Mittwoch, 29. Mai 1918
Ernährung und Bekleidung.
Von heute ab wird sämtliches Frühgemüse in den Kreisen Köln-Stadt, Bonn-Stadt und Bonn-Land […] in Zwangswirtschaft genommen. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind nur Spinat und Salat. […]
Bei der Beförderung von Frühgemüse aller Art muß daher in den von der Absatzbeschränkung betroffenen Gebiete ein Beförderungsschein verwandt werden. […] Im Stadtkreise Bonn erfolgt die Ausstellung der Beförderungsscheine durch das Lebensmittelamt, Abteilung XII. Die Gemüsebauern werden hiermit nochmals auf die schwere Strafe hingewiesen, der sie sich aussetzen, wenn sie das Gemüse ohne Beförderungsschein fortbringen. Neben dieser Strafe findet jedesmal auch die Beschlagnahme statt. Von der Absatzbeschränkung bleibt unberührt der Absatz in Kleinhandelsniederlassungen und auf öffentlichen Märkten. Für den Verkehr zu benachbarten öffentlichen Märkten und Kleinhandelsniederlassungen wird die Beförderungsgenehmigung nach Bedarf widerruflich für unbestimmte Zeit und für unbestimmte Mengen durch das Lebensmittelamt erteilt. Nach dieser neuen Regelung müßte demnach der Marktverkehr in Bonn durch die Gemüsebauern aus dem Stadtkreise und auch aus den anliegenden Orten des Landkreises aufs beste beschickt werden, und es steht zu erwarten, daß endlich einmal wieder Verhältnisse geschaffen werden, wie sie vor dem Kriege üblich waren. Das Lebensmittelamt wird die Durchführung der Verordnung in rücksichtslosester Weise verfolgen, um endlich einmal die unhaltbaren Zustände im Gemüsewucher zu beseitigen. Im übrigen ist die Gemüseernte in diesem Jahre gut, und es steht zu erwarten, daß wir nicht wieder so große Schwierigkeiten wie im vergangenen Jahre durchzumachen brauchen.
Um den Mißständen, die sich im vergangenen Jahre bei dem frühzeitigen Herausmachen von Frühkartoffeln ergaben, entgegenzutreten, wird in diesem Jahre voraussichtlich durch den kommandierenden General und den Gouverneur ein Ausmacheverbot erlassen werden. Auch wird voraussichtlich vor dem 1. Juli noch ein Höchstpreis für Frühkartoffeln festgelegt werden. Im übrigen ist das Lebensmittelamt mit alten Kartoffeln noch gut versehen, so daß auch in diesem Jahre die schnelle Ernte der Frühkartoffeln nicht so herbeigesehnt wird, wie es im vergangenen Jahre der Fall war. […]
Die Abgabe von Herrenanzügen geht zunächst noch recht spärlich vor sich. Es kann jedoch jedem besseren Haushalt nur dringend empfohlen werden, baldmöglichst wenigstens einen Herrenanzug gegen Abgabebescheinigung in der Altkleiderstelle abzuliefern. Das städtische Bekleidungsamt legt gar keinen Wert darauf, daß diese Abgabe unentgeltlich erfolgt. Im Gegenteil, es ist Anordnung getroffen, daß die Preise für die Abgabe alter Sachen durchaus angemessen sind und weit über das Maß hinausgehen, was man zu Friedenszeiten zahlte. Wer jedoch glaubt, auf die unentgeltliche Abgabe seines Anzuges Wert legen zu müssen, der lasse sich bei der Altkleiderstelle den Betrag auszahlen und liefere ihn bei der Arndt-Eiche wieder ab. Dann tut er für die Witwen und Waisen von Bonner Kriegern das beste Werk. […]
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Aenderungen im Signaldienst bei Luftgefahr. Die Einrichtungen für den Signaldienst bei Luftgefahr sollen hier in Bonn in einigen Punkten verändert und verbessert werden. Eine unmittelbare Fernleitung von der Flakgruppe in Troisdorf nach dem Polizeiamt soll den Nachrichtendienst beschleunigen. An Stelle des Kirchengeläutes, der Dampfpfeifen und der Hornistensignale werden Signalbomben verwandt werden, und durch eine weitere dritte Sirene soll die Warnung lauter gestaltet werden. Die drei Sirenen werden dann voraussichtlich auf der Elisabethkirche, auf der Stiftskirche und auf der Marienkirche Aufstellung finden, die Signalbomben werden von den Kasernen in der Ermekeilstraße und in der Rheindorfer Straße von der Polizeiwache abgeschossen werden. Diese Einrichtungen kosten rund 10.000 Mark. Es soll angestrebt werden, alle Aufwendungen für den Signaldienst bei Fliegergefahr vom Reich oder Staat ersetzt zu erhalten.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Schließung zweier Mühlen. Auf Grund der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 ist die Schließung der Mühlen von Peter Land Bonn, Am Burggraben 38, und Salm und Hupperich, Bonn, Bonner Straße 18 vom 1. Juni 1918 bis auf weiteres angeordnet worden.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“