Sonntag, 9. Mai 1915
Wahrsagern, Phrenologen und ähnlichen Personen hat der kommandierende General des 8. Armeekorps öffentliche Anpreisungen untersagt; dazu gehört auch das Einrücken von Anzeigen in die Zeitungen und das Aushängen von Schildern.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Bonner Frauenverein. Am gestrigen Samstag fand die Hauptversammlung des Bonner Frauenvereins unter der Vorsitze der Präsidentin, Frau Justizrat Conzen, statt. Die Vorsitzende sprach von dem Ernst der großen Zeit, die unter dem Zeichen des Schwertes steht und deren Einwirkung auf den Verein nicht ausgeblieben ist. Die Einnahmen flossen spärlicher, Geschenke blieben fast ganz aus, die Anforderungen aber stiegen und so war es schwer, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen. Sie berichtete, daß gleich zu Anfang des Krieges der Bonner Frauenverein sich dem Vaterländischen Frauenverein angeschlossen habe und daß fast alle aktiven Mitglieder sich an dessen Aufgaben beteiligt haben. Der in gab seinem vaterländischen Empfinden ferner Ausdruck durch die Zeichnung der Reichsanleihe im Betrag von 3000 Mark. Die Vorsitzende gedachte in warmen Worten der am 6. April gestorbenen Frau Karl Wolter, sie rühmte deren seltene Pflichttreue und nie erlahmende Arbeitskraft, ihr Verständnis für die Not und die Sorgen der Armen, ihre Opferwilligkeit im Verkehr mit allen Notleidenden, ihr liebenswürdiges Wesen im Vereinsleben. Ihr Gedenken wird weit über das Grab hinaus treu im Verein weiterleben. (...)
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Abgabe von Dünger! Das Festungsproviantamt in Metz hat eine große Menge Kunstdünger abzugeben. Der Preis beträgt für eine Tonne 3 Mark frei Waggon Metz. Landwirte und Liebhaber landwirtschaftlicher Vereine werden auf den billigen Bezug von Kunstdünger aufmerksam gemacht und wollen sich mit dem Festungsproviantamt in Metz in Verbindung setzen.
Eine empfindliche, aber gerechte Strafe verhängte gestern das Schöffengericht unter Ausschluß der Oeffentlichkeit über zwei Frauen von Bonn, deren Männer im Felde stehen, weil die Angeklagten sich einem unsittlichen Lebenswandel hingegeben hatten. Sie wurden zur gesetzlichen Höchststrafe von je sechs Wochen Haft und Ueberweisung an die Landespolizeibehörde verurteilt.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)