Mittwoch, 24. Juli 1918
Flurschutzpatrouillen. Das Garnisonkommando hat sich auf Antrag der Stadtverwaltung bereit erklärt, zum Schutze der Felder auch in diesem Jahre wieder Flurschutzpatrouillen zur Verfügung zu stellen. Wie im Vorjahre, soll den Mannschaften zur Beschaffung von Erfrischungen für den Kopf und Tag ein Zuschuß von 1 M. gewährt werden.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Der Bonner Wochenmarkt war gestern ziemlich gut beschickt. Vorwiegend war wieder Grüngemüse, hiesiger Blumenkohl, Kopfsalat, Zwiebeln und Kleinzeug zu haben. Rot- und Weißkohl, Kohlrabien und Pilze in verschiedenen Sorten kommen seit einigen Tagen auch etwas reichlicher auf den Markt. (Die Pilzpreise sind reichlich hoch. Für Pfifferlinge verlangt man 3,50 Mk. das Pfund!) Vereinzelt waren auch wieder große Gurken, Möhrchen, Karotten und Rhabarber vorhanden. Hier und da waren auch Strauchbohnen zum Höchstpreis zu haben, ebenfalls fremde Tomaten, die trotz des sehr hohen Preises viel gekauft wurden, für das Pfund wurden zwei Mark verlangt. Für das diesjährige Frühobst im offenen Verkauf ist unser Wochenmarkt bisher leider überhaupt noch nicht in Frage gekommen. […] Im übrigen war der Verkauf recht flott. Der Großmarkt auf dem Stiftsplatz hatte wieder außer etwas Grüngemüse und Kopfsalat fast keine Zufuhren. Auch der städtische Verkauf auf dem Wochenmarkt hatte gestern nicht den sonst gewohnten flotten Zuspruch, da die Auswahl an Waren auch hier zu wünschen übrig ließ. Außer etwas Rot-, Weiß-, Spitzkohl, Zwiebeln, Möhrchen und Kohlrabien waren nur noch kleinere Mengen fremde Tomaten zu zwei Mark, fremde dicke Bohnen zu 40 Pfg. das Pfund und fremde Gurken zu 80 Pfg. das Stück zu haben.
Wegen Kindesmords hatten sich gestern der Friseurgehülfe Mathias Beissel aus Aachen und dessen Frau Petronella geb. Pütz, gebürtig aus Euskirchen, vor dem Außerordentlichen Kriegsgericht Köln zu verantworten. Die Angeklagten hatten in der Nacht zum 22. November ihr zwei Monate altes Kind in ihrer Wohnung hier in Bonn mit einem Kissen erstickt. Auf die Angabe der Mutter hin, daß das Kind an Herzschwäche und Krämpfen gestorben sei, stellte ein hiesiger Arzt eine diesbezügliche Bescheinigung (?) aus. Das Verbrechen wäre wohl niemals entdeckt worden, wenn nicht die Frau, von Eifersucht gegen ihren Mann getrieben, die Sache selbst der Polizei zur Anzeige gebracht hätte. Vor dem Kriegsgericht versuchte der Ehemann, die Schuld an dem Tode des Kindes seiner Frau zuzuschieben. Das Gericht verurteilte Beissel wegen Mordes zum Tode, seine Frau wegen Beihülfe zu acht Jahren Zuchthaus.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Wohltätigkeitsvorstellung. Auf die Vorstellung, die der Ausschuß des Soldatenheims am Mittwoch nachmittag 4½ Uhr im großen Saale des Bonner Bürger-Vereins veranstaltet, sei hiermit nochmals hingewiesen. Zur Aufführung kommt das große Ausstattungsmärchen: „Das Bonner Brückenmännchen“. Da der Reinertrag für das Soldatenheim bestimmt ist, darf mit einem zahlreichen Besuche gerechnet werden.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)