Montag, 13. Dezember 1915
Der gestrige „silberne“ Sonntag führte, nachdem nachmittags das Regen- und Schnee-Unwetter aufgehört hatte, am Nachmittag noch große Scharen von Landbewohnern in die Stadt, um ihre Einkäufe zu machen. Infolgedessen war am Nachmittag und gegen Abend der Verkehr in den Hauptgeschäftsstraßen außerordentlich lebhaft.
Vortrag im Sprachverein. Herr Prof. Dr. Tesch, Verfasser der „Sprachecke“, spricht heute abend im Speisesaale des Bürgervereinshauses über den „Sieg der deutschen Sprache während des Weltkrieges.“ Der mit der Begeisterung der ersten Kriegstage vom Sprachverein aufgenommene Kampf um die Reinigung unserer Muttersprache von allen überflüssigen Fremdwörtern brachte ihr allerorten ein schöneres Gewand, wie es unserer Sprache als dem Edelgute des Deutschen entspricht. Redner wird hauptsächlich Neues aus der gegenwärtigen Verdeutschungsbewegung bringen. Die Mitglieder und alle Freunde des Vereins sind herzlich willkommen. Der Vortrag beginnt pünktlich 6 ½ Uhr. Der Eintritt ist frei.
Spart mit den Weihnachtskerzen. Die bevorstehende Knappheit an Fettstoffen und Beleuchtungsmitteln macht es zur vaterländischen Pflicht, die Verwendung von Kerzen an Weihnachtsbäumen möglichst einzuschränken. Wo nicht die Beleuchtung ausschließlich mit elektrischen Lämpchen möglich ist, muß die vorhandene Zimmerbeleuchtung in diesem Jahre den üblichen Lichterglanz der Weihnachtsbäume weitgehendst ersetzen.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Verbot der Verabreichung von Milch. Nach einer Verordnung des Gouverneurs der Festung Köln ist vom 14. ds. Mts. ab die Verabreichung von Milch als Einzelgetränk, als Beigabe zu sonstigen Getränken, zu deren Herstellung Milch verwendet wird, von vormittags 10 Uhr ab verboten und zwar: in Gastwirtschaften, in allen sonstigen Schankstätten, in den Kaffeehäusern und Konditoreien, in den Milchstuben.
Den Milchviehhändlern, Molkereien und Milchhändlern wird verboten, Vollmilch oder Magermilch in anderen Gemeinden zu liefern als in solchen, in die sie am 1. Dezember ds. Js. geliefert oder zu diesem Zeitpunkt zu liefern sich verpflichtet haben. Milchlieferer, die am 1. Dezember ds. Js. in mehrere Gemeinden geliefert haben, müssen auch nach diesem Zeitpunkt die Milchmengen nach dem bisherigen Verhältnis in diese Gemeinden liefern. Die näheren Bestimmungen sind aus der Bekanntmachung, die auf S. 2 unserer heutigen Nummer abgedruckt ist, zu ersehen.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Der Ausschuß für hauswirtschaftliche Kriegshilfe eröffnet am Dienstag, wie aus einer Anzeige in dieser Zeitung ersichtlich ist, am Hof eine Beratungsstelle für alle hauswirtschaftlichen Fragen. Es wird dort Auskunft gegeben über alles, was für den jetzt vereinfachten Haushalt wichtig ist, Kochanweisungen werden umsonst und gegen Bezahlung abgegeben. Es wird an einigen Nachmittagen Anleitung gegeben zur Herstellung von Kochkisten; an diesen Tagen soll die Verwendung von Kochkisten auch gleich praktisch gezeigt werden.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)