Freitag, 11. Oktober 1918

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 11. Oktober 1918Abgesagte Tagungen. Mit Rücksicht auf die schicksalsschweren Entscheidungen, die in diesen Tagen fallen, haben verschiedene evangelische Verbände ihre für nächste Woche angesetzten Tagungen abgesagt. Der Gustav Adolf-Verein hat seine nach Berlin auf den 14. und 15. Oktober einberufene 5. Kriegstagung auf unbestimmte Zeit verschoben. Ebenfalls abgesagt hat der Evangelische Pressverband für Deutschland seine für die gleichen Tage in Leipzig vorgesehenen Versammlungen. Der Deutsche Protestanten-Verein verlegt seine ursprünglich für den 16. Oktober ausgeschriebene Tagung auf den 27. November.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

    

Die neuen Lebensmittelkarten
für die Zeit vom 21. Oktober 1918 bis 9. Februar 1919 und die Reichsseifenkarte für die Monate Februar bis Juli 1919 werden in den nächsten Tagen durch die Bezirksverwalter den Hausständen zugestellt. Die Umschläge der Lebensmittelkarten sind bereitzuhalten und den Bezirksverwaltern auf Verlangen auszuhändigen.
Anzeige im General-Anzeiger vom 11. Oktober 1918   Die alten Lebensmittelkarten verlieren mit dem 20 Oktober 1918 ihre Gültigkeit und sind zu vernichten, jedoch bleiben die Zusatzwarenkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter weiter bestehen.
   Die neuen Lebensmittelkarten sind nur gültig, wenn sie den Stempel „Lebensmittelamt Stadt Bonn Abt. VIII“ tragen.
[...]
Fleisch.
Am Samstag werden in den Metzgergeschäften Rindfleisch, Kalbfleisch, Leberwurst und Blutwurst verkauft. Für jede Person werden 150 Gramm, an Kinder unter 6 Jahren 75 Gramm Fleisch einschließlich Wurst verteilt.
Fett.
Auf die Abschnitte Butter und Fett der Speisefettkarte werden in der kommenden Woche 50 Gramm Butter ausgegeben.
Einkellerung von Kartoffeln.
Bürger, die Kartoffeln zum Einkellern wünschen, müssen sofort nach Empfang der neuen Lebensmittelkarten unter Vorlage des Lebensmittelkartenumschlages und der neuen Kartoffelkarten die Einkellerung im Zimmer 7 des Lebensmittelamtes beantragen.
   Der Kaufpreis für die Kartoffeln ist bei der Bestellung der Kartoffeln mitzubringen.[...]
Der Preis beträgt:
a) für Kartoffeln, welche die Besteller in eigenen Säcken am Lager Schlachthof selbst abholen, 9,50 Mk.,
Anzeige im General-Anzeiger vom 11. Oktober 1918b) für Kartoffeln, welche dem Besteller frei Keller angefahren werden, 11,50 Mk.
für den Zentner. [...]

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Nachrichten des Städtischen Lebensmittel-Amtes.“)

   

Wiederverwendung gebrauchter Briefumschläge. Das Reichspostamt hat im Hinblick auf die Knappheit der Briefumschläge jetzt erlaubt, gewöhnliche Briefsendungen zu befördern, auf deren Umschlägen die erste Aufschrift durch eine neue ersetzt ist. Die alte Aufschrift muß sorgfältig durchkreuzt oder durchstrichen sein. Die zweite Aufschrift muß deutlich und so eingerichtet werden, daß die Stempelabdrücke, postdienliche Vermerke und fReimarken nicht beeinträchtigt werden.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)