Freitag, 21. Mai 1915

  

Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 21. Mai 1915Variété-Theater „Sonne“. In der „Sonne“ ist jetzt wieder R. Krauß – Segommer eingekehrt, der sich bei seinem zweimaligen Auftreten als ein wahrer Universalkünstler der Variétébühne erweist und sein Publikum mit Deklamationen, lustigen Zauberkunststücken und in der zweiten Nummer „Zeppelin kommt“ als erstaunlich guter Bauchredner und Verwandlungsschauspieler vortrefflich zu unterhalten versteht. Hans Lederer ist hier schon bekannt und beliebt genug, daß es genügt seinen Namen zu erwähnen, um das Programm zu empfehlen. Er bringt eine Reihe neuer und schlagkräftiger Kuplets, die er wieder sehr wirkungsvoll vorträgt. Weiter nennt man die Tänzerin Thea Seranti, die Sängerin Olga Heyn und vor allem die Xylophonvirtuosin Else Ramacher, die über eine unglaubliche Technik des Xylophonspielens verfügt und aus dem spröden Instrument z.B. in der Ouvertüre zu „Dichter und Bauer“ ganz eigenartige und fein abgestufte Klangwirkungen herausholt.

Erpressung. Vor dem Kriegsgericht in Köln hatte sich ein 40jähriger Geschäftsmann aus Bonn wegen versuchter Erpressung zu verantworten. Der Mann ist geschieden und suchte durch die Zeitung eine neue Frau. Er wurde so mit einer geschiedenen Frau in Köln bekannt und verlobte sich mit ihr. Die Verlobung wurde nach halbjähriger Dauer von der Frau aufgehoben. Nunmehr verlangte der abgesetzte Bräutigam von ihr die Vergütung der infolge des Brautstandes ihm erwachsenen Auslagen, widrigenfalls er die Frau in ihrem Bekanntenkreise am Wohnort ihres vormaligen Gatten „bekanntmachen“ werde. Die Frau zahlte auf diese Drohbriefe hin ihrem ehemaligen Verehrer 100 M. und stellte ihm zudem für später ein Schweigegeld von 500 M. in Aussicht. Die Staatsanwaltschaft bekam von der Angelegenheit Kenntnis. Die Folge war die Anklage wegen Erpressung. Nach dem Urteilsspruch hat der Angeklagte sich der vollendeten Erpressung schuldig gemacht und wurde, weil er einschlägig schon einmal bestraft ist, zu vier Monaten Gefängnis verurteilt.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  

Anzeige im General-Anzeiger vom 21. Mai 1915Die übliche Blumenverteilung an Schulkinder hat vorgestern nachmittag in den einzelnen Schulen des Stadtbezirks stattgefunden. Nicht weniger als 2000 Blumentöpfe waren vom Gartenbauverein zur Verfügung gestellt worden, die den Schulkindern in Pflege gegeben wurden.

Zum Verkauf von Brot. Der Oberbürgermeister macht in der heutigen Nummer unseres Blattes bekannt, daß mit Rücksicht auf die bevorstehenden Pfingstfeiertage den Bäckereien und Brotfabriken im Stadtbezirk Bonn gestattet wird, bereits am Samstag den 22. ds. Mts. Brot für die Woche vom 23. bis 29. Mai zu verkaufen. Die verkauften Brotmengen sind für Sonntag den 23. Mai einzutragen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

  

Verbot des Photographierens usw. Nach einer Bekanntmachung des Gouverneurs ist das Photographieren, Zeichnen, Malen oder sonstige Abbilden der Rheinbrücken, Befestigungs- und Eisenbahnanlagen, der Luftschiffhallen, Luftschiffe und Flugzeuge, der Truppentransporte, der Geschütze und aller anderen militärischen Ausrüstungsstücke verboten. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 9 Ziffer b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4.6.1851, falls die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)