Samstag, 15. Juni 1918

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 15. Juni 1918Zugunsten der Ludendorff-Spende finden heute (Samstag) abend von ½7 bis 9 Uhr sowie am Sonntag vormittag ½12 Uhr bis 1 Uhr in der Poppelsdorfer Allee Konzerte statt, bei denen die durch Armbinden ausgewiesenen Sammler und Sammlerinnen Gaben für die Ludendorff-Spende in Empfang nehmen.

Kinovorstellungen zum Besten der Ludendorff-Spende. Am morgigen Sonntag finden in den hiesigen drei Kinos Vorstellungen auf Veranlassung des Ausschusses der Ludendorff-Spende für Schüler und Schülerinnen höherer Lehranstalten in der Zeit von ½12 bis 1 Uhr statt. U. a. gelangt in den Bonner Lichtspielen im Stern und im Metropol-Theater der Film „Uboote heraus“ zur Aufführung.

Beamtenbestechung. Ein Postschaffner aus Bonn und drei Eisenbahnbetriebsbeamte aus Beuel hatten sich gestern vor der hiesigen Strafkammer zu verantworten. Der Postschaffner, der als Feldwebel am Kriege mit Auszeichnung teilgenommen hatte, war nach seiner Entlassung aus dem Heeresdienst in der Feldwebelsuniform nach Belgien gefahren, um dort größere Mengen Lebensmittel und andere hier seltene Waren einzukaufen und nach Bonn einzuschmuggeln. Er benutzte für die Fahrt einen Militärfahrschein, den er sich auf unrechtmäßige Weise zu verschaffen gewußt hatte. Als er auf der Rückfahrt in Beuel ankam, wurde er auf Veranlassung einer Kölner Militärbehörde verhaftet, sein Gepäck wurde auf dem Beueler Bahnhofe festgehalten. Nach zwei Tagen wurde er aus der Haft entlassen. Er ging nun nachts zum Bahnhof Beuel und veranlaßte die drei Mitangeklagten durch größere Geschenke an Geld und Lebensmitteln, zu dulden, daß er seine Koffer öffnete und die wertvollsten Waren daraus entnahm. Der Postschaffner wurde wegen der betrügerischen Benutzung des Militärfahrscheins zu 600 M. Geldstrafe, wegen Bestechung zu fünf Monaten Gefängnis, von den drei Eisenbahnbeamten einer, der außer Lebensmitteln vor dem Oeffnen der Koffer schon Geld angenommen hatte, ebenfalls zu fünf Monaten Gefängnis, die beiden andern, die nur Lebensmittel genommen hatten, zu je 100 M. Geldstrafe verurteilt.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 15. Juni 1918Aufbringung der Männeranzüge. Die Stadt Bonn hat auf Anordnung der Reichsbekleidungsstelle 3040 Männeranzüge aufzubringen. Wenn diese Menge durch freiwillige Ablieferung nicht erreicht wird, so werden Zwangsmaßnahmen angeordnet. Bis jetzt ist die Ablieferung höchst geringfügig. Es sind noch nicht einmal 800 Anzüge dem Bekleidungsamt übergeben. Der Zeitpunkt für den Schluß der Ablieferung steht aber nahe bevor. Alle Familien, die in der Lage sind, einen Anzug zur Verfügung zu stellen, und das ist zweifellos der größte Teil, seien daher nochmals dringend aufgefordert, sofort mit der Ablieferung der Anzüge vorzugehen, die gut bezahlt werden. Sie seien aber auch nochmals eindringlich verwarnt, denn die später einzusetzenden Zwangsmaßnahmen werden ihnen große Unbequemlichkeiten bereiten. Zunächst wird eine Bestandsaufnahme von ihnen verlangt werden und aus dieser Bestandsaufnahme heraus wird dann beurteilt werden, was an überflüssigen Anzügen abgegeben werden muß und was verbleiben kann. Es liegt im Vorteile eines jeden, durch die freiwillige Ablieferung sich das Verfügungsrecht über seinen Bestand an Anzügen selbst vorzubehalten. Später wird ihm dieses Verfügungsrecht entzogen und seine Wünsche können dann nicht mehr berücksichtigt werden. Die Ablieferungsstelle für diese Anzüge befindet sich in der Altkleiderstelle, Martinstraße Nr. 18.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)