Donnerstag, 21. Dezember 1916

    

Die Polizeistunde ist für Bonn nunmehr auf 11 Uhr festgesetzt worden. Der Oberbürgermeister erläßt folgende Bekanntmachung: „Mit Ermächtigung des Herrn Regierungspräsidenten zu Köln wird der Schluß für die im § 3 der Bundesratsverordnung vom 11. Dezember 1916 betreffend die Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln angeführten Gast-, Speise- und Schankwirtschaften, Cafés, Theater, Lichtspielhäuser, Räume, in denen Schaustellungen stattfinden, sowie öffentlichen Vergnügungsstätten aller Art vom 21. Dezember 1916 ab auf 11 Uhr abends festgesetzt. Das Gleiche gilt von Vereins- und Gesellschaftsräumen, in denen Speisen und Getränke verabreicht werden.“

Für den vaterländischen Hilfsdienst haben sich auch in Bonn schon zahlreiche Männer und Frauen freiwillig gemeldet. Ihre Meldungen mußten einstweilen zurückgestellt werden, weil die Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz noch nicht erlassen sind. Ein besonderer Aufruf zu freiwilligen Meldungen wird voraussichtlich in den nächsten Tagen im Bezirk des 8. Armeekorps veröffentlicht werden.

Steckrüben. Bis 1. Januar werden an jeden Bezugsberechtigten auf Warenkarte Nr. 136 vier Pfund Steckrüben ausgegeben. Schwerarbeiter erhalten auf die Zusatz-Warenkarte für Schwerarbeiter Nr. 1 weitere zwei Pfund Steckrüben. Entgegen der vielfach verbreiteten Ansicht wird von dem Lebensmittelamt mitgeteilt, daß eine Verpflichtung zur Abnahme der Steckrüben bei Entnahme von Kartoffeln nicht besteht.

(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)

     

Wintersanfang. Kalendermäßig hält am heutigen Tage der Winter seinen Einzug. Während draußen in den höher gelegenen Gegenden der Schnee vielfach schon fußhoch liegt, haben wir hier in der Stadt bis jetzt noch wenig von den Unbilden des Winters bemerkt. In den beiden letzten Nächten sank zwar das Thermometer auch im Innern der Stadt auf 4 Grad unter Null, aber von dem sonst um diese Zeit schon vielfach üblichen Schneetreiben, von Glatteis und sonstigen unangenehmen Begleiterscheinungen des Winters sind wir bis jetzt verschont geblieben. Doch der eigentliche Winter fängt jetzt erst an und kommende Januar, der „Hartung“, oder wie der Landmann sagt, der „Haatmond“, kann uns noch mehr Winterfreuden und Winterleiden bringen, als uns bei den heutigen Verhältnissen lieb ist.

Zur Beschlagnahme ausländischer Lebensmittel. In einer in den letzten Tagen veröffentlichten Warnung vor dem Bezug ausländischer Pakete mit Lebensmitteln wurde darauf hingewiesen, daß die eingesandten Waren, soweit sie zentralisiert sind, von den mit der Durchführung der Zentralisierung beauftragten Gesellschaften mit Beschlag belegt werden müssen. Die hierbei genannten Waren Butter, Käse, Eier, Margarine, Schmalz, Hülsenfrüchte, Fleisch und Fleischwaren, Heringe, Kaffee, Tee, Kakao, kondensierte Milch stellen kein vollständiges Verzeichnis der zentralisierten Waren dar, vielmehr gehören zu den zentralisierten Artikeln auch alle zubereiteten ausländischen Fische und Zubereitungen von Fischen, wie geräucherte und gesalzene Fische, Fischklöße, Fischkonserven usw.

Die städtischen Weihnachtshasen werden wohl nur in wenige Häuser gelangen. Wie verlautet, sollen nämlich nur 100 Hasen und 100 Kaninchen im Kühlraume des Schlachthofes ihrer Bestimmung harren.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)

Die Wartehalle der Elektrischen an der Haltestelle Godesberg I – Plittersdorferstraße fährt seit Beginn dieses Winters ein schauerlich frostiges Dasein. Der Ofen darin scheint an den meisten Tagen überhaupt nicht mit Feuerung versehen zu werden, denn schon vormittags um 10 Uhr ist von einer Heizung nicht das geringste verspürbar, geschweige denn nachmittags oder abends. Die Kälte in dem Warteraum wird seit den letzten 14 Tagen geradezu unerträglich und erregt den Unwillen der Fahrgäste. Ein genügend erwärmtes Oefchen in dieser Wartehalle wäre ein sinniges Weihnachtsgeschenk, das vielerseits Freude machen würde. Ein täglicher Fahrgast der Elektrischen.

(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Sprechsaal“)

    

Vaterländischer Hilfsdienst. In Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst werden vom 1. Ersatzbataillon Infanterie-Regiments Nr. 160 für alle im Aufruf zum vaterländischen Hilfsdienst genannten Verwendungsarten geeignete Zivilhilfsdienstpflichtige eingestellt. Hierzu können sich Zivilhilfsdienstpflichtige sofort auf dem Geschäftszimmer des Truppen-Arbeitsnachweis des 1. Ersatzbataillons Inf.-Regts. 160 in der Infanterie-Kaserne, Ermekeilstraße, melden. Außerdem sucht das Bataillon weibliche Personen a) für Schreiberdienste, b) für Küchen-, Schneider- und Kammerarbeiten. [...]

(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)