Montag, 9. Oktober 1916
Nachmittagsheim für Verwundete. Nachdem im Nachmittagsheim für Verwundete (Koblenzer Straße 90) kürzlich, wie schon früher, die Kapelle des hiesigen Ersatzbataillons durch ein Konzert im herbstlich leuchtenden Garten den Besuchern eine genußreiche Stunde bereitet hatte, wurde ihnen am Samstag durch Herrn Pastor Weber ein fesselnder Vortrag über den „Weltkrieg und Hindenburg“ geboten. Die erschienenen Soldaten lauschten dem Vortrag mit großer Aufmerksamkeit.
Eine Beratungsstelle für Geschlechtskranke wird die Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz, wie in vielen anderen Städten, auch in Bonn einrichten, und zwar für die Kranken aus dem Kreisen Bonn (Stadt und Land), Rheinbach, Sieg, Waldbröl, Ahrweiler, Adenau, Altenkirchen und Schleiden. Den Ratsuchenden kann die Beratungsstelle Ersatz leisten für die Reisekosten nach Bonn und zurück in der 3. Eisenbahnklasse, sowie für den nachweislich entgangenen Arbeitsverdienst.
Die Leiche einer unbekannten Frau im Alter von 20 bis 25 Jahren ist Samstag vor der Ersten Fährgasse aus dem Rhein gelandet worden. Die Tote ist 1,60 bis 1,65 Meter groß, hat rote Haare, ist mit dunkelblauem Jacke mit Perlmutterknöpfen, dunkelblauem Rock und schwarzen Schnürschuhen bekleidet. An einem Jackettknopf hing ein schwarzes Stofftäschchen, in dem sich zwei Taschentücher befanden. Ein Taschentuch ist mit M gezeichnet, während ein zweiter Buchstabe ausgeschnitten ist. Die Tote trug ferner einen Ring mit einem Eisernen Kreuz.
(Bonner Zeitung, Rubrik „Aus den Städtischen Nachrichten“)
Ausländische Butter angekauft und zu einem höheren Preise (4,20 Mk. das Pfund) abgesetzt, hatte die Ehefrau Heinrich Zons. Das Kölner Schöffengericht bestrafte sie mit 75 Mk.
Lichtspiele im „Stern“. Das Lichtspiel der Belehrung unserer Jugend dienlich zu machen, ist ein löbliches Bestreben des Kinotheaters im „Stern“. Nach längerer Pause war es unseren Jungens und Mädchen vergönnt, wieder einmal treffliche Filmbilder schauen zu dürfen. „Unter heißer Zone“ gibt Gelegenheit, das Leben auf einem neuzeitlichen Ozeandampfer und die heutigen Verkehrsmittel Nordamerikas, sowie Löwenjagden in Afrika kennen zu lernen. Manches, was unsere Kleinen durch das Lesen anschaulicher Schriften und durch den Unterricht wußten, wurde hier durch das lebende Bild vertieft. Nebenbei machten die jugendlichen Besucher Bekanntschaft mit der Elberfelder Schwebebahn und mit Naturaufnahmen farbfroher Frühlingslandschaften.
An die Arbeitgeber der Rheinprovinz richtet der Tätigkeitsausschuß für die Kriegsbeschädigtenfürsorge in der Rheinprovinz einen Aufruf, in dem es u. a. heißt: Die wichtigste Aufgabe der Kriegsbeschädigtenfürsorge, die Versorgung von Schwerbeschädigten, wird, insbesondere auch für die Zeit nach dem Kriege, nur gelingen, wenn es möglich ist, die für den körperlichen Zustand passende Arbeitsgelegenheit bereitzustellen. Hierzu bedarf es der ferneren weitgehenden Hilfe aller Arbeitgeber, und zwar kommen hier in erster Linie in Betracht die Großarbeitgeber, seien es private Betriebe, seien es öffentliche Behörden (Post, Eisenbahn, städt. Kommunalverwaltung) mit ihrer großen Arbeitsteilung und mit der Vielseitigkeit der bei ihnen vorhandenen Arbeitsmöglichkeiten. An sie ergeht deshalb die dringende Bitte zur Erstattung eines Teiles des schuldigen Dankes an unsere Vaterlandsverteidiger, aber auch zur Erhaltung aller vorhandenen Kräfte für unsere Volkswirtschaft, in Zukunft mehr noch als bisher in systematischer Weise bei der Besetzung von Arbeitsstellen an unsere Kriegsbeschädigten zu denken und zwar dadurch, daß sie in jeder Weise den Grundsatz befolgen: „Jeder Mann an den ihm zukommenden Arbeitsplatz.“
Das bedeutet im Sinne unserer Kriegsbeschädigten:
Kein Gesunder darf an einem Arbeitsplatz stehen, den ein geeigneter Schwerkriegsbeschädigter ausfüllen kann, insbesondere darf kein Mann mit zwei gesunden Händen in Zukunft für einen Arbeitsposten verwandt werden, der mit einer Hand, nötigenfalls unter Mitwirkung einer künstlichen Arbeitshand versehen werden kann.
