Sonntag, 10. Februar 1918

    

Verbotener Verkehr mit Kriegsgefangenen. In letzter Zeit häufen sich wieder die Fälle, in denen weibliche Personen sich in ungehöriger Weise an die Kriegsgefangenen herandrängen. Es erscheint daher erforderlich, auf die Verordnung des Gouvernements vom 2. November 1916 hinzuweisen, nach welcher schon jede Unterhaltung mit den Kriegsgefangenen verboten ist und die Personen, die gegen die Verordnung verstoßen, vor das Außerordentliche Kriegsgericht gestellt werden.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

Godesberg, 9. Febr. Die G. m. b. H. Gemeinnütziger Bauverein ist gestern im Sitzungssaale des Rathauses mit einem Stammkapital von 201.000 M., woran 52 Gesellschafter beteiligt sind, gegründet worden. Zweck der Gesellschaft ist, wenigerbemittelten Pesonen (nicht etwa bloß Arbeitern) gesunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen zu billigen Preisen zu beschaffen. Es wurde ausdrücklich betont, daß damit nicht Industrie nach Godesberg gezogen werden soll. Als Geschäftsführer wurden bestellt Fabrikant Bernh. Becker, Beigeordneter Fritzen und Kaufmann Karl Gebühr. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus Bürgermeister Zander (Vorsitzender), Dr. H. Bergmann, Joh. Dovenkam, W. Emmelius, B. Heinemann, Frau Jos. Mayer, Dr. F. H. Müller, W. H. Schmitz, Frau H. Steffenhagen-Elbers und W. Wichterich.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Rheinland und Nachbargebiete“)

   

Für die Wohltätigkeitsvorstellung zum Besten unserer Kriegsblinden am heutigen Sonntag sind die Eintrittskarten bereits verkauft. Diese erfreuliche Tatsache läßt erkennen, wie groß das Interesse ist, welches aus allen Kreisen der Bürgerschaft diesem idealen Zweck entgegengebracht wird. Aus diesem Grunde findet eine Wiederholung der Wohltätigkeitsvorstellung am Mittwoch, den 13. ds. Mts., vormittags 11½ Uhr, im Lichtspielhause (Stern) statt. Möge auch diese Veranstaltung zu demselben Ergebnis führen; gilt es doch den feldgrauen Kriegsblinden ihr Dasein zu erleichtern. Freiwillige Spenden werden an die Sanitätshund-Meldestelle, Bonn, Kirsch-Allee 23 erbeten. – Es ist festgestellt worden, daß unbefugte Personen diese Gelegenheit benutzen, um Postkarten zu verkaufen. Es wird darauf hingewiesen, daß für den obigen Zweck Postkarten usw. nicht verkauft werden. Es liegt im öffentlichen Interesse, daß die Namen dieser Postkartenverkäufer der Polizei mitgeteilt werden.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

   

Goldankaufstelle. Es muß als eine allgemeine vaterländische Pflicht gelten, Goldsachen und Edelsteine nicht mehr zu tragen, sondern der Reichsbank zuzuführen. Jeder sollte das auf der Straße, im Theater, im Konzert, auf der Reise usw. Trägern und Trägerinnen von Gold und Edelsteinen unablässig zu Gemüte führen.

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Aus der Rheinprovinz. Bonn“)