Samstag, 9. Februar 1918

   

Wenn wir Frieden hätten, stünden die nächsten drei Tage unter der Herrschaft des Prinzen Karneval. So werden in diesem Jahre zum vierten Male die Fastnachtstage ohne Sang und Klang vorüberziehen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

 

Eine größere Anzahl Austauschgefangener, sämtlich Sanitäter, traf gestern mittag hier ein und wurden mit Musik am Bahnhof abgeholt.

Vier Einbrecher sind Donnerstag abend in einem Hause der Moltkestraße auf frischer Tat ertappt und festgenommen worden. Es sind ein Monteur, zwei Arbeiter und ein Soldat. Sie waren in dasselbe Haus schon in der Nacht zum 2. Februar eingebrochen und hatten Kleidungsstücke, Wäsche usw. erbeutet.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Bonn: Nachrichten des Städtischen Lebensmittelamtes.
[…]
   Kartenausgabestelle. Die Abmeldung der Dienstmädchen vom Lebensmittelbezuge muß auch dann geschehen, wenn an Stelle der ausgetretenen Person sofort wieder eine neue tritt. Die Meinung, die Abmeldung erübrigt sich, wenn die in der Lebensmittelkarte eingetragene Personenzahl ihre Richtigkeit behält, ist falsch. Die Umschreibung ist unbedingt notwendig, denn das fortziehende Mädchen muß eine Bescheinigung über sein Ausscheiden aus der Lebensmittelversorgung der Stadt Bonn haben, weil es sonst anderwärts nicht versorgt wird. Das eintretende Mädchen muß in der Kartenausgabestelle durch eine Bescheinigung nachweisen, daß es die Lebensmittelkarten in seinem früheren Wohnort abgegeben hat. Ueberhaupt müssen alle Veränderungen im Hausstand in der Kartenausgabestelle unverzüglich angegeben werden.
[…]
   Bekleidungsamt. Die Kriegsamtsstelle ersucht alle, alte unbrauchbare Säcke, Packmaterial und Stricke zu sammeln und an die Lumpenhändler zu veräußern, welche die gesammelten Lumpen an die behördlich bestimmten Großsortieranstalten abzuliefern haben. Da diese Stoffe die für kriegswirtschaftliche Zwecke dringend benötigt werden, in vielen Häusern auf den Dachböden und in Schuppen oft sogar in großer Menge unbenutzt liegen, ist es vaterländische Pflicht, sofort eine Sichtung vorzunehmen, damit die gesammelten Vorräte baldigst dienstbar gemacht werden können. Nur der Verkauf an die Lumpenhändler führt die Stoffe den kriegswirtschaftlichen Bedürfnissen zu, da sie bei denselben beschlagnahmt sind.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Lebensmittelverkauf.“)