Montag, 6. Mai 1918

    

Anzeige im General-Anzeiger vom 6. Mai 1918Leichenüberführungen aus den besetzten bezw. gesperrten Gebieten sämtlicher Kriegsschauplätze können infolge der überaus starken Inanspruchnahme aller deutschen und österreichisch-ungarischen Eisenbahnen für militärische und wirtschaftliche Zwecke und der zurzeit bestehenden militärischen Verhältnisse vorläufig nicht mehr zugelassen werden. Den Angehörigen der auf dem Felde der Ehre Gefallenen wird nochmals empfohlen, die Heimbeförderung ihrer gefallenen Helden bis nach dem allgemeinen Friedensschluß aufzuschieben. Es wird erneut darauf hingewiesen, daß beabsichtigt ist, für spätere Ueberführungen auf allen Eisenbahnen 50 v. H. Preisermäßigung eintreten zu lassen. Gesuche, die eine Ueberführung bezwecken, müssen abgelehnt werden, da Ausnahmen nicht zugelassen werden können. Auch das Kriegsministerium muß derartigen Gesuchen die Genehmigung versagen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

   

Unsere künftige Fleischversorgung. Man schreibt uns: Bei den Erörterungen über die Ernährungsfragen im Abgeordnetenhaus hat der Staatskommissar für Volksernährung darauf hingewiesen, daß infolge der Futternot unser Viehbestand kaum noch den Anforderungen der Fleischversorgung im jetzigen Umfang gewachsen sei. Allerdings hätten wir aus den besetzten Gebieten Vieh erhalten. Nach diesen Erklärungen wird man damit zu rechnen haben, daß voraussichtlich im Beginn des nächsten Erntejahres eine Herabsetzung der Fleischration zu erwarten ist. Gegenwärtig kann eine Verminderung der Fleischration nicht in Betracht kommen, da ein Ersatz durch Erhöhung der Brotration infolge der ungünstigen vorjährigen Getreideernte nicht möglich ist. Wir werden zufrieden sein müssen, wenn die Einfuhr aus der Ukraine uns die Beibehaltung der gegenwärtigen Brotration gestattet. Die Schlachtungen werden also bis zum August in dem bisherigen Umfang fortgesetzt werden müssen. […] Ob im letzten Vierteljahr dieses Jahres etwa erhöhte Abschlachtung nötig werde, wird vom Ausfall der Futterernte abhängen. Die Witterung in den letzten Wochen berechtigt zu der Hoffnung auf eine günstige Ernte sowohl an Brotgetreide wie an Futtermitteln. Selbstverständlich hängt aber der Ernteausfall noch von der weiteren, einstweilen nicht übersehbaren Entwicklung der Witterung ab.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Verbot der Brennessel-Verfütterung. Laut Verfügung des Kriegsministeriums vom 2. Oktober 1917 dürfen Brennesseln weder verfüttert noch als Gemüse verwendet werden. Sobald die Brennesseln abgeerntet sind, unterliegen sie der Meldepflicht an das Webstoffmeldeamt der Kriegsrohstoff-Abteilung des Kgl. Preußischen Kriegsministeriums, Berlin S. W. 48, Berl. Hedemannstr. 10 unter der Aufschrift „Nesselbeschlagnahme.“ Zuwiderhandlungen werden nach § 6 der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 26. April 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10.000 Mark bestraft, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind. […]

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)