Dienstag, 27. August 1918

Anzeige im General-Anzeiger vom 27. August 1918Das Soldatenheim leitete Sonntag der erste Vorsitzende, Herr Klutmann, der die große Zahl der feldgrauen Besucher und die Gäste herzlich begrüßte, sie mit den neuesten Kriegsereignissen bekannt machte und betonte, daß wir mit dem größten Vertrauen auf unsere oberste Heeresleitung blicken können. Reiche und abwechselungsvolle Unterhaltung boten dann die Chöre des Bonner Männergesangvereins Liederkranz unter Leitung seines neuen Dirigenten Herrn Diebels, ernste und heitere Zwiegesänge von Mitgliedern dieses Vereins, Cellovorträge des Herr Edelstein, von Frl. Schmitt auf dem Klavier begleitet, und die Aufführung von „Ein Bild aus dem Zigeunerleben“ mit Gesängen, Tänzen, Wahrsagen usw.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

    

Der Flottenverein Jungdeutschland veranstaltet am kommenden Samstag ein größeres Kriegsspiel, um seinen Mitgliedern, die nicht in die Sommerfrische gewandert sind, während der Ferien auch eine Abwechslung bieten zu können. Gerade in der jetzigen Zeit tut unserer heranwachsenden Jugend eine Bewegung in der frische, stärkenden Natur sehr wohl und desto mehr ist es zu begrüßen, daß auch der Flottenverein Jungdeutschland angeschlossen ist, sich nicht nur zur Aufgabe macht, das Verständnis für die Flotte bei unserer Jugend zu fördern, sondern die Jugend auch durch sportliche Betätigung für die späteren Lebensaufgaben zu stärken.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Verhalten bei Fliegerangriffen.
Sobald das Alarmzeichen die unmittelbar drohende Gefahr ankündigt, ist folgendes zu beachten:
Alle Straßen, Plätze, Höfe und Gärten sind sofort zu verlassen. Jeder muß die nächsten Häuser aufsuchen und dort solange bleiben, bis die Beendigung des Alarmzustandes bekannt gegeben ist.
Wer auf freiem Felde ist, oder wer nicht rechtzeitig ein Haus zu erreichen vermag, legt sich am besten platt auf den Boden. An Fenstern, Türen, auf Balkonen und Dächern darf sich niemand zeigen. Schutz lediglich hinter den Haustüren zu suchen, ist zwecklos, weil sie von Bombensplittern durchschlagen werden können.
Die Inhaber der im Erdgeschoß befindlichen Wohnungen und in deren Ermangelung die Inhaber des nächsthöheren Stockwerks sind verpflichtet, den in den Häusern Schutz suchenden Personen Einlaß zu gewähren und die Haustüren zu öffnen. Größere Ansammlungen sind in den einzelnen Räumen zu vermeiden.
Ehrenpflicht eines jeden Erwachsenen ist es, die Kinder in seinen Schutz zu nehmen und in Sicherheit zu bringen.

Besten Schutz bietet das Verweilen in den unteren Geschossen (Erdgeschoß und Kellergeschoß) der gemauerten Gebäude und zwar in den in der Mitte gelegenen Räumen. Die Bewohner der oberen Geschosse begeben sich am besten nach den unteren, wo größere Sicherheit vorhanden ist. Im übrigen ist Schutz hinter Fensterpfeilern und gemauerten Wänden zu suchen.
Es empfiehlt sich, bei den Fliegerangriffen die Fenster zu öffnen, um dadurch die etwaige Zertrümmerung durch den Luftdruck etwa einer in der Nähe einschlagenden Fliegerbombe oder durch herabfallende Sprengstücke sowie die Verletzung von Personen durch Glassplitter zu verhindern.
Die Gasleitungen und Wasserleitungen in den Häusern und einzelnen Wohnungen sind abzustellen.
Pferde
werden zweckmäßig von Fuhrwerken abgesträngt und in geeigneten Torfahrten untergestellt.
Die Straßenbahn-Fahrgäste, Fahrer und Schaffner haben die Wagen zu verlassen und in den nächstgelegenen Häusern Schutz zu suchen.
Kirchenbesucher bleiben zweckmäßig in den Kirchen.
Jeder wird nochmals eindrücklich davor gewarnt, Licht in nicht vollständig abgedunkelten Wohnräumen anzuzünden, und dadurch sich und seine Hausgenossen einer unverantwortlichen Gefahr auszusetzen, insbesondere gilt diese Warnung den Bewohnern der oberen Stockwerke.
Wegen der außerordentlichen Gefahr ist es streng verboten, herunterfallende Bomben und andere Geschosse oder Teile von solchen anzufassen oder aufzunehmen. Ueber die Lage derartiger Blindgänger ist sofort der Polizeiverwaltung oder dem zuständigen Polizeirevier Anzeige zu erstatten.
Die Stelle eines Bombemeinschlages darf erst nach einiger Zeit betreten werden, weil die Gefahr einer Gasvergiftung vorliegt. Bei trotzdem eingeatmetem Gas ist sofort ärztliche Hilfe heranzuholen. Oel, Milch und alkoholische Getränke dürfen als Gegenmittel nicht gegeben werden. Der Betroffene ist sofort ins Freie zu bringen, wenn nötig ist künstliche Beatmung, Sauerstoffeinatmung zur Anwendung zu bringen.
Auch nach dem Fliegerangriff sind größere Ansammlungen zu vermeiden. Die Deckung darf nicht verlassen werden, bis der Fliegeralarm aufgehoben ist.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)