Samstag, 27. Juli 1918
Die Stadtverordneten nahmen in ihrer gestrigen, von Oberbürgermeister Spiritus geleiteten Sitzung Kenntnis von verschiedenen Stiftungen: 3000 Mark von einer ungenannten Firma für die Armen, ferner für die Kriegspatenschaft der Stadt Bonn von Frau Geheimrat Schede, Frau Geheimrat v. Franqué und Frau Geheimrat Garrè je 1000 Mark, von Wessels Wandplattenfabrik 5000 Mark und von den Vaterländischen Vereinigungen aus Mitteln der Arndt-Eiche 10.000 Mark. Wie Beigeordneter v. Gartzen mitteilte, sind für die Kriegspatenschaft bisher insgesamt 72.500 M. eingegangen. Für 209 Kinder sind insgesamt 46.000 M. auf Sparkassenbücher angelegt worden. Von bisher rund 950 Kriegswaisen sind rund 700 bedürftig; es möchten daher noch recht viele Stiftungen für die Kriegswaisen gemacht werden, damit jedem bedüftigen Kinde für seine spätere Ausbildung oder für seine Aussteuer ein kleines Kapital sichergestellt werden kann. – […]
Ein Kirchenkonzert zum Besten der Ludendorff-Spende findet, zugleich als Gedächtnisfeier für die verstorbenen Krieger, morgen, Sonntag, abend in der Schloßkirche statt. Aufgeführt werden Werke von Bach, Brahms, Karg-Elert, Mendelsohn, Reger und Wolf.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Kein Eingriff in die Wäsche der Privathaushaltungen. Gegenüber Gerüchten, wonach Erwägungen schweben wegen Beschlagnahme von Tischwäsche auch in Privathaushaltungen kann auf Grund von Erkundigungen an zuständiger Stelle mitgeteilt werden, daß derartige Pläne zurzeit auch nicht im geringsten gehegt werden. Man steht im Gegenteil auf dem Standpunkt, daß ein Eingriff in die Wäsche der Privathaushaltungen unter allen Umständen vermieden werden muß.
Verbot des Grünpflückens von Hülsenfrüchten. Wie der Oberbürgermeister bekannt macht, ist im Stadtkreise Bonn die Aberntung von Futtererbsen und Ackerbohnen als Frühgemüse nur mit Erlaubnis des Kommunalverbandes gestattet.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Ein Direktor eines hiesigen Stahlwerkes (Rüstungsindustrie) war angeklagt, Geheimschlachtungen in seinem Werke begünstigt zu haben. Er gab an, sich in einer Notlage befunden zu haben. Die Lieferungen hätten erfüllt werden müssen, die Arbeiter hätten aber bei der geringen Zuteilung von Lebensmitteln ihren schweren Aufgaben nicht nachkommen können. Er habe sich in einem Widerstreit der Pflichten befunden. Das Gericht sprach den Angeklagten frei.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)