Dienstag, 2. Februar 1915
Anthropologische Gesellschaft. In der heutigen Sitzung um 8 ½ abends im Hörsaal des physiologischen Instituts (Nußallee) wird Herr Professor Dr. Küster über „Zauberpflanzen“ reden.
In den Lichtspielen (Stern) werden in dieser Woche außer dem übrigen guten Progarmm zwei Dramen: „Die Nordlandrose“ mit Henni Porten in der Hauptrolle und das Detektiv-Drama: „Vampyre der Großstadt“ gegeben, die das Interesse der Zuschauer bis zum Schluß fesseln werden.
Das Metropoltheater bietet in dieser Woche seinen Besuchern den Genuß, die bekanntesten Filmschauspieler handelnd zu sehen. Asta Nielsen und Waldemar Psylander spielen die Hauptrollen in dem Sensationsdrama: „Der schwarze Traum“ von Urban Gad; Wanda Treumann und Riggo Larsen in dem sozialen Roman „Frida“. Außerdem wird ein Kriegsdrama von der Westfront: „Das Jahr 1915“ gegeben.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Zusammenstellung der bei Geldsendungen an deutsche Kriegs- und Zivilgefangenen in Frankreich zu beachtenden Leitsätze. Für deutsche Krieg- und Zivilgefangene in Frankreich bestimmte Geldsendungen gelangen am sichersten mittels einer Postanweisung in die Hände der Empfänger. Postanweisungen werden gebührenfrei befördert, wenn sie an der Stelle, die sonst für Freimarken dient, den Vermerk „Kriegsgefangenensendung. Taxfrei“ tragen. Sie sind auf der Vorderseite des für den Auslandsverkehr bestimmten Formulars mit der Adresse der Oberpostkontrolle in Bern (Schweiz) zu versehen; auf der Rückseite des Abschnittes ist die Adresse des Empfängers der Geldsendung genau anzugeben. Als Empfänger ist niemals der Kommandant oder ein Verwaltungsbeamter des betreffenden Gefangenenlagers zu bezeichnen, sondern allein nur der Gefangene, für den die Geldsendung bestimmt ist. Die Angabe des Aufenthaltsortes des Gefangenen ist zur schnelleren Ueberkunft der Sendung sehr wichtig; falls der Ort nicht bekannt ist, kann die Postanweisung auch ohne dessen Angabe abgesandt werden, der Ort wird dann im französischen Kriegsministerium ermittelt; wenn bekannt, ist wenigstens die „Region“ anzugeben, in der der Gefangene sich aufhält. Die Postanweisungen sind schon bei den deutschen Aufgabe-Postanstalten auf Frankenwährung einzuliefern. Für 100 Franken sind dabei, wie bei den alten Postanweisungen nach der Schweiz, nach dem wechselnden Kriegskurse, seit dem 15. Dezember 87 Mk. einzuzahlen. Bei der Ausstellung der neuen Postanweisung in Bern werden für 102 Franken nur 100 Franken gerechnet. Größere Geldbeträge werden wahrscheinlich nicht auf einmal den Gefangenen ausgehändigt werden. Daher sind öftere Geldsendungen in kleinen Beträgen den minder häufigen Sendungen größerer Beträge vorzuziehen.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Ermittlung von Kriegsgefangenen.
Gestern abend fand bei Lücking, Poppelsdorfer Allee, eine Aussprache der Angehörigen von Kriegsgefangenen statt. In derselben gab Herr Oberbergamtssekretär Zinneke Auskunft über früher erhaltene Anfragen. Aus französischen Lagern waren Verzeichnisse von Gefangenen der Regimenter Nr. 25, 28, 29, 53 und 65 eingetroffen, deren Namen verlesen wurden. Aus England einige Namen des Regiments Nr. 53. Von Lourdes war der Tod eines Gefangenen mitgeteilt, nicht aber die Ursache. Sterbe-Urkunde, Papiere usw. gestorbener Gefangener gehen in Frankreich nach Paris, die Angehörigen erhalten die Dokumente später auf diplomatischem Weg. In Casablanca beschäftigt man deutsche Soldaten mit Straßenbau. Sie erhalten 10 Cts. An Geld und gutes Essen. Im Briefverkehr mit Gefangenen wurde empfohlen sparsam zu sein, d.h. höchstens zwei Seiten zu schreiben, und jede Woche einmal. In Frankreich wird in verschiedenen Lagern eine kleine deutsche Zeitung gedruckt und verteilt, deren Mitteilungen aber wahrscheinlich gefärbt sind. Ferner ist festgestellt worden, daß Pakete ohne beigelegte Lebensmittel und Zigarren angekommen sind. Paketsendungen dürfen Briefe nicht beilegt werden und die Paketadresse den Vermerk „Kriegsgefangenen-Sendung“ tragen. Die Beförderung ist portofrei. Her Zinneke verlas eine alte französische Verordnung, die noch heute gültig ist und eine gute Behandlung Kriegsgefangener, sowie Freilassung von Sanitätssoldaten und Feldgeistlichen vorsieht.
In mehreren Feldpostbriefen klagen unsere Soldaten im Felde darüber, daß die Flanell-Leibbinden unzweckmäßig seien, weil sie dem Ungeziefer lästigen Aufenthalt gewähren. Ja, sie weisen aus diesem Grunde Flanellbinden zurück und bitten um gestrickte Binden. Daß letztere aus vielen Gründen – größere Elastizität, Durchlässigkeit für die Hautausdünstung und den Zutritt der Luft usw. – zweckmäßiger sind, als die fester gewebten und dichten Flanellbinden, ist keine Frage. – Dagegen werden auch die letzteren dem hier gerügten Uebelstande bezüglich des Ungeziefers entgehen, wenn man sie nicht unmittelbar auf der Haut, sondern über Hemd und Unterhose trägt und, falls man in einem Bette schläft, sie überhaupt ablegt. Dann ist eine Flanellbinde im Winter immer noch besser, als gar keine.
Hier der Tod – dort Belustigung und Vergnügen. Aus unserem Leserkreise wird uns der Brief eines Soldaten aus dem Felde zum Abdruck zur Verfügung gestellt, dem wir folgende Stelle entnehmen:
„Wie Ihr schon wißt, sind hier furchtbare Kämpfe. Hier bluten und sterben die Soldaten, aber in Bonn und in anderen Städten werden in dieser ernsten Zeit – wie ich aus der Zeitung sehe – Konzerte, Theatervorstellungen und andere Belustigungen abgehalten. Das begreife ich einfach nicht. Es wäre am besten, Ihr schicktet mir keine Zeitung mehr. Ich bitte, schickt mir auch keine mehr. Ich will sie nicht mehr lesen...“
Ernste künstlerische Veranstaltungen, die der Erhebung und Belehrung dienen, sind auch vom vaterländischen Standpunkt zu begrüßen und erfahren sicher nicht die Mißbilligung unsrer Krieger. Bühnenaufführungen von „Wie einst im Mai“ und Veranstaltungen ebenso seichter Art sind aber in dieser Zeit abscheuliche Geschmacklosigkeiten. Müssen wir warten, bis unsere Soldaten uns darauf aufmerksam machen?
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)