Dienstag, 12. Februar 1918

    

Bezugsscheine auf Sommermäntel. Infolge der Knappheit an Web-, Wirk- und Strickwaren sollen die Bezugsscheinstellen nach den bestehenden Bestimmungen bei Bewilligung von Bezugsscheinen für Sommermäntel im allgemeinen Zurückhaltung üben. So ist z. B. gestattet, kränklichen und hochbejahrten Personen Bezugsscheine für Sommermäntel auszustellen, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, daß die Anschaffung mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand dringend notwendig ist. Ferner kann jeder, der einen bereits getragenen, aber gut erhaltenen Sommermantel oder zwei stark abgetragene Sommermäntel abliefert, einen Bezugsschein auf einen neuen Sommermantel erhalten. Die Annahmestellen sind hierzu von der Reichsbekleidungsstelle ersucht worden, bei Beurteilung der Beschaffenheit abgegebener Sommermäntel, -Jackets oder –Umhängen einen möglichst milden Maßstab anzulegen, der es ermöglicht, eine Abgabebescheinigung zumeist schon bei Abgabe nur eines Stücks zu erteilen; die Abgabe zweier zur Erlangung einer Abgabebescheinigung soll nur dann verlangt werden, wenn das abgegebene Stück auch nach erheblicher Instandsetzungsarbeit nur eine geringe Brauchbarkeit besitzen würde.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Städtische Nachrichten“)

    

Strafkammer Bonn. Durch Verkehr mit einem französischen Gefangenen suchte die 34jährige Ehefrau Ei., deren Mann im Felde steht, ihren Drang nach Kenntnis der französischen Sprache zu stillen, so jedenfalls beteuerte die Angeklagte gestern vor Gericht. Andere Menschen glaubten jedoch, ein Verhältnis darin erblicken zu sollen, zumal sich herausstellte, daß die Lernbegierige noch nicht die geringste Unterlage in den Anfangsgründen dieser ihr fremden Sprache besaß und einen ihr vom Verehrer zugeschickten Liebesbrief von einem Gymnasiasten sich mußte übersetzen lassen. Das Schöffengericht Bonn hatte einer solchen Art Sprachübertragung durchaus kein Verständnis entgegengebracht und Madam Ei. mit zwei Wochen Gefängnis bestraft. Der von der Angeklagten in der Berufung vorgebrachten Bitte um Umwandlung der Strafform in eine Geldstrafe wurde vom Gericht unter nochmaligem scharfen Hinweis auf die große Verwerflichkeit ihrer Tat dahin stattgegeben, daß 100 Mark Geldstrafe dafür festgesetzt wurden.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Gemüsekonserven-Verteilung! Das städtische Lebensmittelamt hat schon viel Gutes für die Bonner Bürger getan und so manchen Wunsch derselben berücksichtigt. Wir bitten nun, auch uns folgenden Wunsch zu erfüllen, zumal wir zu erstenmale mit einer Bitte hervortreten, weil wir bislang mit allen Einrichtungen des städt. Lebensmittelamtes zufrieden waren. Unsere Bitte ist nämlich die, in dieser gemüsearmen Zeit doch recht bald mit der Verteilung der Gemüsekonserven zu beginnen, da uns in nächster Zeit mehrere Familienfest bevorstehen. Bereits am 7. März werden hier in Bonn die ersten Kinder konfirmiert, sodann kommt gleich nach Ostern die Kommunion. Damit wäre dann allen geholfen. Sollte das städt. Lebensmittelamt so gütig sein, auf unsere Wünsche näher einzugehen, so würde es mancher Hausfrau eine große Sorge abnehmen. Mehrere Hausfrauen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Sprechsaal“)

    

Ueber den Kampf in den Lüften spricht am Sonntag, d. 17. d. M., Herr Leutnant Großmann von Inf.-Regt. Hindenburg Nr. 147 im Bonner Stadttheater. Der Vortragende führt an Hand von über 100 Lichtbildern den Kriegsdienst der Luftwaffe vor. An der Schilderung der einzelnen Luftfahrzeuge, ihre Einrichtung und Bewaffnung schließt sich eine Darstellung des Tageswerkes der Feld- und Marineflieger, ihre Aufgaben, Gefahren und Erfolge. Bei der ständig wachsenden Bedeutung des Luftkrieges dürfte der Vortrag auch bei uns besondere Anziehungskraft ausüben.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)