Kein Kriegsbeschädigter darf eine Stelle erhalten, die ein zur Besetzung der Stelle geeigneter schwerer Beschädigter noch ausfüllen kann. In diesem Sinne ist ein Armamputierter schwerer beschädigt als ein Beinamputierter. Ist der Arm gänzlich verloren oder nur ein kurzer Stumpf vorhanden, so ist die Beschädigung schwerer, als wenn noch ein langer Stumpf vorhanden ist, an dem sich leicht ein Gliedersatzstück anbringen läßt. Eine Stelle, die z. B. vollständig mit dem Gebrauch nur einer Hand ohne Zuhilfenahme einer Ersatzhand versehen werden kann, muß solchen Kriegsbeschädigten vorbehalten sein, die unter allen Umständen auf den Gebrauch einer Hand angewiesen sind und wegen der Art der Amputation, oder weil die andere Hand gelähmt ist, mit einer künstlichen Arbeitshand nicht arbeiten können. Eine solche Stelle darf auch nicht einem leichter unterzubringendem Beingeschädigten mit zwei gesunden Händen übertragen werden.
Vor allem mögen die Arbeitgeber auch die innerlich erkrankten Kriegsbeschädigten nicht vergessen und Stellen mit ruhiger, nicht aufregender und nur geringe körperliche Anstrengung erfordernder Beschäftigung, zumal wenn sie in frischer Luft ausgeführt werden können, den oben erwähnten innerlich Erkrankten vorbehalten.
Mögen die Arbeitgeber sich auch durch Misserfolge im einzelnen Falle oder durch manchmal vorhandenen schlechten Willen einzelner Kriegsbeschädigter nicht entmutigen lassen, in ihrem Wohlwollen und in ihrer Unterstützung der Sache der Kriegsbeschädigten fortzufahren.
(Bonner General-Anzeiger, Rubrik „Aus Bonn“)
Wettkämpfe rheinischer Altersturner. Der Beschluß des rheinischen Turnkreises, für die Altersturner ein Wetturnen zu veranstalten, ist, wie sich aus den inzwischen beim Kreisturnwart Schröder – Bonn eingelaufenen Meldungen ergeben hat, auf außerordentlich fruchtbaren Boden gefallen. Ueber 160 Altersturner vom Niederrhein, von der Ruhr. Lippe und Sieg, aus dem Wuppertal und aus dem Bergischen Land, vom Vorgebirge und aus dem Wurmrevier, wollen in edlem Wettstreit zeigen, was Manneskraft und deutsche Art in der Turnkunst zu leisten vermögen. Das Wetturnen besteht in einem Zwölfkampf und findet am Sonntag, den 15. Oktober, nachmittags 3 Uhr, in Düsseldorf in der Halle an der Bleichstraße statt. Um 2 Uhr treten die Kampfrichter in derselben Halle zu einer Sitzung zusammen. Am Abend erfolgt im Gasthof zum Löwen, Schadowstraße, eine gemeinsame Besprechung, Begrüßung seitens des Stadtverbandes der Düsseldorfer Turner und die Verkündung der Sieger.
(Deutsche Reichs-Zeitung, Rubrik „Bonner Nachrichten“)