Dienstag, 19. Februar 1918
Universität. Die Universität Bonn zählte nach der endgültigen Feststellung in dem jetzt abgelaufenen Wintersemester 1917/18 6083 immatrikulierte Studierende, 5555 Männer und 528 Frauen, von ihnen galten 4802 Studenten und 52 Studentinnen, die im Heeres-, Sanitäts- oder Hilfsdienst stehen, als beurlaubt. Die evangelisch-theologische Fakultät zählte 178 Studenten, die katholisch-theologische 543, die juristische 1182 Studenten und 11 Studentinnen, die medizinische 1349 Studenten und 127 Studentinnen, die philosophische Fakultät 2303 Studenten und 390 Studentinnen. Die Zahl der Gasthörer betrug 130 Männer und 80 Frauen, so daß insgesamt 6293 Personen zum Hören von Vorlesungen berechtigt waren. Im letzten Friedenssemester, Sommer 1914, waren 4518 Studierende (darunter 399 Frauen) eingeschrieben, die Zahl der immatrikulierten Studierenden hat also während des Krieges um 1565 zugenommen. […]
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Das Schöffengericht Bonn. […] Ohne Abkehrschein hatte der Fuhrunternehmer Wilhelm Na. von hier einen Kriegshilfepflichtigen bei sich in Arbeit eingestellt auf die einfache Beteuerung und den Nachweis des Betreffenden hin, daß er militärfrei geworden sei. In Wirklichkeit hatte der Arbeiter seine Beschäftigung in der Pulverfabrik zu Troisdorf eigenmächtig aufgegeben. Na. mußte seine Fahrlässigkeit mit 60 M. büßen. – Ueber den ehemaligen Metzger und jetzigen Arbeiter Franz Ge. aus Beuel waren 400 Mark Geldstrafe und 1 Woche Gefängnis verhängt worden, weil er der Teilnahme an einer heimlichen Schlachtung bezichtigt war, die Metzger Sto. bei ihm im Stalle ausgeführt hatte. die jetzige Beweisaufnahme ergab für Ge. nur die Belastung einer Mittäterschaft. Das Gericht setzte die Geldstrafe von 400 auf 50 Mark herab, erblickte aber einen besonders erschwerenden Umstand darin, daß Ge. damals seine Stallung für die verbotene Handlung hergegeben hatte und erhöhte die Freiheitsstrafe von 1 Woche auf 2 Wochen Gefängnis. – Die beiden Frauen K. und Kl. aus Duisdorf hatten vom Grundstück der Frau B. daselbst sich einige Gebund Stroh angeeignet, dann auf Verlangen aber wieder zurückerstattet. Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, daß im Sinne der Heeresverwaltung der Strohwert nicht zu unterschätzen sei und daß die Landwirte gegen unberufenes Uebergreifen geschützt werden müßten. Die beiden Frauen erhielten 3 bezw. 4 Tage Gefängnis. – Ueber ein 70jähriges Mütterchen aus Grau-Rheindorf war ein Strafbefehl von 200 Mark verhängt worden, weil sie am 13. Juli ein Pfund Salatbohnen mit 1 Mark verkauft hatte. Aus der Verhandlung ergab sich, daß sie an demselben Morgen sich selber die paar Pfund Salatbohnen für à 1 Mark gekauft und dem später vorsprechenden Ei. aus Bonn auf sein inständiges Bitten hin 1 Pfund zu demselben Preis abgetreten hatte. Da sie hierdurch sich dennoch straffällig gemacht hatte, mußte sie ihre Gutmütigkeit mit der geringsten Strafe von 5 Mark büßen. – Die 58jährige Händlerin Pet. Jos. Tr. von hier war mit 100 Mark Strafe bedacht worden, weil sie am 23. Oktober auf dem Markte für rote Speisemöhren 25 Pfg. pro Pfund abverlangt hatte, deren Höchstpreis 13 Pfg. war. Den damaligen Hinweis auf die Höchstpreisüberschreitung übertönte sie mit viel Lärm. Auch in der jetzigen Gerichtsverhandlung legte sie kein lobenswertes Benehmen an den Tag, sodaß die Staatsanwaltschaft ihr ganzes Verhalten vor Gericht und auch dem Zeugen gegenüber scharf tadelte und eine Erhöhung der Strafe auf 200 Mark für angebracht hielt. Das Gericht entsprach diesem Antrage. […]
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Herzliche Bitte. Das Generalsekretariat des Borromäus-Vereins schreibt uns: „Aus dem Felde ging uns folgende Bitte zu: „Am Chemin des Dames verlassen, drunten im tiefen Unterstand, - Sitzen drei Jonge aus Bonn am Rhein, - Beschützen treu ihr Heimatland, - Wenn der Franzmann hält was Ruh‘, - Denken wir schon immer zu, - Hätten wir doch was zu lesen, - Darum bitten wir Euch, Bonner Bürger, Groß und Klein, - Schickt uns was zu lesen ein. – Am Geschütz bei Tag und Nacht, - Wird dann Euer oft gedacht.“ – Die Spenden bitten wir mit dem Vermerk: „Für Bonner Jungen“ dem Generalsekretariat des Borromäus-Vereins, Bonn Wittelsbacher Ring 9, zu übermitteln, das für den Weiterversand sorgen wird.
In Brand gesteckt hat eine 15 Jahre alte Arbeiterin in der hiesigen Jute-Spinnerei ihren Webstuhl. Der Brand konnte durch herbeieilende Arbeiter alsbald gelöscht werden. Ueber den Grund ihrer Handlungsweise schweigt sich das Mädchen aus.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)