Dienstag, 6. August 1918

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 6. August 1918Städt. Museum Villa Obernier. Im Mai ds. Js. veranstaltete die Leitung des Museums eine Ausstellung Bonner Künstler, für welche in diesem Blatte kaum einmal annonciert wurde. Weshalb immer diese Zurücksetzung Bonner Künstler vor denen Fremder? Denn für letztere, z. B. die auf der augenblicklichen Ausstellung vertretenen, wird alle Tage annonciert. Sollte man nicht das Gegenteil erwarten, oder doch gleiches Maß? Ferner, warum nennt man nicht öffentlich die Herren, welche in der Jury bei Gelegenheit der Ausstellung saßen? Es darf nicht vorkommen, daß ein Künstler, der in der Jury sitzt, selbst mit ausstellt und ferner, ist es richtig, daß eine Verordnung besteht, wonach Bonner nur in der, sagen wir mal alle zwei Jahre stattfindenden geschlossenen Ausstellung Bonner Künstler ausstellen dürfen, doch niemals gesondert? Es frägt sich doch sehr, ob man eine solch bureaukratische Bestimmung aufrecht erhalten kann, denn gerade eine Sonderausstellung bringt das zutage, was wir brauchen, um einen Künstler richtig zu werten. Ein Kunstjünger.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Sprechsaal“)

  

Neuregelung der Brotversorgung. Der Oberbürgermeister veröffentlicht in der heutigen Nummer die Verordnungen über die bereits angekündigte Neuregelung der Brotversorgung, die bereits am Montag, den 5. August, in Kraft tritt. Die Preise für das 3½ pfündige Brot mußten infolge der Mehlpreis-Erhöhung der Reichsgetreidestelle eine wesentliche Steigung erfahren, sie stellen sich jetzt wie folgt: Schwarzbrot 80 Pf., Feinbrot 1 M., Weizenschrotbrot (Grahambrot) 94 Pf., 1¾ Pfund Krankenbrot: für Inhaber der Lebensmittelkarte A 50 Pf., für Inhaber der Lebensmittelkarte B und C 58 Pf. Dementsprechend kostet ein Pfund Zwieback 90 Pf. und ein Pfund Weizen- oder Roggenmehl 33 Pf.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)