Freitag, 12. April 1918
Die Bekleidung der Verstorbenen. Die Kriegsamtstelle Koblenz teilt mit: Immer wieder wird beobachtet, daß Verstorbene nicht nur mit fast neuer Oberkleidung, sondern auch mit gut erhaltener Unterwäsche, mit Strümpfen und mit Schuhwerk bestattet werden, So schön an sich diese Sitte ist, so fordert doch die Notwendigkeit, unsere Vorräte an Web-, Wirk- und Strickwaren mit allen Mitteln zu strecken, daß mit dieser Sitte gebrochen wird. Auf die Erhaltung jedes einzelnen brauchbaren Kleidungsstückes kommt es heute an. Nur die Berücksichtigung der Gefühle der Hinterbliebenen hat es bis heute verhindert, daß noch nicht mit einem behördlichen Verbote eingegriffen worden ist. Alle bei einer Bestattung beteiligten Amtsstellen und Personen seien darauf hingewiesen, daß dieser Wandel geschaffen werden muß. Unsere Papiergarn-Industrie ist jetzt so weit fortgeschritten, daß sie im Stande ist, durchaus würdige Bekleidung für Bestattungszwecke zu liefern. Eine bestimmte Vorschrift kann für alle Fälle erlassen werden, in denen die Bestattung aus öffentlichen Kosten oder die Bekleidung des Verstorbenen aus fremden Mitteln und Beständen erfolgt. Hier ist darauf zu dringen, daß für die Bekleidung Papierstoffe genügen. Sollte der Tod durch eine ansteckende Krankheit erfolgt sein, so wird die beim Eintritt des Todes getragene Leibwäsche mit beerdigt oder verbrannt werden.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
Ihre Königl. Hoheit Frau Prinzessin zu Schaumburg-Lippe begeht am heutigen Tage ihren Geburtstag. Aus diesem Grunde hat das Rathaus geflaggt.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Nachrichten des städtischen Lebensmittelamtes.
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Fett.
Auf die Abschnitte Butter und Fett der Speisefettkarte kommen in der nächsten Woche voraussichtlich 60 Gramm Butter zur Verteilung.
Der Preis für ein Pfund Butter beträgt 4,15 Mk.
Kartoffeln.
Die ersten Frühkartoffeln sind in den letzten warmen Tagen im Stadtbezirke Bonn allgemein angebaut worden. Da die Frühkartoffeln in diesem Jahre im Verhältnis zum Vorjahre recht früh ausgepflanzt werden konnten, steht zu erwarten, daß bereits nach dem 20. Juni die ersten Frühkartoffeln geerntet werden.
Die Anpflanzung von Spätkartoffeln geschieht im Allgemeinen erst Anfang Mai. Wer noch keine Saatkartoffeln hat oder sein Land noch nicht für den Anbau hergerichtet hat, wolle sich daher beeilen, damit er in diesem Jahr noch recht früh in den Genuß der Ernte kommt. Bezugsscheine über Saatkartoffeln und Dünger (Kali und Thomasmehl) können im Zimmer 12 des Lebensmittelamtes in Empfang genommen werden.
Kartenausgabestelle.
Alle Veränderungen im Haushalte müssen nach den reichsbehördlichen Bestimmungen über die Abmeldung aus der Lebensmittelversorgung unverzüglich der Kartenausgabestelle des städtischen Lebensmittelamtes mitgeteilt werden.
Um die Haushaltsvorstände vor Unannehmlichkeiten zu schützen, weist das Lebensmittelamt darauf hin, daß auch Haushaltsangehörige, die zum Heeresdienst eingezogen oder in eine Krankenanstalt untergebracht werden, sofort in der Kartenausgabestelle des städtischen Lebensmittelamtes abzumelden und deren Lebensmittelkarten zurückzugeben haben.
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Warnung.
In der letzten Zeit ist ein Erzeugnis unter dem Namen Bergmanns Kohlensparer „Prometheus“ mit übertriebener Anpreisung in den Handel gekommen, das nach den Gutachten öffentlicher Untersuchungsämter ein völlig wertloses Erzeugnis ist und nach Anpreisung, Inhalt und Preis in schroffem Gegensatz zu dem wirklichen Geld- und Gebrauchswert steht. Vor dem Ankauf wird daher ausdrücklich gewarnt.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Lebensmittelverkauf. Bonn“)