Samstag, 18. Dezember 1915

   

Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 18. Dezember 1915Weihnachts-Liebesgaben für die Bonner Husaren. Um unseren Bonner Husaren an der Westfront eine besondere Weihnachtsfreude zu bereiten, ist eine Liebesgabensammlung bewerkstelligt, die in den nächsten Tagen mit einem besonderen Bahnwagen, begleitet von einem Wachtmeister des aktiven Königs-Husaren-Regiments an die Front geführt werden soll. Zu dieser Sammlung werden noch gewünscht: Wein, Bier, Mineralwasser, kurze Pfeifen, Feinschnitt-Tabake, Zigarren, Spekulatius. Printen, Strümpfe, Taschentücher, kleine Weihnachtsbäume, Taschenbatterien, Kerzen, Notizbücher usw. Privatpakete werden ebenfalls mitbenommen und bestens zugestellt. Die Gaben werden entgegengenommen in den Sammelstellen, Otto Weyrather, Bonn, Münsterplatz 2., Jos. Scheben, Godesberg, Koblenzer Straße 36, Adlerdrogerie Dr. Ludwig Bayer, Beuel, Friedrichstraße 16. Die Liebensgaben werden nach vorheriger Mitteilung auch gern abgeholt.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Eine schöne Weihnachtsgabe wird man zuteil werden lassen können, indem man eine Mitgliedskarte für die Münsterbibliothek schenkt. Jedem hat einmal ein gutes Buch über trübe und einsame Stunden hinweggeholfen und vielen hat es Erholung nach anstrengender Tagesarbeit gespendet. Das gilt namentlich für die gegenwärtige Kriegszeit, wo man mehr denn je einmal einer Aufmunterung und Ablenkung bedarf. Immer wieder neue Bücher anzuschaffen, ist vielen zu kostspielig. Dafür treten unsere Volksbibliotheken als Helfer auf. Vor allem sei hingewiesen auf die vornehm ausgestattete Münster-Bibliothek, die einen reichen Bücherschatz von über 7000 Bänden besteht. Im vergangenen Jahr wurden nicht weniger als 21.000 Bücher ausgeliehen. Aber auch sich selbst wird man durch den Beitritt zur Bibliothek einen großen Dienst erweisen. Dazu ist es auch eine Ehren-Pflicht, durch freudige opferwillige Teilnahme der Münster-Bibliothek in ihrem Bestreben beizustehen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 18. Dezember 1915Anzeige im General-Anzeiger vom 18. Dezember 1915Der 24. und 31. Dezember keine fleischlosen Tage. Auf Ermächtigung des Handelsministern hat der Regierungspräsident von Düsseldorf angeordnet, daß wegen des Weihnachtsfestes und des Neujahrstages am Freitag den 24. und Freitag den 31. Dezember die Verabfolgung von Fleisch, Fleischwaren und Speisen, die ganz oder teilweise aus Fleisch bestehen, erlaubt ist. In Gast-, Schank- und Speisewirtschaften dagegen bleibt die Verabfolgung von Fleisch, Fleischwaren und Speisen verboten. Dieselbe Anordnung wird voraussichtlich auch in unserem Regierungsbezirk getroffen werden.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)