das Stellvertretende Generalkommando des 8. Armeekorps für den Bereich des Korps, mit Ausnahme der Befehlsbereiche der Festungen Köln und Koblenz-Ehrenbreitstein, für die besondere Bestimmungen ergehen, die Ausübung der Jagd und Fischerei durch Ausländer, soweit sie nicht einem verbündeten Staat angehören, verboten. Den durch diese Verordnung betroffenen Ausländern wird anheimgestellt, ihre Jagd- und Fischereiberechtigung durch geeignete Deutsche, unter Beachtung der dafür vorgeschriebenen Formen, ausüben zu lassen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Kartoffelversorgung. Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß Haushaltungen, die Kartoffeln von auswärts nach Bonn einführen, verpflichtet sind, die eingeführten Mengen sofort dem Lebensmittelamte anzuzeigen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark bestraft.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)