Donnerstag, 26. September 1918

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 26. September 1918Zur Beschlagnahme von Sonnenvorhängen. Die den Anstalten und Firmen unserer Stadt zugesandten Meldebogen sind, woran nochmals erinnert sei, bis zum 25. September an das städtische Bekleidungsamt, Gangolfstraße Nr. 2, zurückzusenden.
   
Zur weiteren Aufklärung sei bemerkt, daß die Eigentümer der beschlagnahmten Vorhänge demnächst durch Beauftragte der Reichsbekleidungsstelle zum Verkauf gegen eine von diesen Beauftragten festzusetzende Geldentschädigung aufgefordert werden. Die Entfernung der beschlagnahmten Behänge erfolgt kostenlos durch Beauftragte der Reichsbekleidungsstelle. Diese wird auch dafür Sorge tragen, daß dem Eigentümer der Vorhänge an Stelle der Geldentschädigung der alsbaldige Erwerb und die Anbringung gleichartiger Gegenstände aus Papiergarngeweben mit den vorhandenen Annahmevorrichtungen (Schnüren, Ringen und dergl.) ohne Zuzahlung möglich ist.

Die Filmherstellung wird begrenzt. Wie die Fachzeitschrift „Die Lichtspielbühne“ erfährt, sind bei der Aktien-Gesellschaft für Anilinfabrikation „Agfa“, die bekanntlich als einzige Firma Rohfilm herstellt (die Kinofilm-Gesellschaft m. b. H. in Düren fabriziert nur für den Eigenbedarf der Eiko), die Rohfilmprodukte beschlagnahmt worden. Es soll nur ein Drittel des bisherigen Kontingents der Privatindustrie zur Verfügung gestellt werden, während der Rest für Werbefilme verwendet werden soll.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

    

Kriegsbeorderungen. Von zuständiger Stelle erhalten wir folgende Zuschrift: In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen Arbeitgeber usw. ihren reklamierten Leuten, wenn sie zur Einstellung beordert sind, die Gestellungsbefehle abnehmen und mit neuen Reklamationsanträgen dem stellv. Generalkommando oder dem Bezirkskommando vorlegen. Das stellv. Generalkommando hat schon verschiedentlich darauf hingewiesen, daß dieses Verfahren durchaus unstatthaft ist. Das Bezirkskommando macht wiederholt darauf aufmerksam, daß in jedem Falle, auch wenn Zurückstellungsanträge schweben, oder über den Gestellungstag hinausgehende Zustellungsverfügungen bereits vorliegen, die Gestellungsbefehle im Besitz der Beorderten zu belassen sind. Diese haben sich am Tage der Beorderung beim Bezirkskommando zu stellen, es sei denn, daß das Bezirkskommando von der Aufhebung der Beorderung Kenntnis gegeben habe. Bei zukünftigen Zuwiderhandlungen werden die Beorderten zur Verantwortung gezogen, gegen die Veranlasser aber wird strafbar vorgegangen werden.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Dampfmaschinen-Explosion. In einer Fabrik im Kölner Bezirk ist die Maschine infolge Reißens des Regulatorriemens durchgegangen und vollständig auseinandergeflogen. Die Trümmer haben die Inneneinrichtung der Fabrik, sowie Dach und Umfassungsmauern durchschlagen und teilweise niedergerissen. Um ähnliche Unfälle zu verhüten, muß bei der oft mangelhaften Beschaffenheit der jetzt zur Verfügung stehenden Riemen darauf geachtet werden, daß insbesondere die Regulatoren der Kraftmaschinen in sicherer Weise angetrieben werden.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)