Mittwoch, 12. Mai 1915
Annahme von Schenkungen. Herr Dr. Georg Böker zu Bonn hat für die Zwecke der sozialen Fürsorge für Kriegswitwen und –Waisen ohne Unterschied der Konfession der Stadt den Betrag von 5000 Mark zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag soll in erster Linie dazu verwandt werden, Bonner Kriegswaisen Beihilfen zu gewähren zu ihrer Erziehung sowie zur Erlernung eines Handwerks. Ferner darf das Geld Verwendung finden, um Erwerbstätigkeit u. Berufstätigkeit der Kriegswitwen zu fördern. – Solange nicht ein in Verbindung mit der Stadtverwaltung arbeitender besonderer Ausschuß für Soziale Kriegsfürsorge besteht, soll der Ausschuß der „Kriegshilfe“ die Verwaltung führen und berechtigt sein, das Geld für die genannten Zwecke zu verbrauchen. – Für die Hinterbliebenen im Felde gefallener Krieger der Stadt Bonn hat Herr Dr. ju. Ewald E. Dieckerhoff, Neuyork, der Stadt Bonn den Betrag von 1000 Mark gestiftet.
Bonner Turnverein. Der zur deutschen Turnerschaft gehörende Kreis VIII b (Niederrhein) hat für seine ihm angeschlossenen Turnvereine auf Christi Himmelfahrt einen Wandertag angesetzt. Auf dieser Wanderung soll unter den Teilnehmern eine Sammlung veranstaltet werden, deren Erträgnis bestimmt ist, für die Aermsten der Armen unserer wackeren Feldgrauen verwendet zu werden, die im Feldzug erblindet sind. In seiner letzten Versammlung hat der Bonner Turnverein beschlossen, der Aufforderung seines Kreisausschusses zu folgen. Er veranstaltet mit allen seinen Abteilungen eine Turnfahrt in das Tal des Katzenlochbaches, die vom Baumschulwäldchen ausgeht. Die Mehrzahl der Mitglieder des Bonner Turnvereins steht zwar im Felde, immerhin ist eine, wenn auch kleine Anzahl älterer Mitglieder vorhanden, auf deren Teilnahmen an der Turnfahrt gerechnet wird, in Anbetracht des guten Zweckes, der mit ihr verbunden ist. Die Frauenabteilungen des Vereins werden auch an der Wanderung teilnehmen.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Blumenpflege in den städtischen Schulen. Auch in diesem Sommer gibt der Gartenbauverein durch Vermittlung der städt. Schulbehörden wiederum eine Anzahl Topfpflanzen zur Pflege an Schülerinnen und Schüler ab, um dann im Herbste für die beste Behandlung Auszeichnungen zu verleihen. Auf diese Weise werden die Kinder nicht nur zu einer guten Blumenpflege angespornt, sondern es wird in ihnen auch jene Natursinnigkeit geweckt und gefördert, mit welcher jeder gemütvolle Mensch, insbesondere aber das leicht empfängliche Kindergemüt die Pflanzen und Tiere in ihrer Entwicklung mit Teilnahme und Freude betrachtet. Es ist umso höher zu bewerten, als gerade jetzt zur Frühlingszeit auch vielfach wieder die alten Klagen über Beschädigungen an blühenden Pflanzen, sowie über das Aufsuchen und Ausheben der Vogelnester und das Aufsuchen von Eidechsen, Fröschen u. dergl. seitens der Kinderwelt zum Schmerze aller Naturfreunde anheben.
„Der Ruß hat Läus’; Mut hat der Preuß“. Solchergestalt hat ein dichterisch Veranlagter seinen augenblicklichen Gefühlen mit Kreide an einem Haus am Hof Luft gemacht.
Eine schnapslose Zeit. Bekanntlich ist der Ausschank von Branntwein und Likören an Sonn- und Feiertagen, sowie an den vorhergehenden und nachfolgenden Tagen verboten. Durch den morgigen Christi-Himmelfahrtstag tritt eine Einschränkung des Schanpsverkaufs derart ein, daß in der Zeit von Samstag, 8. Mai bis Dienstag, 18. Mai nur an einem einzigen Tag der Ausschank von Schnaps erlaubt ist. Dieser „Ausnahmetag“ war der gestrige Dienstag. Vor Dienstag, 18. ds. Mts. gibt’s also kein Schnäpschen mehr.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Sonntagsruhe am Himmelfahrtstage. Zahlreiche Anfragen veranlassen uns zu der Meldung, daß der morgige Tag Christi Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag ist. Die Sonntagsruhebestimmungen finden also an diesem Tag entsprechende Anwendung.
Die hundertjährige Zugehörigkeit der Rheinlande zur Krone Preußens soll nach einer Verfügung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz an allen Schulen feierlich begangen werden. Die Feier findet am 15. Mai statt, an dem Tage, an welchem vor 100 Jahren die Vertretung der Rheinlande zum erstenmale in Aachen ihrem neuen Landesherren Friedrich Wilhelm III. ihre Huldigung dargebracht hat.
Das Licht- und Luftbad hält heute abend 8 Uhr im Hähnchen seine Hauptversammlung ab.
Das öffentliche Photographieren, Zeichnen, Malen usw. ist innerhalb des Befehlsbereichs der Festung Köln nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Polizei-Präsidenten gestattet.
Die Saat steht gut. Vom Lande schreibt man uns: Nach dem fruchtbaren Regen der vergangenen Woche haben die Feldfrüchte sich sehr verbessert. Roggen, Weizen und Hafer stehen gut. Da auch der Stand der Heu- und Kleefelder zu den besten Hoffnungen berechtigt, wird der Mangel an Futter bald behoben sein. In den Obstgärten blühen die Bäume wie in ganz selten guten Jahren.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)