Dienstag, 12. Dezember 1916
Lebensmittelversorgung. Die Teilnehmerzahl der städtischen Kriegsküchen hat sich weiter auf etwa 4000 erhöht. Die begehrteste Küche ist jetzt die in der Universität, sie zählt über 1200 Mittagsgäste. Die zweitgrößte Teilnehmerzahl hat die Poppelsdorfer Küche mit 966.
An Kartoffeln werden von nächster Woche ab fünf Pfund auf den Kopf abgegeben, daneben kann jeder noch fünf Pfund Steckrüben bekommen. Die Beschaffenheit der Kartoffeln wird jetzt, nachdem die Lieferungen der schlechten Knollen aus Pommern beendet sind, etwas besser. Es ist nicht zu vermeiden gewesen, daß ein erheblicher Teil der gelieferten Kartoffeln Frostschäden erhalten hat, das städtische Lebensmittelamt läßt aber die beschädigten Kartoffeln herauslesen. Noch immer werden über 200 Personen mit dem Verlesen der Kartoffeln und Unterbringung der guten Kartoffeln in den städtischen Lagern und Kellern beschäftigt.
Als besondere Weihnachtszulagen wird die Verwaltung, wie diese Woche schon, ein halbes Pfund seines Weizenmehls und ein halbes Pfund Printen auf den Kopf, zum Fest selbst noch Hasen und Kaninchen, natürlich nur in beschränkter Anzahl, ferner Mett- und Plockwurst, Speck und Schweineschmalz verteilen.
Das Lebensmittelamt ist bemüht, möglichst viel Fische für Bonn zu beschaffen. Es ist jedoch auffallend, daß der städtische Fischverkauf bisher nicht den erwarteten Zuspruch findet.
Die Kundenlisten für den Bezug von Fleisch, Fett und Eiern müssen von den Geschäftsinhabern aufgestellt und bis zum 20. Dezember dem Lebensmittelamt eingereicht werden.
Christfeier. Am Montag, 18. Dezember, ist in den Sälen des evangelischen Gemeindehauses in Bonn (Rathausgasse 2) zum dritten Male eine Weihnachtsfeier für verwundete Krieger aus den Bonner Lazaretten. Unvergeßlich waren die Feiern 1914 und 1915. Auch für das Jahr 1916 ist alles bestens vorbereitet. Zigarren und Zigaretten, auch Geldgaben zur Deckung der Unkosten für den gemeinschaftlichen Kaffee nimmt dankbar an der Leiter der Feier: Militärseelsorger Pfarrer Lorenz.
Weihnachtsgruß der Heimat an die Front. Neben dem Glückwunsch des Kaisers werden der Vaterländische Frauenverein und die ihm angeschlossenen Landesvereine in den nächsten Tagen eine Weihnachts-Feldpostkarte zum Verkauf bringen. Die mit einem weihnachtlichen Bildschmuck ausgestattete Karte soll als einmütige Kundgebung der Heimat den Dank an unserer tapferen Feldgrauen zum Ausdruck bringen. Die Karte trägt die handschriftlich wiedergegebene Widmung der Kaiserin: „ Meine innigsten Wünsche und Gebete begleiten diesen Gruß aus der Heimat an die tapferen Helden im Felde.“ Der Erlös ist für die Hinterbliebenen der im Felde Gefallenen bestimmt.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Der Zigarren-Abschnitt-Sammelverein Bonn veranstaltet am kommenden Sonntag im großen Saale des Bonner Bürgervereins seine 40. Weihnachtsbescherung. 100 Kinder, deren Väter größtenteils im Felde stehen oder den Heldentod erlitten haben, und verwundete Soldaten aus hiesigen Lazaretten werden dank der Unterstützung von Bonner Bürgern beschenkt werden können. Bei der vorausgehenden Feier werden lebende Bilder gestellt, wobei der Münsterchor unter Leitung des Chordirektors J. J. Veith aus Bonn mitwirken wird. Ein zahlreicher Besuch dieser Veranstaltung, sowie die Ueberweisung von Spenden kann im Interesse des guten Zweckes, den der Verein verfolgt, nur wärmstens empfohlen werden. Näheres enthält die Anzeige in der vorliegenden Zeitung.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Neueinstellung von Arbeitskräften. Zu den mannigfaltigen Verpflichtungen, die die Arbeitgeber bei der Neueinstellung von Arbeitskräften zu beachten haben, ist seit dem 6. Dezember dieses Jahres eine neue getreten. Niemand darf jemanden engagieren, der in der Kriegsindustrie, in der Land- und Forstwirtschaft, in der Krankenpflege, in kriegswirtschaftlichen Organisationen oder in Berufen oder in Betrieben, die für die Kriegsführung oder Volksversorgung in Betracht kommen, beschäftigt oder in den letzten zwei Wochen beschäftigt gewesen ist, wenn es sich um einen männlichen Deutschen im Alter zwischen 17 und 60 Jahren handelt, außer, wenn er vom letzten Arbeitgeber eine Bescheinigung beibringt. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)