Montag, 29. Juli 1918

  

Bischof Dr. Moog ordnet an, daß am 4. August des Eintritts in das 5. Kriegsjahr in den Gottesdiensten gedacht werde. In der Begründung heißt es: Die Unversöhnlichkeit und der Vernichtungswille unserer Feinde zwingt uns, in das fünfte Kriegsjahr einzutreten. Wer hätte bei Beginn des Krieges voraussagen können, daß derselbe so lange dauern und dem deutschen Volke so unermeßliche Opfer an Gut und Blut auferlegen würde! Und doch müssen wir aus innerstem Herzen Gott danken, daß er bis hierher uns die Kraft gegeben hat, aufrecht zu stehen und an dem endlichen Siege unserer gerechten Sache nicht zu zweifeln. Auch in dem zu Ende neigenden Kriegsjahre haben wir wiederum unter dem Beistande des Allmächtigen wunderbare Erfolge erleben dürfen, vor deren Größe kommende Geschlechter mit Bewunderung stehen werden. Darum wollen wir in das neue Kriegsjahr mit Dank und Flehen zu Gott hineingehen, daß er uns im Verlaufe desselben den vor ihm aufrichtig ersehnten Frieden schenken, bis dahin aber unseren herrlichen Truppen und uns selbst im deutschen Vaterlande die Kraft und Freude weiteren Ausharrens und Opfersinns verleihen möge.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

  

Zur freiwilligen Abgabe entbehrlicher Männeroberkleider. Die Reichsbekleidungsstelle hat für die Altkleidersammlung, die bisher das gewünschte Ergebnis nicht gehabt hat, den Ablieferungstermin bis zum 15. August verlängert. Den Kommunalverbänden ist aufgegeben, von solchen Personen, die nicht durch die bereits erfolgte Ablieferung eines Anzugs von der Aufstellung eines Bestandsverzeichnisses befreit sind, innerhalb der festgesetzten Frist die Einreichung eines Bestandsverzeichnisses zu fordern und bei der nochmaligen Aufforderung zu bemerken: Wer trotz der Aufforderung überhaupt nicht oder nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist ein Bestandsverzeichnis einreicht oder darin wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10.000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben dieser Strafe kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Täters öffentlich bekanntzumachen ist; auch kann neben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

Die Vaterländische Vereinigung deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegsteilnehmer hielt gestern im Bürgerverein eine öffentliche Versammlung ab. Der Redner, Herr Heinz Ader – Godesberg, sprach in knapper, soldatischer Art über die Bestrebungen des Vereins. Zweck der Gründung ist, die ja auch der große deutsche Reichsbund für Kriegsbeschädigte anstrebt, völlige Sicherstellung des Kriegsbeschädigten nach seiner Entlassung vom Militär. Das Kaiserwort von 1914 hat sich dieser neue Verein, der Anfechtungen gewiß nicht aus dem Wege gehen kann, zum Grundsatz gemacht: „Wir kennen keine Parteien!“ Mit Recht bemerkte der Redner im Interesse der Kriegsverletzten: „Wir wünschen nur, daß man uns hilft, daß wir uns selbst helfen können!“ Herr Redakteur Emons führte demgegenüber aus, daß selbstverständlich mit der Rückkehr der Feldzugsteilnehmer in die Heimat die verschiedenen Interessen dieser wieder zur Geltung kommen müßten. Der Bankbeamte sei nicht in erster Linie Beschädigter, sondern Arbeitnehmer, und das gleiche gelte vom Schuster und Schneider. Deshalb seien diese Vereinigungen, wie sie jetzt zu Dutzenden aus dem Boden sprießen, temporäre Erscheinungen. Der Schuster werde mit Friedensschluß nicht bloß zu seinen Leisten, sondern auch zu seiner Arbeitsorganisation zurückkehren und in dieser seine wirtschaftlichen Forderungen vertreten. Lebhafte Erörterungen schlossen sich den verschiedenen Ausführungen an.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)