Mittwoch, 1. Dezember 1915
Beschlagnahme von wollenen und halbwollenen Lumpen. Eine neue Bekanntmachung, die am 1. Dezember in Kraft tritt, befaßt sich mit der Beschlagnahme, Veräußerung und Verarbeitung von wollenen und halbwollenen Abfällen der Wirk- und Strickwarenherstellung. Danach sind alle wollenen und halbwollenen Lumpen und Abfälle in jeder Mischung und Farbe beschlagnahmt, soweit sie sich im Besitz von Personen befinden, die sich mit dem Handel oder der Verwertung der Lumpen und Abfälle gewerbsmäßig befassen. Haushaltungen werden von der Beschlagnahme nicht betroffen. Der Verkauf für Heereszwecke und an bestimmte, von der Kriegswollbedarfs-Aktiengesellschaft in Berlin zugelassene Betriebe ist erlaubt.
Eifelverein. Der Eifelverein wird seine Getreuen am nächsten Sonntag auf die Spuren der Römer und Germanen durch die Wälder zwischen Euskirchen und Rheinbach führen, wobei alte, teils verschwundene, teils noch deutlich erkennbare Ansiedlungen und Anlagen aufgesucht werden. Für fachkundige Erklärungen ist gesorgt. Die Fahrt geht durchweg über ebenes Gelände und bietet ungewöhnliche Ausblicke.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Kriegskinder. Um zahlreichen Anfragen gerecht zu werden, veröffentlichen wir nochmals die Bedingungen der Kriegskinderspende: Jede Frau, deren Kind nach dem 19. September 1915 geboren ist und deren Ehemann sich zur Zeit der Geburt im Heeresdienst befand oder gefallen, bzw. im Dienste gestorben ist, kann in einem kurzen Gesuch an Frau Kronprinzessin um Unterstützung bitten, doch ist zur Bewilligung nötig, daß die vorgenommenen Erhebungen den Nachweis wirklicher Bedürftigkeit ergeben. Die Adresse lautet: Kriegskinderspende. Privatkanzlei I. K. und K. H. der Frau Kronprinzessin, Potsdam, Neuer Garten. Der Unterschrift des Gesuches ist genaue Adresse, Angabe des Staates und der Provinz beizufügen.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Brotbücher als Kriegsandenken. Diejenigen, welche die Rückgabe des alten Brotbuches wünschen, um es als Kriegsandenken aufzubewahren, werden ersucht, dies dem städtischen Mehlamt Am Hof 1 schriftlich (Postkarte) unter Angabe des Bezirks und der Nummer des Brotbuches bis zum 5. Dezember dieses Jahres mitzuteilen. Die Brotbücher können alsdann in der Zeit vom 10 bis zum 15. Dezember dieses Jahres beim städtischen Mehlamt abgeholt werden.
Der Westerwald-Klub unternimmt am Sonntag, 5. Dezember, eine St. Nikolaus-Wanderung durch das Siebengebirge auf wenig bekannten Wegen, etwa 18 Kilometer. Abfahrt von Beuel Staatsbahnhof 8,19 nach Rhöndorf.
Weihnachtsliebesgaben. Die Ersatz-Abteilung des Telegraphen-Bataillons 3 in Koblenz beabsichtigt, wie im Vorjahre, auch in diesem Jahre Liebensgaben an die Telegraphen- und Fernsprech-Formationen, für die sie Ersatztruppenteil ist, zu senden. Die zahlreichen, auf allen Kriegschauplätzen befindlichen Formationen, weisen viele unbemittelte und familienlose Soldaten auf. Damit auch sie fühlen, daß in der Heimat an sie in Liebe und Dankbarkeit gedacht wird, möchte die Abteilung sie mit einer kleinen Weihnachtsspende erfreuen. Die Abteilung bittet wohlwollende Gönner um gütige Unterstützung hierbei. Gaben werden von dem Geschäfts-Zimmer der Ersatz-Abteilung des Telegraphen-Bataillons 3 in Koblenz, Bardelebenstraße 46/52 entgegengenommen. Pakete für bestimmte Mannschaften müssen mit genauer Adresse versehen sein. Es wird gebeten, Geldspenden an den Adjutanten der Abteilung gelangen zu lassen.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)