Samstag, 26. August 1916

    

Arndt-Eiche in Eisen. Zur glücklichen Heimkehr des Unterseefrachtschiffes „Deutschland“ wurde Donnerstag an der Arndt-Eiche eine ebenso sinnige wie eigenartige Adlerfeder genagelt. Man sieht dort auf den Meeresfluten ein Unterseeboot in voller Fahrt, während am Meeresstrande der britische Löwe sitzt und dem Boot bittere Tränen nachweint. Die Adlerfeder bildet einen künstlerischen Schmuck und gleichzeitig eine besondere Erinnerung an die denkwürdige Fahrt und die Heimkehr der „Deutschland“. Es wäre sehr wünschenswert und empfehlenswert, wenn noch viele Bürger unserer Stadt bei ähnlichen bedeutenden Ereignissen diese und ihren Namen auf Adlerfedern oder Schildern an der Arndt-Eiche befestigen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 26. August 1916Zur Regelung des Milchverbrauchs werden im Stadtkreis Bonn vom 1. September an Milchkarten ausgegeben und zwar für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, für hoffende Frauen während der letzten Schwangerschaftsmonate, für stillende Frauen während der Stillzeit, jedoch höchstens für ein Jahr, sowie für Kranke. Säuglinge, d.h. Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahre, erhalten ¾ Liter täglich, Kinder vom 2. bis zum vollendeten 6. Lebensjahre ½ Liter, hoffende Frauen ebenfalls ½ Liter, stillende Frauen 1 Liter und Kranke je nach deren begründeten ärztlichen Verordnung ½ bis 1 Liter täglich. Die Milchkarten werden nur auf Antrag verabfolgt. Der Name des zur Lieferung Verpflichteten ist auf der Karte verzeichnet. Der Bezug der Milch durch Karten erfolgt nur gegen Barzahlung, jedoch können arme bedürftige Kinder usw. nach Prüfung der Verhältnisse durch die Armenverwaltung, die Fürsorgestelle für Lungenkranke und die Mutterberatungsstelle die Milch wie bisher unentgeltlich erhalten. Betriebsinhaber und Milchhändler, die im Stadtkreise Bonn Milch im Kleinhandel gewerblich absetzen, sind auf Verlangen des Oberbürgermeisters verpflichtet, den ihnen namentlich bezeichneten bezugsberechtigten Personen die auf den Milchkarten angegebene Milchmenge gegen Barzahlung zu liefern. Die Verpflichtung erlischt wenn die Milch nicht bis spätestens 11 Uhr vormittags abgeholt oder entnommen wird. Für die gegen Milchkarten abgegebene Milch darf kein höherer Preis gefordert werden. Die erstmalige Ausgabe der Milchkarten erfolgt bei der Karten-Ausgabestelle des Lebensmittelamtes Am Hof 1, und zwar an die Versorgungsberechtigten mit den Anfangsbuchstaben A – H am Freitag, 1. September, J – Q am Samstag und R – Z am Montag.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Viehbestandserhebung. Am 1. September ds. Js. sind die vorhandenen Rinder, Schafe und Schweine aufzunehmen und anzuzeigen, und zwar nach dem, in der dem 1. September vorhergehenden Nacht, vorhandenen Bestande.

Lebensmittelverkauf. In der Woche vom 27. August bis 3. September 1916 dürfen in denjenigen Geschäften, die als Verkaufsstellen städtischer Lebensmittel bezeichnet sind, abgegeben gegen Warenkarte Nr. 54 Hülsenfrüchte, Bohnen, Nr. 55 Maismehl, Nr. 56 Graupen, Nr. 57 Heringe, außerdem unter Anrechnung auf die Fettkarte gegen Warenkarte Nr. 58 Margarine.

Städtischer Kartoffelverkauf. In den beiden nächsten Wochen werden 10 Pfund Kartoffeln für den Kopf und die Woche verabfolgt. Es ist ratsam, sofort den ganzen Bedarf für die nächsten 14 Tage auf einmal zu nehmen. Der Kartoffelpreis ist 8. 10 und 12 Pfg. das Pfund.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)