Dienstag, 16. Januar 1917

     

Anzeige im General-Anzeiger vom 16. Januar 1917Die Deutsche Kolonialgesellschaft und der Frauenbund der Kolonialgesellschaft beabsichtigen, am 27. Januar zur Feier des Kaisergeburtstages eine Festlichkeit zu veranstalten. Außer einer vaterländischen Vorfeier findet ein Konzert statt, das in seiner Art etwas ganz Neues bietet und bisher in Bonn noch nicht aufgeführt worden ist. Die hier schon bekannte und beliebte Konzertsängerin Frau Bellwidt aus Frankfurt a. M. wird im Verein mit anderen namhaften Künstlern ganz neue Vokalquartette mit erläuterndem Text vortragen. Diese Quartette sind bisher nur in Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M. aufgeführt worden und haben dort überall begeisterte Aufnahme gefunden. Der Reinertrag wird der Herzog-Johann-Albert-Spende für die Kolonien zugeführt, es werden also damit die notleidenden Ansiedler deutscher Schutzgebiete unterstützt – wahrlich ein guter Zweck in dieser schweren Zeit, der es lohnt, ein Scherflein auf den Altar des Vaterlandes niederzulegen. Wir empfehlen den Besuch der Festlichkeit aber nicht nur des guten Zweckes wegen, sondern in erste Linie wegen der Vorzüglichkeit des Gebotenen.

Die Vorstände des Deutschen Kriegerbundes und des Preußischen Landeskriegerverbandes fordern die Kriegervereine auf, am Geburtstage des Kaisers überall zu ernsten, feierlichen Kundgebungen zusammenzutreten und „laut zu bezeugen, daß wir in der Heimat eins mit unserem Kaiser sind, eins mit unseren kämpfenden Kameraden der Armee und Marine, und daß der Kampf fortgehen muß bis zum gesicherten, hoffentlich recht baldigen Frieden“. Es wird empfohlen, diese Kundgebungen nicht auf die Kriegervereine zu beschränken, sondern möglichst alle Vereine und Vereinigungen zu einer gemeinsamen Erklärung entschlossener Vaterlandstreue einzuladen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

      

Polizeistunde an Kaisers Geburtstag. Eine Verlängerung der Polizeistunde am Geburtstage des Kaisers hat der Deutsche Gastwirteverband in einer Eingabe an den Reichskanzler, das Oberkommando und an das Polizeipräsidium erbeten.

Der ausgiebige Schneefall der letzten Tage hat unserer Jugend das langentbehrte Vergnügen des Schlittenfahrens und des „Bahnschlagens“ gebracht. Wo nur irgend eine Anhöhe ist oder eine Straße eine Senkung macht, da laufen die kleinen Schlitten daher. Wehe dem, der den Warnruf „Bahn frei“ nicht beachtet. Da der Schnee nun auch die nötige Festigkeit hat, geht Hand in Hand mit Schlittenfahren und Bahnschlagen das Werfen mit Schneebällen. Fast auf jeder Ecke lauern die Jungens auf und im Nu ist eine regelrechte Schneeballschlacht im Gange, bei der natürlich auch mancher Erwachsene, der gar nicht mittut, sein Teil abbekommt. Gar viel wird heutzutage von der Verrohung der Jugend geschrieben, und auch die Behörde hat sich veranlaßt gesehen, energische Maßnahmen zu treffen, um dem gar zu tollen Treiben auf den Straßen und Plätzen Einhalt zu tun. Daß dieses Ausarten auch nicht allgemein ist, muß zum Lobe unserer Jugend auch gesagt werden: Als gestern eine Dame in der Altstadt über den Bürgersteig ging, trat ein junger Knirps an sie heran und meinte treuherzig: Madam, nemmt Uech en aach, he es en Bahn; gevvt me en Hand, söns liegt Ihr en de Dreck!“ Man sieht also, daß es auch noch Jungens gibt, die nicht an der allgemeinen „Kriegskinderkrankheit“ leiden.

Kriegsküche Maxstraße. Die Leitung der Küche schreibt uns: Einen erfreulichen Aufschwung hat die neue Kriegsküche in der Maxstraße genommen. Die Abonnentenzahl ist in der zweiten Woche nach Eröffnung um mehr wie 300 Personen gestiegen und die Literzahl der abgegebenen Speisen auf täglich rund 1100 Liter gebracht worden.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

     

Das Durchfahren der Schiffe unter den Rheinbrücken im Festungsbereich Köln, das von Eintritt der Dunkelheit (spätestens eine Stunde nach Sonnenuntergang) bis zum Tagesanbruch (spätestens eine Stunde vor Sonnenaufgang) für die Rheinschiffahrt im Bereich des 8. Armeekorps vom 7.10.1914 verboten war, ist wieder erlaubt, soweit dies nach der Rheinschiffahrtspolizeiordnung überhaupt zulässig ist.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)