Samstag, 5. Januar 1918
Schuhsohlen aus Leder, die aus kernigem Blank- oder Bodenleder ausgestanzt und wenigstens 2 Millimeter stark sind, dürfen nur noch bis zum 28. Februar verkauft werden. Die Preise dürfen bei einer Länge von 2 bis 3 Zentimeter 4 Pfennig, bei einer Länge von mehr als 3 Zentimeter 5 Pfennig nicht überschreiten. Für Verpackung, Karton und Aehnliches darf keine besondere Bezahlung genommen werden. Der Vertrieb von Sohlenschonern, die nicht aus kernigem Blank- oder Bodenleder ausgestanzt sind und nicht eine Stärke von wenigstens 2 Millimeter besitzen, ist seit dem 31. Dezember verboten. Durch diese Bestimmungen sollen die noch vorhandenen Restbestände an brauchbaren Sohlenschoners noch verbraucht, aber die Kunden vor Wucherpreisen und schlechter Ware geschützt werden.
„Groß-Bonn“ am Markt hat seit dem 1. eine neue Vortragsfolge. Besonders hervorgehoben wird ein Dressurakt mit seltenen tropischen Vögeln.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)
[...] Kartoffeln.
Von größter Bedeutung ist es, die in den Haushaltungen eingelagerten Kartoffeln möglichst ohne Verlust zu erhalten. Dies wird nur durch gewissenhafte Beobachtung nachstehender Maßnahmen erreicht:
Die Kartoffeln müssen in trockenen, kühlen und frostsicheren und leichtbelüftbaren Räumen sorgfältig gelagert und je nach Bedürfnis wiederholt verlesen werden. In Fäulnis übergegangene Kartoffeln sind sofort auszulesen, da Fäulnis ansteckend ist.
Die Kartoffeln dürfen nicht zu hoch aufgeschüttet werden. Eine höhere Aufschüttung als 80 Zentimeter ist im allgemeinen von Nachteil. Grundsätzlich zu vermeiden ist die Lagerung von Kartoffeln in Säcken oder geschlossenen Kisten. [...]
Sind Frostschäden entstanden, so werfe man die Kartoffeln nicht weg; denn auch erfrorene Kartoffeln sind eßbar. Man lege die zu Stein erfrorenen Kartoffeln 24 Stunden in Wasser von 10-15 Grad Wärme und koche sie unmittelbar darauf mit der Schale. [...]
Alle Haushaltungen werden noch einmal darauf hingewiesen, daß ein sparsames Haushalten mit den eingelagerten Kartoffeln dringend geboten ist. Wer seine Kartoffeln vorzeitig verzehrt hat, kann als Ersatz nur Steckrüben bekommen. Dies gilt auch für diejenigen Kartoffelerzeuger, die mit den geernteten Mengen nicht bis zu dem vorgeschriebenen Zeitpunkte ausreichen.[...]
Lebensmittelkarten sind Wertpapiere.
Beim Lebensmittelamt werden noch immer Anträge auf Ersatz verloren gegangener Lebensmittelkarten gestellt. Die Bevölkerung wird daher noch einmal dringend ermahnt, mit den Lebensmittelkarten sorgfältig umzugehen. Da es sich um die Lebensmittelzuteilung des einzelnen handelt, muß beim Verlust der Karte streng geprüft werden, ob die Karten auch tatsächlich verloren gegangen sind, oder ob es sich, was leider nicht selten der Fall ist, um einen Betrugsversuch handelt. Die notwendigen Untersuchungen bringen Unannehmlichkeiten und Störungen in der Versorgung mit sich. Die Lebensmittelkarten sind Wertpapiere und müssen als solche behandelt werden. Vor allem aber darf man sie nicht kleinen Kindern anvertrauen, wenn keine Sicherheit besteht, daß sie ihnen nicht verloren gehen oder gestohlen werden. [...]
Bekleidungsamt.
[...] Die Abgabe getragener Kleider wird nochmals in Erinnerung gerufen. Viele Angehörige der wohlhabenden Stände verfügen noch über alte Bekleidungsgegenstände, die für sie keinen Wert haben und die sie nur aus Bequemlichkeit in den Schränken hängen lassen, anstatt sie unseren heimkehrenden Kriegern und der minderbemittelten Bevölkerung zukommen zu lassen. Durch die Reichbekleidungsstelle sind die Preise für abgetragene Altkleider so wesentlich erhöht worden, daß keiner mehr zögern sollte, seine entbehrlichen Altsachen abzuliefern und der Allgemeinheit zuzuführen. Die Annahmestelle Martinstraße Nr. 18 ist täglich von morgens 9-12 Uhr und nachmittags von 2-5 Uhr geöffnet.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Nachrichten des städtischen Lebensmittelamtes.“)
Die Halbstarken. Der Bursche, welcher in das Milchhäuschen an der Ecke Poppelsdorfer Allee und Quantiusstraße einbrach, hat weiterhin im Venusbergweg einen Straßenraub verübt und war an einem Wäsche- und einem Zigarrendiebstahl beteiligt. Die Mitschuldigen dieser Diebstähle, ein 17jähriger Arbeiter und zwei hiesige Soldaten, wurden ebenfalls festgenommen, außerdem zwei Frauenspersonen im Alter von 20 und 21 Jahren, die den Soldaten Unterkunft gewährt hatten.
Das Verhalten der Bürgerschaft bei dem letzten Schneefall gibt Veranlassung, auf die strenge Durchführung der Vorschriften der Straßenpolizeiordnung eindringlichst hinzuweisen. Nach jedem Schneefall sind die Schneemassen zu beseitigen und die Bürgersteige sind dauern von Schnee und auch von Eis freizuhalten. Bei eintretender Schnee- oder Eisglätte ist mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Sägemehl, Asche usw. zu streuen. Den Aufforderungen der Polizeibeamten ist Folge zu leisten, da sonst Strafe eintritt.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)