Sonntag, 17. Oktober 1915

   

Verkaufszwang im Lebensmittelhandel. Der Gouverneur der Festung Köln hat eine Bekanntmachung erlassen, in der darauf hingewiesen wird, daß die Abgabe von notwendigen Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen in den im Kleinverkauf üblichen Mengen gegen Barzahlung nicht verweigert werden darf.

Ein Polizeibeamter hatte sich gestern vor der Strafkammer zu verantworten, weil er einen Mann, den er zur Feststellung seiner Person auf die Wache bringen wollte, unterwegs gestoßen und beschimpft haben sollte. Das Gericht verurteilte den Beamten wegen tätlicher und wörtlicher Beleidigung zu 75 M. Geldstrafe.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  Anzeige im General-Anzeiger vom 17. Oktober 1915   Anzeige im General-Anzeiger vom 17. Oktober 1915Anzeige im General-Anzeiger vom 17. Oktober 1915

Ein Polizeisergeant von hier wurde gestern von der Strafkammer wegen tätlicher Beleidigung zu 75 M. Geldstrafe verurteilt. Er hatte einen jungen Mann, der einem Knaben eine Ohrfeige gegeben hatte, zur Feststellung seiner Persönlichkeit auf die Wachtstube in die Infanterie-Kaserne gebracht und ihn unterwegs verschiedene Male geknufft. Der junge Mann war vom Schöffengericht wegen Mißhandlung des Knaben zu drei Mark verurteilt worden.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 17. Oktober 1915Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 17. Oktober 1915Godesberg, 16. Okt. Der Gemeinderat nahm ein eisernes Hindenburg-Relief als Geschenkt eines hiesigen Bürgers dankbar an. Das Relief soll am Rheinufer aufgestellt werden.

Godesberg, 16. Okt. Die Rotekreuz-Zentrale (Rheinallee) wird mit einem Kostenaufwand von rund 10.000 Mk. dafür Sorge tragen, daß jedem Soldaten der Bürgermeisterei Godesberg ein Weihnachtspaket in ansehnlichem Werte zeitig zugestellt wird.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Von Nah und Fern.“)

    

Strafkammersitzung. Ein Polizeibeamter war angeklagt, einen Schriftsetzer mißhandelt zu haben. Der Beamte war zur Festnahme des Schriftsetzers geschritten und sollte ihn beim Transport zu einem Wachtlokal mißhandelt und obendrein beschimpft haben. Das Gericht nahm jedoch an, daß der Beamte nicht die Absicht gehabt habe, den Mann zu mißhandeln, sondern daß nur eine Beleidigung vorliege. Der Beamte wurde zu einer Geldstrafe von 75 Mark verurteilt. (...)

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)