Donnerstag, 31. Mai 1917
Ausgebesserte Kleidung. Die Reichsbekleidungsstelle schreibt in ihren „Mitteilungen“: Es ist heute vaterländische Pflicht, unseren Bestand an Kleidern und Wäsche möglichst lange zu tragen und Neuanschaffungen, wenn irgend möglich, zu vermeiden. Um nun unsere Kleider gebrauchsfähig zu erhalten, ist es notwendig, sobald sich Schäden an ihnen bemerkbar machen, diese durch Flicken zu ergänzen. Um sich hierzu nun das nötige Material zu beschaffen, darf man nicht etwa auf den Gedanken verfallen, in ein Geschäft zu gehen, um sich neue Stoffe zu kaufen. Damit wäre dem Gedanke der Streckung unserer Vorräte natürlich nicht gedient. Wohl aber wird jede Hausfrau sicherlich in einem verschwiegenen Fach ihres Wirtschaftsschrankes genug Ueberbleibsel vergangener Tage finden, die durchaus geeignet sein dürften, schadhaft gewordene Kleidung in Stand zu setzen. Im Gegensatz zu der Gepflogenheit in Friedenszeiten, in denen es für unpraktisch galt, fertige Stücke zu zerschneiden, um andere damit auszubessern, sind wir heute gezwungen, zu diesem Aushilfsmittel zu greifen. Wer unter seinen Vorräten z. B. weiße Unterröcke liegen hat, besitzt in ihnen ein vorzügliches Material, das er zum Flicken verwenden kann. Denn in Folge der herrschenden Seifenknappheit, erscheint das Tragen von weißen Unterröcken im Augenblick nicht empfehlenswert. Die Zeitumstände verlangen gebieterisch von uns, im Großen wie im Kleinen umzulernen. Die Anschauungen haben sich völlig gewandelt, und niemand braucht sich daher zu schämen, in einem geflickten Kleid oder Anzug einherzugehen, wenn er nur in Bezug auf Sauberkeit nichts zu wünschen übrig läßt. Das Achselzucken gewisser Kreise, die auch im Krieg auf äußerlichen Modekultus nicht verzichten wollen, braucht ihn nicht zu bekümmern. Es sind Außenstehende, die vom Geiste unserer Zeit nichts verspüren.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Ernteaussichten. Man schreibt uns vom Lande, 30. Mai. Die neue Brotfrucht verspricht einen guten Ertrag. Die Roggenähren zeigen bereits prächtige Blüten. Die Regel ist zwei Wochen Blütenzeit, zwei Wochen Kronenentwicklung und zwei Wochen Reifezeit. Somit hätten wir schon Mitte Juli etwas Korn. Die Aussichten für das Spätobst sind weniger günstig, wie man bei der überreichen Blütenfülle in der denkbar günstigsten Blütezeit hätte erwarten sollen. Birnen, Pflaumen und Süßkirschen haben die meisten Früchtchen als nicht befruchtet abgeworfen und so kann nur stellenweise von einer guten Ernte die Rede sein. Besser steht es mit dem Fruchtansatz der Sauerkirschen und besonders der Nordkirschen. Am besten haben noch die Apfelbäume abgeschnitten, die bei reicher Blüte auch einen guten Fruchtansatz aufzuweisen haben. Der Stand der Kartoffeln ist durchweg recht befriedigend.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Butterverkauf. Der Abschnitt Butter der Speisefettkarte berechtigt bis auf Weiteres den Inhaber zum Bezuge von 30 Gramm Butter. Der Preis für diese Butter ist auf 3,40 Mark für das Pfund festgesetzt.
Maßregeln zum Schutz der Stachelbeerernte. Von vielen Gartenbesitzern wird zur Zeit darüber Klage geführt, daß kleine, grüne Raupen in großer Zahl die Blätter der Stachelbeerbüsche vollkommen abfressen und dadurch die weitere Ausbildung von Früchten verhindern. Die Schädlinge sind die grünen, schwarzköpfigen, schwarzpunktierten Afterraupen der gelben Stachelbeerblattwespe. Ein einfaches, wirksames Mittel dagegen ist das Thomasmehl, mit dem man am frühen Morgen die taufeuchten Sträucher von unten her kräftig bewirft. Man kann jedoch die Raupen auch man frühen Morgen auf unter die Sträucher gelegtes Packpapier abklopfen und dann vernichten, ein Verfahren, welches besonders in den kleinen Hausgärten zur Rettung der Stachelbeerernte verwendet werden kann.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)