Dienstag, 21. August 1917
Aufgenommene Verordnung. Da die Großmächte im allgemeinen jetzt besser mit Obst versorgt sind, hat sich das Preußische Landesamt für Gemüse und Obst veranlaßt gesehen, die Verordnung vom 30. Juni 1917 aufzuheben, worin unter anderem vorgeschrieben war, daß an einem Tage nicht mehr als zwei Pfund Obst an ein und dieselbe Person abgegeben werden darf. Für Bonn war die Verordnung bekanntlich durch den Oberbürgermeister außer Kraft gesetzt worden.
Acht Hühner sind in der Nacht zum Sonntag von einem Grundstück an der Poppelsdorfer Allee gestohlen worden. Der noch unbekannte Dieb hat die Garten- und Hofeinfriedung überstiegen, den Hühnerstall aufgebrochen und die Tiere getötet und mitgenommen.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Straßenkehrung ohne Wassersprengung. Die Bonner Trottoir- und Straßenreinigungsgesellschaft bedarf, wie uns von verschiedenen Seiten geklagt wird, dringend der polizeilichen Beachtung. Die angestellten Frauen „reinigen“ die Straßen mit einem Reiserbesen, ohne Gießkannen zu benutzen. Dadurch wird der Staub und Dreck in den Straßen aufgestöbert und die Vorübergehenden und Hausinsassen haben die Freude, den Staub einschlucken zu dürfen. Beschwerden bei der Gesellschaft sind fruchtlos.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Großer Unwille herrscht in vielen Orten über die hohen Preise für Obst in den Geschäften. Obwohl die besseren Sorten noch gar nicht am Markte sind, sieht man doch überall für Aepfel und Birnen Preise von 1,20 bis 1,50 Mark für das Pfund. Daß es sich hierbei lediglich um Auslandsobst handelt, wird wohl niemand behaupten wollen. Mit welchem Rechte also derart unverschämte Preise gefordert werden, ist angesichts der den Erzeugern zu zahlenden gesetzlichen Höchstpreise von 25 Pfennig für mittlere Sorten Aepfel und 20 Pfennig mittlere Sorten Birnen einfach unverständlich. Die Beauftragten der Preisprüfungsstellen müßten es sich angelegen sein lassen, hier einmal eine Untersuchung nach der Herkunft der Waren anzustellen und die Preisforderungen auf ihre Berechtigung hin zu prüfen.
Dem Turn- und Spielklub „Nordstern“, Bonn, ist es wiederum gelungen, die Gau-Meisterschaft der A-Klasse im Schlagball zu erringen. Gelingt es ihm, den Gaumeister der B-Klasse zu bezwingen, erhält er noch den Wanderpreis „Hindenburgschild“ und er ist berechtigt, um die „Kreismeisterschaft“ (für Rheinland) zu kämpfen.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)