Donnerstag, 12. April 1917

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 12. April 1917Ihre Königliche Hoheit Frau Prinzessin Adolf zu Schaumburg-Lippe begeht heute ihren Geburtstag, den ersten seit dem Tode ihres als Opfer des Weltkrieges für das Vaterland gefallenen prinzlichen Gemahls. Die Bürgerschaft gedenkt an diesem Tage der hohen Frau, die während des Kriegs immer wieder Verwundete aufsucht und aufrichtet, und des zu früh verschiedenen volkstümlichen Prinzen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Das Soldatenheim in der Kölnstraße bot am ersten Ostertag einen genussreichen Unterhaltungsabend. Das abwechslungsreiche Programm war wieder sehr unterhaltend. Heitere Quartettlieder, Einzelvorträge heiteren und ernsten Inhalts, sogar Zauberkunststückchen wurden den Soldaten zur Erheiterung geboten. Den Abschluß des Abends bildeten Musikvorträge der Landsturm-Infanterie-Kapelle, die von ihrem neuen Musikmeister, Herrn Zugsland, zum ersten Male dirigiert wurde.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

      

Der 100jährige Kalender. Mit mathematischer Genauigkeit ist die von uns anfangs dieses Monats gebrachte Wetterprognose für den April des Abtes Knauer in seinem hundertjährigen Kalender wieder in Erfüllung gegangen. Er schrieb: Bis zum 6. schön. Worauf Regen mit Graupeln und Schnee eintritt. Ostermontag hatten wir, nachdem es bis zum 6. schönes Wetter war, regelrechte Regenschauer mit Graupeln und Schneeböen, welche allen Touristen und nicht weniger den Wirten einen dicken Strich durch die Rechnung machten. Der hundertjährige Kalender hat in diesem Jahr fast stets recht behalten.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

Obst und Gemüse.
sind für das Wirtschaftsjahr 1917 auch einheitlich geregelt worden. Die wichtigsten Bestimmungen sind:
   1. Vollständige Freizügigkeit, daher sind alle Ausfuhrverbote hinfällig.
   2. Scharfe Preisregelung durch Festsetzung von Höchstpreisen für die Erzeuger, für Groß- und Kleinhandel.
   3. Scharfe Ueberwachung des Handels durch Einführung des Schlußscheinsystems für alle Veräußerung im Groß- und Kleinhandel. Bei jedem Verkauf von Obst, Gemüse und Südfrüchten an Groß- und Kleinhändler hat der Veräußerer einen Schein nach einem von der Reichsstelle für Gemüse und Obst vorgeschriebenen Muster in zweifacher Ausfertigung auszufüllen und zu unterzeichnen. Dies ist der sogenannte Schlußschein. Eine Ausfertigung des Schlußscheines muß der Erwerber, die andere der Veräußerer bei Frühgemüsen und Frühobst drei Monate, im übrigen 8 Monate, aufbewahren und auf Verlangen den Beamten der Reichsstelle, der Preisprüfungsstelle, der Ortspolizei und den Marktaufsichtsbeamten vorlegen. Durch diese Schlussscheine wird erreicht, daß die Verkäufe hinsichtlich des Preises genau überwacht werden können.

Die Kriegsküchen
haben in der letzten Zeit eine Verringerung ihrer Teilnehmerzahl von 7000 auf 6000 erfahren, vermutlich wegen der erhöhten Kartoffelzuteilung und der reichen Ausgabe von Waren in der Osterwoche.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Nachrichten des Lebensmittelamts der Stadt Bonn“)