Freitag, 6. April 1917

Am Karfreitag erschien in Bonn außer der Bonner Zeitung keine weitere Zeitung.

      

[...] Eier. In dieser Woche gelangt ein Ei für jede Person zur Ausgabe. Die beabsichtigte Sonderzuweisung von einem weiteren Ei ist leider unmöglich, da die Eier nicht rechtzeitig eingehen.
   Kartenausgabestelle. Die Abmeldung der Dienstmädchen vom Lebensmittelbezuge muß auch dann geschehen, wenn an Stelle der ausgetretenen Person sofort wieder ein neue tritt. Die Meinung, es genüge, wenn die in der Lebensmittelkarte eingetragene Personenzahl ihre Richtigkeit behält, ist falsch. Die Umschreibung ist unbedingt notwendig. Das abziehende Mädchen muß eine Bescheinigung über sein Ausscheiden aus der Lebensmittelversorgung der Stadt Bonn haben, weil es sonst anderwärts nicht versorgt wird. Das eintretende Mädchen muß in der Kartenausgabestelle durch eine Bescheinigung nachweisen, daß es die Lebensmittelkarten in seinem früheren Wohnorte abgegeben hat. Ueberhaupt müssen alle Veränderungen im Hausstande in der Kartenausgabestelle unverzüglich angegeben werden.
   Milchversorgung. Die den Kuhhaltern als Selbstversorgern zustehende tägliche Milchmenge von ½ Liter ist auf ¼ Liter herabgesetzt worden, soweit ihnen nicht als versorgungsberechtigten Personen eine größere Menge zusteht. Kriegsgefangene, Saisonarbeiter und Wirtschaftspersonal dürfen keine Vollmilch erhalten. Die Verfütterung von Vollmilch an Kälber, die älter sind als 6 Wochen und Schweine ist verboten.
   Bekleidungsamt. Nach den neuen Richtlinien der Reichbekleidungsstelle darf das Bekleidungsamt nur dann Bezugsscheine ausfertigen, wenn die Vorräte des Antragstellers an Kleidungsstücken und Schuhwaren eine bestimmte Stückzahl nicht übersteigen. Dies wird durch persönliches Befragen, in Zweifelsfällen durch schriftliche Erklärung des Antragstellers festgestellt. Bezugsscheine über Stoffe zur Anfertigung von Kleidungs- und Wäschestücken können nur bis zu einem genau festgesetzten Höchstmaß an Stoffmenge ausgefertigt werden. [...]

(Bonner Zeitung, Rubrik „Nachrichten des Lebensmittelamts der Stadt Bonn“)

Im Uboot gegen England. Der unter diesem Titel angekündigte Lichtbildervortrag des Kapitänsleutnants a. D. van Bebber fand gestern abend im großen Saale des Bonner Bürgervereins statt und war außerordentlich zahlreich besucht. Der Vortragende erklärte an Lichtbildern zunächst die verschiedenen Arten von Minen, ihre Anwendung zur Verteidigung und zum Angriff, dann die zweite wichtige Unterwasserwaffe, den Torpedo, seine sinnreichen Einrichtungen, ferner vor allem das Unterseeboot, das in Verbindung mit dem Torpedo die stärkste Waffe unserer Kriegsflotte darstellt. [...] Im zweiten Teil des Vortrages schilderte der Redner dann in fesselnder Weise, wie unsere Uboote gegen unsere Feinde verwendet werden und welche sehr erfreulichen Erfolge sie schon aufzuweisen haben von der Torpedierung dreier englischer Kriegsschiffe durch Weddigens U 9 bis zu den letzten Erfolgen des unbeschränkten Ubootkrieges. [...] Daß aber unser Ubootkrieg nicht etwa durch finanzielle Schwierigkeiten behindert oder gar lahmgelegt wird, dafür muß das deutsche Volk daheim durch die Hergabe aller verfügbaren Mittel zur sechsten Kriegsanleihe sorgen, die Zeichnung auf die Anleihe soll zugleich der Dankbarkeit gegen unsere Kämpfer für alle heldenmütig ertragenen Anstrengungen und Gefahren Ausdruck geben. Der Redner schloß: Wir können das felsenfeste Vertrauen haben, daß unser gegenwärtiger Ubootkrieg Englands Handel vernichten und England durch die steigende Lebensmittel- und Rohstoffnot zu einem uns günstigen Frieden zwingen wird. – Die Besucher dankten am Schluß mit lebhaftem Beifall für die klaren und zugleich begeisternden Darlegungen.

Alle Kaffee- und Kaffee-Ersatz-Vorräte sind beschlagnahmt und müssen bis 9. April dem Lebensmittelamt angemeldet werden. Kaffee- und Kaffee-Ersatz-Mischungen dürfen nur noch gegen Warenkarte verkauft werden, und zwar erstmalig für nächste Woche gegen Warenkarte 67 50 Gramm für jede Person. Der Feiertage wegen darf diese Menge schon am morgigen Samstag verkauft werden. [...]

Beschlagnahme der Dachpappe. Am 5. April ist eine Bekanntmachung erschienen, durch welche sämtliche vorhandenen und noch hergestellten Rohdachpappen, Teerdachpappen und teerfreie Dachpappen jeder Art und Stärke beschlagnahmt werden. [...]

Im Palast-Theater wird zurzeit die Operette „Wenn der Frühling kommt“ aufgeführt, an den Osterfeiertagen in je zwei Vorstellungen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)