Dienstag, 22. Januar 1918

  

Zur Behebung der Schuhnot, namentlich auf dem Lande, kommt als wesentlichstes Mittel die Ausnutzung des vorhandenen Oberleders bis zur letzten Möglichkeit in Frage. Ersatzsohlen, namentlich aus Holz, sind im Handel genügend zu haben. Schwierigkeiten entstehen aber dadurch, daß es den Schuhmachermeistern, welche bisher nur Leder verarbeitet haben, sehr schwer wird, die Ersatzsohlen in richtiger Weise zu verwenden. Um diesem Mißstande durch geeignete Maßnahmen möglichst abzuhelfen, hat der Kölner Regierungspräsident unter seinem Vorsitz eine Schuhkommission gebildet, der u. a. auch der Vorstand des Bekleidungsamts der Stadt Bonn, Stadtverordneter Gentrup, angehört. Die Kommission hat für den Regierungsbezirk in der Gewerbeförderungsanstalt für die Rheinprovinz in Köln, Maternusstraße 9, unter Leitung des Geheimen Regierungsrats Romberg eine Lehrwerkstätte für Schuhmachermeister eingerichtet, in der die Ausbesserung alter Schuhe und daneben auch die Herstellung neuer Schuhe unter Verwendung von Ersatzstoffen gelehrt werden. Die Kurse dauern jedesmal sechs Tage, von Montag bis Samstag. Als Lehrer wirken zwei Meister, die in der Lehrwerkstätte der Ersatzsohlengesellschaft in Berlin ausgebildet sind. Zu jedem Kursus sollen aus Köln, Bonn und den Landkreisen je drei bis vier Meister herangezogen werden, so daß etwa 40 an einem Kurse teilnehmen. Die Entsendung der Meister erfolgt durch die Kommunalverbände. Für die Unterbringung und Verpflegung der Kursusteilnehmer zu mäßigen Preisen kann durch das Entgegenkommen des katholischen Gesellenhospitiums in Köln Vorsorge getroffen werden. Durch die Kurse werden in kurzer Zeit die Schuhmachermeister im ganzen Regierungsbezirk in der Verwendung der Ersatzstoffe unterrichtet werden können.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

    

Die Kartoffelversorgung in Bonn. Es dürfte die Bürgerschaft interessieren, in welcher Weise das Lebensmittelamt die der Stadt Bonn zugewiesenen Kartoffeln sichergestellt hat. Anfang Januar ds. Js. fand eine eingehende Besichtigung der hiesigen Kartoffelbestände und eine Prüfung der für die Versorgung getroffenen Maßnahmen durch den Sachverständigenbeirat der Reichskartoffelstelle in Berlin statt. Der Sachverständigenbeirat hatte schon in einer großen Reihe anderer Städte die Kartoffeleinlagerung besichtigt. Dieser Sachverständigenbeirat hat über das Ergebnis seiner Prüfung folgendes Gutachten abgegeben:
   „Die Läger der Stadt Bonn befinden sich in der denkbar besten Beschaffenheit. Die Stadt Bonn hat sich die allergrößte Mühe gegeben, um die Kartoffeln gut zu lagern. Die Vorkehrungen können als vorbildlich bezeichnet werden. Die Beschaffenheit sämtlicher Kartoffeln ist daher auch eine sehr gute. Der Abgang durch Schwund ist infolge der sorgfältigen Behandlung sehr gering. Die Läger werden dauernd von Sachverständigen überwacht.
   Die Mieten sind vorschriftsmäßig angelegt, die Kanäle und Lüftungen sind vorhanden, die Temperaturen in den Mieten werden dauernd festgestellt und waren am Tage der Revision normal. Wegen des starken Frostwetters konnten die Mieten nicht geöffnet werden, es soll aber nur allerbeste Ware zum Einmieten gelangt sein.
   Die Stadt Bonn hat von allen Städten, bei welchen ich bis jetzt eine Prüfung vorgenommen habe, sowohl was Versorgung als auch die Lagerung anlangt, die besten Vorkehrungen getroffen.
Der Vorsitzende des Sachverständigenbeirats der Reichskartoffelstelle gez.: Wilm.“
   Die Reichskartoffelstelle übersandte diesen Prüfungsbericht dem Oberbürgermeister zur Kenntnis zu und fügte dem folgendes hinzu:
   „Die Reichskartoffelstelle spricht der dortigen Stadtverwaltung für die im Interesse der Kartoffelversorgung getroffenen mustergültigen Maßnahmen ihre volle Anerkennung aus.
gez. Schmieding.
(Diese Anerkennung ist außerordentlich erfreulich. Sie beweist erneut, daß wir in Herrn Beigeordneten Piehl den richtigen Mann am richtigen Platze haben. Red.)

Das Ende der Gummibesohlung. Eine Verordnung der Ersatzsohlen-Gesellschaft untersagt die Herstellung von Sohlen, Absätzen, Ecken und Ferseneinlagen aus Gummi jeder Art. Nur zu Ausbesserungszwecken dürfen noch dünne Gummisohlenplatten hergestellt werden.

Strafkammer Bonn. Gegen die Gemüsehändlerin E. aus Godesberg war ein Strafbefehl über 100 Mark erlassen worden, weil sie im Juli für ein Pfund Schotenerbsen 60 Pfg. verlangt hatte, deren Höchstpreis auf 45 Pfg. stand, und für ein Pfund Zwiebeln 25 statt 22 Pfg. Das Schöffengericht Bonn hatte am 3. Oktober auf Freisprechung erkannt, wogegen die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte. Das Urteil in der gestrigen Sitzung der Strafkammer lautete auf 100 Mark Geldstrafe oder 10 Tage Gefängnis. – Der Monteur Josef B. von hier, der am 20. August gelegentlich einer Ausbesserung des Motors im Bonner Proviantamt sich 25 Pfund Weizenmehl von dort mitgenommen hatte und dieserhalb vom Schöffengericht am 9. November zu 3 Monate Gefängnis verurteilt worden war, soll zur Beobachtung seines Geisteszustandes einer Anstalt überwiesen werden. - […]

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Diebstähle. In der Nacht zum Montag wurden bei einem Einbruchsdiebstahl in einem Zigarrengeschäfte an der Josefstraße für etwa 3500 Mark Waren entwendet. – Aus der Waschküche eines Hauses der Bonngasse stahlen Diebe, welche die Tür mit Nachschlüsseln geöffnet hatte, für 60 M. Wäsche. – In einem Geschäfte der Kölnstraße wurden in der Nacht zum Montag Lebensmittel entwendet.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)