Donnerstag, 14. März 1918

    

Beschlagnahme der Menschenhaare. Am 15. März tritt eine Bekanntmachung über Beschlagnahme und Meldepflicht von gesammelten rohen Menschenhaaren in Kraft. Durch sie werden alle gesammelten rohen Frauenhaare sowie Chinesenhaare beschlagnahmt. Ausgenommen von Beschlagnahme sind nur die von einer Frau gesammelten eigenen Haare, die sich im Besitz dieser Frau befinden. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landratsämtern, Bürgermeistereiämtern und Polizeibehörden einzusehen.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

   

Anzeige im General-Anzeiger vom 14. März 1918Ueber den Fliegerwarnruf in Bonn sind uns aus der Bürgerschaft verschiedene Zuschriften zugegangen, in welchen darüber Klage darüber geführt wird, daß in verschiedenen Stadtteilen das Ertönen der Sirenen, das Glockengeläute und das Blasen der Hornisten nicht gehört worden sei. In der Gegend der Rheinwerft und im südlichen Stadtteil wußten viele Bürger überhaupt nichts von dem Warnruf. In Rücksicht auf die Wichtigkeit eines möglichst im ganzen Stadtgebiet und in den Außenorten Bonns deutlich hörbaren Warnzeichens sei daher die zuständige Stelle gebeten, Warnrufeinrichtungen nach dem Vorbild anderer Städte zu schaffen. Vor allem möge das Geläute des Münsters und die Glocken sämtlicher übrigen Kirchen Bonner Kirchen genutzt werden. Ferner sei vorgeschlagen, nach dem Vorbild von Trier mehrere kräftige Sirenen ertönen zu lassen, die absichtlich in schreiendem Mißklang sich weithin bemerkbar machen und in der Tonhöhe fortgesetzt auf- und absteigen, daß das Getute den Hörern tatsächlich durch Mark und Bein geht. Die Anschaffung solcher Sirenen, die auch unabhängig vom Betriebsschluß der Fabriken genutzt werden können, würde sich ebenfalls verlohnen, um die Warnungseinrichtung völlig tauglich zu machen. Die Behauptung in einer Zuschrift, daß die feindlichen Flieger in einer außerordentlichen Höhe über Bonn in der Richtung nach Köln geflogen seien, und zwar in der Zeit, wo die Warnrufe ertönten, wird durch den amtlichen Bericht widerlegt, den das WTB. aus Koblenz verbreitet hat.

Schulferien und Werbearbeit. Nach einer Bestimmung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz wird der Unterricht an den höheren Schulen der Provinz nach den Osterferien nicht am 18. April, sondern schon am 10. April enden, um die Werbearbeit für die achte Kriegsanleihe zu fördern. Die Pfingst- und Herbstferien werden dagegen um vier Tage verlängert, und zwar wird Pfingsten der Unterricht am 15. Mai geschlossen und am 31. Mai wieder aufgenommen, während die Herbstferien nicht am 6. August, sondern schon am 2. August beginnen.

Es muß doch Frühling werden . ... Gestern nachmittag konnte man hier schon die ersten weißen Damenstrohhüte beobachten; schwarze Strohhüte wurden bereits im Februar getragen. Da gestern auch schon einige Selterwasserbuden den Verkauf aufgenommen haben, kann man annehmen, daß der Frühling schon tatsächlich seinen Einzug gehalten hat, trotzdem der Kalender den Frühlingsanfang erst für den 20. März ankündigt.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

    

Flieger-Alarm. [...]
(Die Bürgerschaft wird sich wohl die [...] Mahnworte der Stadtverwaltung zu Herzen nehmen. Es kann ihr dies auch nicht dringend genug geraten werden. Es sei uns aber gestattet, im Anschluß daran im Namen einer sehr großen Anzahl Bonner Bürger eine sehr ernste Bitte an die Stadtverwaltung zu richten, nämlich: in Zukunft für eine bessere Alarmierung zu sorgen.
   
Das Kinderflötchen am Mühlheimerplatz ist bei verschlossenem Fenster in einer Entfernung von 200 Metern nicht mehr zu hören. Die Warnung der Hornisten ist wie die Fabriksirenen auch eine örtlich sehr beschränkte. Das Gleiche gilt von den Kirchenglocken, wozu noch der Umstand kommt, daß Glockengeläute zu gewissen Tagesstunden kaum als Alarm aufgefaßt wird. Jeder Teil der Alarmierung ist also mangelhaft.
    Man entschließe sich doch, im Hinblick auf den furchtbaren Ernst der Sache zur Anlage einer großen Sirene, - aber recht bald. Uns sind Sirenen bekannt, die über eine Wegstunde im Umkreise deutlich zu hören sind, auch noch bei geschlossenen Fenstern. Trier besitzt eine tadellos arbeitende Einrichtung. Man folge seinem Beispiel. Diese Stadt kann vielleicht in dieser Angelegenheit noch insofern vorbildlich sein, als sie Alarmsignale auch nachts vorgesehen hat. Es geschieht dies in der Hauptsache mit Rücksicht auf die Personen, welche fast dicht unter dem Dache schlafen, da das Aufsuchen tiefer gelegener Räume auf jeden Fall zu empfehlen ist. Auf jeden Fall kann die Stadtverwaltung des Dankes der Bürgerschaft gewiß sein, wenn sie schleunigst für die erforderliche Einrichtung sorgt. Die Redaktion.)

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)