Samstag, 6. März 1915

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 6. März 1915Die Stadtverordneten stimmten in der gestrigen Sitzung der Verminderung der Bäume in der Argelanderstraße zu, ebenso der Verlegung der Schlachtviehmärkte. Die Hundesteuer wurde auf 30, für den zweiten und folgenden Hund auf 40 Mark erhöht, zahlbar in vierteljährlichen Raten. Frei von der Steuer sind die Ziehhunde, Wachthunde in alleinstehenden Häusern und Hunde, die zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt werden. Die anderen Punkte der Tagesordnung, wie Schulgelderhebung, Einstellung von Hilfsmannschaften für die Polizei, Gemeindebesteuerung der zum Kriegsdienst eingezogenen Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes wurden genehmigt. Der Antrag Cosack, betr. Abänderung der Verordnung für Veranlagung und Erhebung der direkten Steuern und die Verteilung des Steuerbedarfs wurde in umgeänderter Fassung angenommen. Außer der Tagesordnung wurde noch eine Anfrage der Stadtv. Kalt betr. Petroleumverbrauch erledigt. Es wurde der Verwaltung empfohlen, Petroleum von Rumänien zu beziehen. Mit dieser Frage wird sich die Teuerungskommission beschäftigen.

Goldsammlung. Wer in dem Zigarrengeschäft von Peter Linden zwei Wohlfahrts- und zwei Rheinische Lose kauft und Goldgeld in Zahlung gibt, erhält die vier Lose statt für 8 Mark für 7 Mark. Das Goldgeld wird der Reichsbank übergeben. Bis jetzt sind 5.000 Mark in Gold der Reichsbank von P. Linden zugeführt worden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 6. März 1915Ausschankverbot von Trink-Branntwein an Militärpersonen. Nach einer Bekanntmachung des Gouverneurs der Festung Köln in der heutigen Nummer unseres Blattes ist jeder Ausschank von Trink-Branntwein, Kognak, Arrac, Rum, Likör, sowie der hieraus bereiteten Getränke, wie Grog, Punsch u. dergl. an Militärpersonen aller Dienstgrade in der Zeit von 7 Uhr abends bis 10 Uhr vormittags verboten. Der Ausschank darf auch nicht durch Automaten erfolgen. Außerhalb der verbotenen Zeit darf der Ausschank an Militärpersonen nur zum sofortigen Genuß auf der Stelle und gegen Barzahlung, auch nicht durch unentgeltliche Ueberlassung erfolgen. Gänzlich untersagt ist der sonstige Verkauf von Trink-Branntwein jeder Art und jeder Preislage, von Weingeist und Sprit in verkorkten und verkapselten Flaschen oder in sonstigen Gefäßen an Militärpersonen, auch der Verkauf durch Vermittlung von Zivilpersonen. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Diese Verordnung tritt mit dem 5. März 1915 in Kraft.

5 % Kriegsanleihen. Die Unkündbarkeit der Reichsanleihe bis 1924 wird vielfach insofern mißverstanden, als man glaubt, mit dem Erwerb der Kriegsanleihe sei das Geld für zehn Jahre festgelegt. Freilich kann es dem Reich gegenüber nicht gekündigt werden; doch ist immer Gelegenheit, durch Verkauf der Anleihe oder Beleihung zu jeder Zeit das Kapital wieder flüssig zu machen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Kartoffelteuerung! Wenn Hunde schon ihre Klage anbringen dürfen, so ist dies gewiß einer Mutter von acht Kindern gestattet, wenn sie anfragt, warum die Stadtväter nicht dafür sorgen, daß die armen Hausfrauen Kartoffeln in den Keller bekommen, und zwar zu mäßigen Preisen. Die Preise sind jetzt bei den Händlern auf 7,50 M. und im Kleinverkauf auf 8 Pfg. gestiegen. Da ist es nicht mehr möglich, mit einem Verdienst von 5-6 M. auszukommen, wenn man täglich zwei Kriegsbrote und 10-12 Pfund Kartoffeln gebraucht. Das Gemüse ist auf dem Markt auch bald nicht mehr zu bezahlen und das nötige Fett zum Kochen sehr teuer. Wo bleibt dann noch etwas für Kleider, Schuhe und Miete übrig? Von Fleischessen kann schon gar keine Rede mehr sein. Also bitte ihr Herren Stadtväter, sorgt für Kartoffeln zu mäßigen Preisen. Eine sparsame Hausfrau.

