Mittwoch, 31. Mai 1916
Ein erweiterter Geschäftsverkehr ist am nächsten Sonntag, dem Sonntag vor Pfingsten, gestattet. Die Ladengeschäfte dürfen bis abends 7 Uhr offen gehalten werden.
Reichs-Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichs-Familien-Unterstützung an die Angehörigen der einberufenen Mannschaften, welche bisher an die Inhaber der Ausweiskarten Nr. 1 bis 4000 im Universitäts-Gebäude Am Hof geschah, erfolgt vom 2. Juni ab an diese Karteninhaber in der Geschäftsstelle der städtischen Armen-Verwaltung, Franziskanerstraße 8a. Auf die im Anzeigenteile enthaltene Bekanntmachung wird besonders hingewiesen.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Schützengräben und bombensichere Unterstände sind vom Rekrutendepot des 1. Ersatzbatl. Inf.-Regt. 160 Bonn unterhalb der neuen Artilleriekaserne an der Rheindorferstraße angelegt worden. Die Besichtigung dieser Feldstellungen ist am morgigen Christi Himmelfahrtstag nachmittags von 2 bis 7 Uhr gestattet. Den Besuchern werden die Anlagen durch einen sachverständigen Führer erklärt. Der Zutritt ist Erwachsenen für einen Eintrittspreis von 30 Pfg., Kindern für 10 Pfennig gestattet. Die Einnahmen werden der Kriegswohltätigkeit zugeführt.
Zum Himmelfahrtsfeste. Der Himmelfahrtstag ist ein echtes und wahres Fest, das so mitten hinein ins Blühen und Duften der Naturwelt fällt. Es bildet den Vorboten des Pfingstfestes von dem uns nur noch zehn Tage trennen und das auch in diesem Jahre ein wirklich liebliches Fest zu werden verspricht. Der Himmelfahrtstag war für die Jünger ein Tag des Abschieds, er brachte ihnen aber auch die freudige Gewißheit, daß alles erfüllt wurde, was verheißen war. Christi Himmelfahrt wird zum Symbol jener heiligen Zuversicht, daß auch dem irrenden, suchenden Menschen ein letztes und schönstes Auf und Empor beschieden sein wird. Wenn wir am Tage der Himmelfahrt hinauspilgern in die feierlich strahlende, friedvoll und himmelsverklärend erscheinende Herrlichkeit da draußen in der Natur oder zum Gotteshause eilen, dann wird uns alles Ungemach, das wir zu tragen haben, leichter erscheinen. So wollen wir es auch diesmal halten. Wir wollen alle Lasten und Mühen geduldig tragen bis zum siegreichen Ende!
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Viehbestandserhebung. Nach einer Verordnung, die im Anzeigenteil veröffentlicht ist, hat am 2. Juni ds. Js., sodann am 1. September, 1. Dezember und 1. Mai jedes Jahres jeder Besitzer oder Verwalter eines Gehöftes oder Anwesens, einer Stallung, Weide oder Koppel bei dem Vorsteher des Gemeinde- oder Gutsbezirks, in dem sich die Räumlichkeiten befinden, die Zahl der in diesen Räumlichkeiten in der dem Aufnahmetage vorhergehenden Nacht vorhandenen Rinder, Schafe und Schweine anzuzeigen.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)