Mittwoch, 12. September 1917

     

Die Kartoffelversorgung im kommenden Winter. Die Kartoffelversorgung fängt allmählich an, ein etwas freundlicheres Bild anzunehmen. In der nächsten Woche werden in Bonn noch einmal acht Pfund auf den Kopf der Bevölkerung und vier Pfund für die Schwerarbeiter ausgegeben, und dann tritt vom 17. September ab die neue Kartoffelzuweisung in Kraft. Es werden alsdann an die Bevölkerung sieben Pfund ausgegeben. Ob daneben noch eine Zulage für die Schwerarbeiter möglich ist, wird noch vom Lebensmittelausschuß geprüft. Grundsätzlich ist man jetzt damit einverstanden, daß die Kartoffeln, sobald sie genügend Winterreife besitzen, den Privathaushaltungen zum Einkellern überwiesen werden, und zwar zunächst bis 15. Februar oder 1. März. Voraussetzung dabei ist jedoch, daß die zum Einlagern geeigneten Kellerräume vorhanden sind, daß die Haushaltungen die Kartoffeln pfleglich behandeln und sparsam mit ihnen umgehen. Eine Nachlieferung für verschwenderisch verbrauchte Kartoffeln gibt es unter keinen Umständen. Die zum Einkellern bestimmten Kartoffeln werden den Haushaltungen zugefahren, sie können aber auch vom städtischen Lager im Schlachthof abgeholt werden und stellen sich dann um 80 Pfg. der Zentner billiger. Der Preis für die Winterkartoffeln wird voraussichtlich zehn Mark für den Zentner frei Haus oder an den städtischen Verkaufsstellen betragen. Dieser Preis erscheint gegen das Vorjahr, wo er nur 5,50 M. für den Zentner betrug, recht hoch, tatsächlich muß die Stadt bei diesem Preise aber noch Geld zusetzen. Im vergangenen Jahre trugen Reich und Staat zwei Drittel der über den Preis von 5,50 M. der Stadt entstehenden Verluste. Dann betrug im vorigen Jahre der Erzeugerpreis nur 4 M. Die Selbstkosten der Stadt bis zum Bahnhof Bonn betrugen daher nur 5 M. In diesem Jahre kosten die Kartoffeln der Stadt Bonn bis zum hiesigen Bahnhof 9,45 M. Das ist darauf zurückzuführen, daß zunächst der Erzeugerpreis auf 6 M. festgesetzt ist. Dazu kommen eine Schnelligkeitsprämie von 50 Pfg. und die Anfuhrkosten, die durchschnittlich auf 75 Pfg. zu berechnen sind. Weiter betrug im vergangenen Jahr die Fracht auf Grund der Festsetzung des Kriegsernährungsamtes höchstens 15 Pfg. für den Zentner, während in diesem Jahre die Frachtvergünstigung fortgefallen und mit einer durchschnittlichen Fracht von 75 Pfg. zu rechnen ist, da die Kartoffeln für Bonn größtenteils aus Posen, Westpreußen und Pommern zulaufen. Auch die Arbeitslöhne und die Aufkaufsgebühren sind in diesem Jahre höher anzusetzen. Zu diesen Selbstkosten frei Bahnhof Bonn kommen dann noch die Kosten für das Einsacken und die Abfuhr und Einkellerung, so daß der voraussichtliche Verkaufspreis von 10 M. noch überschritten werden wird.

Die Teilnehmerzahl der Kriegsküchen, die schon unter 4000 zurückgegangen war, ist diese Woche wieder auf rund 4500 gestiegen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Ausschluß vom Fleischverkauf. Der Metzgermeister Leo Grüneberg in Bonn, Acherstraße 5, ist wegen Unregelmäßigkeiten im Geschäftsbetriebe für die Zeit vom 13. bis einschließlich 26. September vom Fleischverkauf ausgeschlossen.

Wegen Ueberschreitung der Höchstpreise wurden in den letzten Tagen fünfzehn Obsthändler zur Anzeige gebracht.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Schutz gegen feindliche Fliegerangriffe. Mit einer allmählich nach Zahl und Ausdehnung zunehmenden Angriffstätigkeit der feindlichen Luftstreitkräfte gegen unser Heimatgebiet insbesondere durch nächtliche Angriffe gegen unsere wichtigsten Industriegebiete, muß, wenn derartige Angriffe auch nicht wahrscheinlich sind, immerhin gerechnet werden. Es gilt daher Vorkehrungen zu treffen. Als eine der bestbewährtesten Vorkehrungen hat sich eine streng durchgeführte Verdunkelung ganzer Zonen erwiesen. Dadurch verliert der Flieger die Richtung nach seinem Ziel. Trier, Saarbrücken, Frankfurt a. M. sind schon in diese Verdunkelungszone gefallen, und nunmehr wird auch der ganze Regierungsbezirk Köln, also auch die Stadt Bonn, einbegriffen werden. In den nächsten Tagen wird daher durch eine Verordnung das Fortfallen aller entbehrlichen Straßenbeleuchtung, das Verbot von Lichtreklame, die Abblendung der Straßenlaternen, die Verdunkelung der Fenster durch Rolläden streng durchgeführt werden. Da diese Verordnung bei ihrem Erlaß sofort in Kraft tritt, so sei bereits jetzt darauf hingewiesen, damit die Haushaltungsvorstände, die Geschäftsleute und Gastwirtschaften sich danach richten. Unter allen Umständen sind abzublenden: Sämtliche Innenbeleuchtung der Wohnräume, sowohl der vorderen als auch der hinteren Seite der Häuser, die Speisewirtschaften, alle Oberlichter, insbesondere von Fabriken mit Nachtbetrieb, alle Lichtquellen, die Reklamezwecken dienen, die Außenbeleuchtung von Vergnügungsstätten, Lichtschilder der Gasthöfe usw. Am besten wird dies durch Vorhänge, Rolläden oder einen dunklen Anstrich erreicht. Zur Beruhigung der Bevölkerung sei nochmals darauf hingewiesen, daß es sich lediglich um eine vorbeugende Maßnahme handelt, und daß die Stadt Bonn als offene Stadt ohne jede militärische Wichtigkeit kaum als Ziel eines feindlichen Angriffes in Frage kommt.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)