 (Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Sprechsaal“)

 

Anzeige im General-Anzeiger vom 6. März 1915Der Bonner Wehrbund veranstaltet am Sonntag nachmittag für seine Mitglieder einen Gepäckwettmarsch. Marschiert wird einzeln und in Gruppen. Das Gepäck beträgt für Mitglieder unter 18 Jahren 40 Pfund, für solche von 18 und mehr Jahren 45 Pfund. Das Gepäck wird von 2 Uhr ab auf dem Arndtplatz abgewogen. Der Marsch geht von dort nach Rolandswert und wieder zurück.

Frühlingsboten. Die städtischen Rhein-Badeanstalten sind aus dem Oberwinterer Hafen, wo sie alljährlich überwintern, wieder hier eingetroffen und an ihrer alten Stelle verankert worden.

Vaterländische Reden und Vorträge. Den nächsten Vortrag hält am kommenden Mittwoch abend Herr Geheimrat Professor Dr. Bonnet um 8 ½ Uhr in der Aula des Städtischen Gymnasiums über „Die Hand und ihr Ersatz“. Der Vortrag wird durch Lichtbilder verdeutlicht. Bei den großen Aufgaben, die der Krieg gerade der medizinischen Wissenschaft heute stellt, braucht wohl kaum darauf hingewiesen zu werden, in einer wie nahen Beziehung dieses Thema zu den Opfern steht, die der Feldzug im Osten, Westen und zur See von uns fordert. Dieser Vortrag wird der letzte der ersten Reihe sein. Nach ihm tritt in den Vaterländischen Reden und Vorträgen gemäß den akademischen Osterferien eine längere Pause ein. Die Vorträge sollen aber zu angemessener Zeit in einer zweiten Reihe wieder aufgenommen werden, die sich alsdann der sich beständig fortentwickelnden politischen Lage anpaßt, die ja heute bereits eine ganz andere geworden ist als zu der Zeit, da die vaterländischen Reden und Vorträge ins Leben gerufen wurden.

Eine Kinderkrippe in Beuel. Der Vaterländische Frauenverein des Landkreises Bonn beabsichtigt in Beuel am 15. März eine Kinderkrippe zu eröffnen. Die Gemeinde Beuel hat die Räume der Quarzfabrik (a. d. Haltestelle Pützchen) welche bei Ausbruch des Krieges als Lazarett hergerichtet wurde, nun für diesen Zweck überlassen. In der Krippe werden Säuglinge und Kinder im Alter bis zu 2 Jahren aufgenommen, deren Mütter Arbeits- oder Krankheitsnachweis beibringen können. Als Entgelt müssen täglich 20 Pfg. bei Abgabe der Kinder gezahlt werden. Die Kinder erhalten in der Krippe 4 Mahlzeiten (9, 12, 3 und 6 Uhr) und werden unter Leitung einer ausgebildeten Säuglingsschwester gepflegt. Die Krippe ist morgens 8 Uhr geöffnet, bis ½ 7 Uhr abends müssen die Kinder abgeholt sein. An Sonn- und Feiertagen bleibt die Krippe geschlossen. Aenderungen bleiben vorbehalten. Die Bürger Beuels werden höflich gebeten, nach Kräften ein Scherflein zu dieser Einrichtung beizusteuern. Besonders willkommen sind noch: Kinderwäsche, Kinderbetten oder Körbe, Gummiunterlagen, Kinderbadewannen, Kindermöbel wie: Stühlchen, Laufrahmen usw. und möglichst abwaschbares Spielzeug.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)

Anzeige in der Deutschen Reichs-Zeitung vom 6. März 1915

Der Sicherheitsdienst im Stadtgebiet Bonn ist, wie in der gestrigen Stadtverordnetensitzung bekannt wurde, um 46 Beamte, die zum Kriegsdienst einberufen sind, vermindert; sie sollen durch 12 Hilfsschutzleute ersetzt werden, für die die Finanzkommission einen Tagelohn von 4 Mark vorgeschlagen hat. Stadtverordneter Mengden schlug aus Billigkeitsgründen Feldhüter und Nachtwächter vor. Die Versammlung entschied sich aber für den Vorschlag der Finanzkommission und bewies damit entschieden mehr soziales Verständnis. Es ist erstaunlich, wie Stadtverordnet, die, wie man zu sagen pflegt, größtenteils von „kleinen Leuten“ gewählt worden sind, oft so wenig Verständnis für deren Lage aufbringen. Der Ersatz für die ins Feld gerückten Sicherheitsbeamte erscheint übrigens durchaus ungenügend. Die Verminderung um 34 Mann muß und wird sich schon irgendwie fühlbar machen. Oder war dieser Beamtenkörper bisher zu groß? – Urban.

(Volksmund, Rubrik „Bonner Angelegenheiten“)