Samstag, 4. Dezember 1915

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 4. Dezember 1915Verbotener Vertrieb von Gedenkblättern. Nach einer vom Gouverneur der Festung Köln für den Festungsbereich am 29. November 1915 erlassenen Verordnung ist der Vertrieb von Gedenkblättern für Felde stehende oder gefallene Kriegsteilnehmer im Wege des Umherziehens verboten. Durch die Verordnung ist ferner untersagt, bei Anfertigung oder beim Vertrieb solcher Gedenkblätter im stehenden Gewerbebetriebe nach dem Truppenteil oder der näheren militärischen Bezeichnung des betreffenden Kriegsteilnehmers zu fragen und darauf bezügliche Mitteilungen zu sammeln. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Außerdem können verdächtige Betriebe geschlossen werden.

Im Viktoria-Theater an der Gangolfstraße wird von heute ab außer den übrigen Filmen „Die Zerstörung Karthagos“, ein Riesengemälde in vier Akten, gezeigt.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Die Sammlung für die Kriegsspende Deutscher Frauendank 1915 hat hier in Bonn 14.362 Mk. 51 Pfg. eingebracht, ein Ergebnis, das vielleicht noch reichlicher ausgefallen wäre, wenn den Spenderinnen der besondere Zweck der Sammlung bekannt gewesen wäre, der ihr neben der Volksspende und der Kaiser Wilhelm-Spende ihre Berechtigung und ihren Wert gibt. Sie soll den Kindern von Kriegsbeschädigten und Gefallenen die Berufsausbildung erleichtern und solchen Angehörigen von Kriegern helfen, denen durch Alter, Krankheit oder mangelnde Vorbildung die Möglichkeit versagt ist, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Diejenigen, denen es durch Abwesenheit vom Hause oder sonstige Abhaltung nicht möglich war, diese Ehrenpflicht deutscher Frauen zu erfüllen, haben noch bis zum 1. Jan. 1916 Gelegenheit, ihren Beitrag bei der Zweigstelle der Deutschen Bank am Kaiserplatz auf Konto von Elisabeth Korff Frauendank 1915 einzuzahlen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)