Freitag, 6.September 1918

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 6. September 1918Eine Kuh wurde gestern nacht in der Kaiserstraße von einem Manne getrieben. Als ein Polizeibeamter nach dem Woher und Wohin sich erkundigen wollte, lief der Mann fort und ließ die Kuh im Stich. Das Tier ist vorläufig in einen Stall des städtischen Schlachthofes gebracht worden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Buchenlaub als Tabakersatz zu Wucherpreisen. Die Korrespondenz der rhein. Landwirtschaftskammer bemerkt: Wenn Firmen geschnittenes und getrocknetes Buchenlaub als einen guten Rauchtabak, und zwar zu einem Preise verkaufen, der die Friedenspreise für echten Tabak um ein Mehrfaches übersteigt, und wenn dieser schwunghafte Handel sich ungestört unter den Augen der zur Wucherbekämpfung berufenen Behörden vollzieht, so muß man sich doch fragen, wer am meisten zu bedauern ist, die Käufer, die um ihr Geld betrogen werden, oder die Behörden, die es nicht fertig bringen, einem solchen unerhörten Schwindel Einhalt zu gebieten.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Die Anmeldung von Schweinen, die zur Hausschlachtung bestimmt sind, hat nach der Anordnung des Staatskommissars für Volksernährung, die in unserem heutigen Blatt veröffentlicht ist, bis zum 15. ds. Mts. zu erfolgen. Die Anmeldung hat mündlich auf dem Lebensmittelamt, Abteilung 11, Am Hof Nr. 7, zu geschehen. In ihrem eigensten Interesse werden die Besitzer von Schweinen auf die Notwendigkeit der Anmeldung besonders aufmerksam gemacht, da sonst die erforderliche Genehmigung zur Hausschlachtung späterhin nicht erteilt werden kann.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)