Samstag, 18. August 1917
Der Bonner Lazarettzug hat seine Verwundeten von der 74. Fahrt nach Göttingen, von der 75. nach Mülheim a. d. Ruhr, Essen und Herne und von der 76. nach Aachen, Bonn, Godesberg und Neuenahr gebracht.
An Liebesgaben sind weiterhin besonders erwünscht: Zigarren, Zigaretten, Kognak, Not- und Weißwein. Solche Sachen sind abzugeben Bahnhofstr. 40, wo über die Gaben Quittung erteilt wird. Geldspenden sind zu richten an die Deutsche Bank, Zweigstelle Bonn, Konto Lazarettzug.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Am Schöffengericht Bonn wurde gestern die bereits einschlägig vorbestrafte 21jährige Fabrikarbeiterin Clara Breu von hier abgeurteilt, weil ihr in drei Fällen nachgewiesen wurde, daß sie auf der Straße kleinen Kindern ihre Körbe mit Eßwaren in der Weise listig entwendete, daß sie in jedem Falle das Kind mit einem fingierten Auftrage in ein nahegelegenes Geschäft schickte, und dabei vorgab, daß sie bis zur Rückkehr den Korb in Verwahr halten wolle. Ihr gemeingefährliches Treiben wurde mit sieben Wochen Gefängnis geahndet. – […]
Einer entsetzlich grausamen Mißhandlung war das jetzt siebenjährige Bübchen Ernst Th. bezw. Br. bei seinen Eltern andauernd ausgesetzt. Der 28jährigen Mutter war nach den ersten Vorhaltungen des Gerichts dieses von ihr in die Ehe mitgebrachte Kind im Wege, auf das sie ihren entmenschten Haß unverdientermaßen beständig ausschüttete. Der Stiefvater des armen Kindes, Heizer Heinricht Br., bewies dann ergänzend seine Brutalität an dem armen Opfer, wenn er abends von der Arbeit zurückkehrte und an den Sonntagen. Nahrungsentziehung und Mißhandlungen mit einem harten Gegenstand waren an der Tagesordnung, Kopf und Körperteile waren mit Striemen und Verwundungen fast beständig überdeckt. Die Mitbewohner des Hauses, Wolfstraße 8 hierselbst, und die Nachbarn vermochten mit ihren Vorhaltungen bei den Rohlingen nichts zu erreichen und veranlaßten nach zweijährigem Miterleben dieser Schandtaten endlich die Unterbringung des armen Kindes im Waisenhaus. Die gesamte Zeugenschaft und auch die Lehrerin des Kleinen, sowie die Vorsteherin des Waisenhauses bezeichneten denselben als zutrauliches, offenherziges und liebes Kind. Als dann am Schlusse der Gerichtsverhandlung das kleine Kerlchen auch in den Gerichtssaal geführt wurde, stieg die Entrüstung im Zuschauerraum gegen die Angeklagten aufs äußerste. Diese zeigten das gleichgültigste Benehmen. Das Gericht verhängte über die Rabenmutter als den schuldigeren Teil vier Monate Gefängnis und gegen den Mann zwei Monate Gefängnis.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Limperich, 17. Aug. Am verflossenen Sonntag versammelten sich die Bürger unseres Ortes, um dem täglich zunehmenden Feld- und Gartendiebstahl entgegen zu treten. Alle Bürger, die einen Garten besitzen, oder im Felde gepflanzt haben, meldeten sich zu der freiwilligen Nachtwache, die von Sonntag ab bis zum Herbst jede Nacht von mehreren bewaffneten Leuten ausgeführt wird. Wenn unsere benachbarten Ortschaften ebenso verfahren, werden die Garten- und Felddiebstähle bald aufhören.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Von Nah und Fern.“)
Nachrichten des städtischen Lebensmittelamtes.
[…]
Fett. Auf die Abschnitte Butter und Fett der Speisefettkarte werden in der kommenden Woche je 30 Gramm Butter verausgabt.
Kartoffeln. Die bisherige Wochenmenge von 5 Pfd. für die allgemeine Bevölkerung und 4 Pfd. Zulage für die Schwerarbeiter bleibt bis auf weiteres bestehen. Da die Kartoffeln jetzt bereits eine größere Haltbarkeit haben, andererseits aber Hemmungen in der Zufuhr nicht ausgeschlossen sind, ist die zeitige Abnahme der Wochenmenge zu empfehlen.
Die Reichskartoffelstelle weist darauf hin, daß die von Kleingartenanbauern in den den Städten benachbarten oder nahe gelegenen Landkreisen gezogenen Kartoffeln von einer Fläche bis zu 200 Quadratmeter den Anbauern belassen werden. Die Behörden sind angewiesen, die erforderliche Genehmigung zur Ausfuhr dieser Kartoffeln für den eigenen Bedarf der Anbauer anstandslos zu erteilen. […] Sammeltätigkeit. Eine besonders dringende Bitte um Sammlung von ausgekämmtem Frauenhaar erscheint angebracht, da es für die Herstellung von Treibriemen große Bedeutung hat. Erinnert sei auch an die Sammlung von Obstkernen, die für die Margarinebereitung wertvoll sind. Akaziensamen wird mit 0,70 Mk. für das Kilo vergütet. – Für die Viehfütterung bildet der getrocknete Kaffeesatz einen wertvollen Bestand. Man schüttet daher den Kaffeesatz nicht achtlos weg, sondern trocknet ihn und bringe ihn zur Ablieferung. – Die Annahme der genannten Gegenstände gegen Bezahlung geschieht täglich von 5 – 6.30 Uhr in der Sammelstelle der Hauswirtschaftlichen Kriegshilfe, Am Hof 1 (Eingang neben der Milchabteilung), ohne Bezahlung jederzeit in der Flickschusterei. […]
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Lebensmittelverkauf“)